Das revidierte Bundeskinderschutzgesetz (siehe Gesetzestext) ist Anfang 2012 in Kraft getreten. Die Regelungen u.a. zur Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses von Ehrenamtlichen in den Jugendverbänden wurden in Gesprächen mit dem Landesjugendamt (Sozialbehörde) für Hamburg angepasst und mit der Formulierung einer Mustervereinbarung (Beschluss des Landesjugendhilfeaussschusses vom 3.01.2014) abgeschlossen.
• Mustervereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72 a SGB VIII (Basis: Beschluss des LJHA vom 13.01.2014)
• Alternative zur Anlage 2 der Mustervereinbarung
• Merkblatt zur Dokumentation erweiterter Führungszeugnisse (doc-Datei)
• Muster eines Anforderungsschreibens zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (doc-Datei)
• Dokumentation von Einsichtnahmen in erweiterte Führungszeugnisse gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (doc-Datei)
Das Bundeskinderschutzgesetz in der rechtsgültigen Fassung als PDF.
Mustervereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72 a SGB VIII (für Hamburg)
(Basis: Beschluss des LJHA vom 13.01.2014)
Alternative zur Anlage 2 der Mustervereinbarung
Bundesamt für Justiz: Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis
Trägervereinbarung nach § 72a SGB VIII in Schleswig-Holstein
Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses S-H (Dezember 2012)
Deutscher Bundesjugendring: Paragraf 72a SGB VIII nachbessern
In seinem Vollversammlungsbeschluss fordert der DBJR, das Bundeskinderschutzgesetz praxisnah weiterzuentwickeln. Er benennt Defizite in der aktuellen Rechtslage und stellt entsprechende Forderungen, die Regelungen im Sinne eines wirksamen Schutzes anzupassen. (Beschlossen auf der 86. DBJR-Vollversammlung 2013 in Magdeburg)
Verbesserter Schutz für Kinder und Jugendliche?
Zur Reform des Bundeskinderschutzgesetzes – eine Analyse aus Sicht der Jugendverbände
Von Christian Weis, Deutscher Bundesjugendring (aus: punktum 1-12)
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter: Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz – Orientierungsrahmen und erste Hinweise zur Umsetzung
(Juni 2012)
Deutscher Bundesjugendring: Einordnung zu den von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) im Juni 2012 veröffentlichten Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz - Orientierungsrahmen und erste Hinweise zur Umsetzung.
(August 2012)
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge: Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Führungszeugnissen bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe (§ 72 a Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII)
(September 2012)
Deutscher Bundesjugendring: Hinweise und Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a (4) SGB VIII (Führungszeugnisse von Ehrenamtlichen)
(März 2012)
Deutscher Bundesjugendring: Dossier zum Bundeskinderschutzgesetz
(Juni 2012)
Sozialbehörde: Leitfragen zur Erstellung von Schutzkonzepten in Einrichtungen
Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg | Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration | Amt für Familie | Hamburger Straße 37 | 22083 Hamburg | Begleitschreiben der Sozialbehörde als PDF | (Januar 2013)
Weitere Infos finden sich beim Deutschen Bundesjugendring unter https://www.dbjr.de/themen/praevention/.
Das Hilfe-Portal der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM) findet sich unter www.hilfe-portal-missbrauch.de und stellt bundesweit ein zentrales Hilfeangebot für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend dar. Hilfe und Ansprechpartner vor Ort in Hamburg sind zu finden unter: Einrichtungen in Hamburg