Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 4-2020, Rubrik Titelthema

Jugendverbandsarbeit als ein Raum politischer Bildung

Dokumentation : 16. Kinder- und Jugendbericht – Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter (Auszüge)

Jeder Kinder- und Jugendbericht ist ein wichtiger Anlass, nicht allein das darin gezeichnete Bild von jungen Menschen und ihrer gesellschaftlichen Lage zu reflektieren – sondern in diesem Zusammenhang ebenso die eigene Jugendverbandsarbeit kritisch zu hinterfragen. Der aktuelle, 670 Seiten umfassende Bericht aus 2020 rückt politische und demokratische Bildung im Kindes- und Jugendalter in den Fokus der Analyse. Im Berichtsteil über Jugendverbände wird damit deren Selbstverständnis, als Werkstätten der Demokratie für junge Menschen zu wirken, auf den Prüfstand gestellt. punktum dokumentiert diesen Abschnitt 10.3. des 16. Kinder- und Jugendberichtes nachfolgend (mit Kürzungen) und folgt im Text dabei der originalen Abschnittszählung.

Innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit stellen Jugendverbände und Jugendgruppen […] einen besonderen sozialen Raum dar. Ihre leitenden Prinzipien sind das Anknüpfen an den Interessen junger Menschen, die gemeinschaftliche Ausgestaltung des Angebotes bis hin zur Selbstorganisation und die Anregung zur Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Mitverantwortung. Strukturell sind es vorrangig Angebote und Institutionen, die eher auf Dauer angelegt und durch eine Mitgliederstruktur, also durch ein gewisses Maß an Verbindlichkeit, geprägt sind (vgl. § 12 SGB VIII). Diese gesetzliche Normierung setzt zwar wichtige Eckpunkte für das Feld; zugleich bedarf es aber innerhalb des konzeptionellen Rahmens des vorliegenden Berichts einer Konkretisierung, da sich die Praxis als vielschichtiger und uneindeutiger erweist (vgl. Deutscher Bundestag 2017, S. 365ff.). […]

Mit der Beschreibung von Jugendverbänden, -gruppen und Initiativen als sozialem Raum politischer Bildung wird an ein weithin anerkanntes Selbstverständnis dieser Strukturen und Angebote angeknüpft. Stellvertretend für viele hat dies Meier, die damalige Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendringes (DBJR), in einem programmatischen Beitrag im Jahr 2017 unter dem Titel Politische Bildung – Auftrag und Kern der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit formuliert: »In den Jugendverbänden erlernen junge Menschen aktiv für Demokratie einzustehen, sie praktizieren und erlernen demokratische Aushandlungsprozesse, sie erdulden den Kompromiss, sie reflektieren ihre eigenen politischen Strategien, sie gehen auf die Suche nach gleichberechtigter Teilhabe, sie protestieren und demonstrieren. Was in den Jugendverbänden ausprobiert und gelernt wird, das soll befähigen dies alles auch in anderen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen und Diskursen umzusetzen. In diesem Sinne verstehen Jugendverbände sich als ›Werkstätten der Demokratie‹, in welchen man lernen kann, wie demokratisches Handeln funktioniert« (Meier 2017, S. 35).

Dieses weitgehend unwidersprochene Selbstverständnis und damit die Frage der politischen Bildung in Bezug auf diesen sozialen Raum war bislang […] nur unzureichend Gegenstand empirischer Forschung oder distanzierter Beschreibungen. […] Mit Blick auf die institutionellen Kontexte hat dies sicherlich damit zu tun, dass politische Bildung als Generalanspruch und damit gleichsam als Querschnittsthema, das alle Strukturen, Angebote und Verfahren tangiert, verstanden wird. Gleichzeitig ist politische Bildung auch ein expliziter Anspruch bestimmter Angebote und Strukturen (z. B. explizit politisch engagierter und orientierter Jugendverbände und ihrer Dachorganisationen). Anders als z. B. im Bereich kultureller Bildung hat sich bis heute keine durchsetzungsstarke, verbands- und trägerübergreifende Struktur für die politische Bildung im Kontext der Jugendverbände entwickelt. Die Schaffung einer eigenen Stelle für politische Bildung in der Geschäftsstelle des DBJR ist in diesem Zusammenhang eine neue Entwicklung. […]

10.3.1 Jugendgruppen als konstitutiver Kern
Den sozialen Raum der Jugendgruppen charakterisieren und konstituieren überschaubare freiwillige Zusammenschlüsse mit einer gewissen Kontinuität. Üblicherweise umfassen die Gruppen zwischen fünf und zehn Mitglieder. In manchen Bereichen, z. B. im Mannschaftssport oder in kulturellen Verbänden, liegt die Zahl etwas darüber. Sie werden von etwa gleichaltrigen jungen Menschen in hohem Maße selbst organisiert oder zumindest (mit-)definiert, ausgestaltet sowie geprägt. Das gemeinsame Handeln und die gemeinsamen Interessen, Anliegen, Werthaltungen, soziokulturellen Hintergründe sind hier prägend. Im Mittelpunkt steht dabei das Interesse, andere, gleichaltrige Jugendliche zu treffen und eine Gemeinschaft zu bilden (vgl. Fauser 2008). Etwas zugespitzt und im Anschluss an die Ergebnisse einer empirischen Studie bei der Evangelischen Jugend formuliert, fungiert die Gemeinschaft der Kleingruppe als »Selbstzweck« (Fauser u. a. 2006a, S. 153ff.): »Die Entwicklung eines Gemeinschaftsgefühls in einer Gruppe scheint die Voraussetzung für Jugendverbandsarbeit darzustellen. […] Gemeinschaft um ihrer selbst willen scheint, eingebettet in einen sozialen Sinnzusammenhang, als Spaß erlebt, der Schlüssel für das Verbleiben von Jugendlichen zu sein, vorausgesetzt, die Leute, die dort sind, sagen den Jugendlichen zu« (Fauser u. a. 2006a, S. 159). Dies gilt nicht allein für die verbandlich organisierten, sondern für alle Formen örtlicher Jugendgruppen. Dadurch erklärt sich auch, warum diese Zusammenschlüsse junger Menschen – im Weiteren zur besseren Lesbarkeit als Jugendgruppen bezeichnet – trotz Freiwilligkeit und jederzeit zumindest grundsätzlich bestehender Exit-Option immer wieder eine vergleichsweise stabile Kontinuität aufweisen. Außerdem ergibt sich daraus, warum Beteiligung und damit ein hoher Grad an Gestaltbarkeit durch die Gruppenmitglieder für Jugendgruppen zentrale Momente sind und für den sozialen Raum ein konstitutives Element darstellen. Über kurz oder lang, das legen alle Erfahrungen aus der Verbandspraxis und im Umkehrschluss die Ergebnisse der wenigen empirischen Studien nahe, würde vermutlich jede Jugendgruppe zerfallen, bei der sich ein Teil der Mitglieder auf die rein passive Präsenz beschränken würde, weil so keine Gemeinschaft entstehen würde. Freiwillige Gemeinschaften beruhen vor allem bei den hier vorliegenden überschaubaren Gruppengrößen auf gegenseitiger Anerkennung und Beteiligung aller in irgendeiner Form. […]

10.3.2 Verbandliche Rahmenbedingungen, Strukturen und Verfahren
Neben den Jugendgruppen als überschaubare lokale Zusammenschlüsse junger Menschen sind im Zusammenhang mit politischer Bildung die in allen Aspekten sehr unterschiedlichen verbandlichen Strukturen und Verfahren, in die diese Gruppen meist eingebettet sind, zu nennen. Die Verbände sind in dem hier anstehenden Zusammenhang unter einer doppelten Perspektive zu betrachten. Sie fungieren zum einen […] häufig als Voraussetzung und fast immer als Unterstützungsstrukturen, die die Gründung, Aufrechterhaltung und Einbettung der zuvor beschriebenen Jugendgruppen institutionell ermöglichen und absichern. Zum anderen […] sind alle Jugendverbände demokratisch verfasste Organisationen, die über die örtlichen Jugendgruppen hinaus von Verband zu Verband intern in unterschiedlicher Weise strukturiert sind. Von den verschiedenen Ebenen der Interessenvertretung (von den Delegierten auf den jeweiligen Ebenen bis hin zu den Vorständen) über verbandliche Gremien bis hin zu Verfahren der Interessenvertretung verfügen die Mitglieder über die Möglichkeiten der Mitwirkung und Kontrolle (vgl. Abs. 10.3.2.1). Unter der skizzierten doppelten Perspektive von Unterstützungsleistungen und politischem Erfahrungsraum sind über die Verbände hinaus wiederum – bis hin zur Bundes- und teilweise europäischen Ebene – die verbandsübergreifenden Dachverbände, Zusammenschlüsse und Arbeitsgemeinschaften zu nennen (vgl. Abs. 10.3.2.2). Aus einer verbandsübergreifenden Perspektive sind schließlich unter diesem Blickwinkel vor allem die Kreisjugendringe auf kommunaler, soweit vorhanden, bezirklicher sowie Landes- und Bundesebene zu betrachten (vgl. Abs. 10.3.2.3). Ohne diese Verbandsstrukturen und ihre Dachverbände und Arbeitsgemeinschaften wäre die Vielfalt an Selbstorganisationen, Initiativen und Gruppen junger Menschen nicht möglich. Unter der Perspektive politischer Bildung sind sie insofern von Bedeutung, als sie mit ihren Strukturen und Verfahren wichtige zusätzliche Bildungs- und Lernerfahrungen im Feld der Kinder- und Jugendarbeit eröffnen. […]

10.3.2.1 Verbände
In einer ersten Annäherung lässt sich ein Jugendverband als ein meist vereinsförmig organisierter Zusammenschluss mehrerer, inhaltlich ähnlich orientierter, lokaler Jugendgruppen verstehen. Diese Verbindungen sind vertikal in den Strukturen der Verbände organisiert, von der lokalen Gruppe bis hin – soweit vorhanden – zum Bundesverband oder dem europäischen Zusammenschluss mit den jeweiligen Zwischenebenen auf überregionaler (z. B. Kreise), bezirklicher oder Landesebene. Die Strukturen und die damit einhergehenden Gremien und Verfahren werden von Verband zu Verband unterschiedlich bezeichnet; sie lassen sich jedoch in allen Verbänden nachweisen und sind in den Satzungen verankert, wobei diese wiederum eine wesentliche Voraussetzung für die öffentliche Förderung darstellen.

Dabei lassen sich in den Verbänden verankerte, unterschiedliche Formate und Verfahren identifizieren:
• Formalisierte Mitbestimmungsrechte: Aus dem Selbstverständnis als demokratische Verbände räumen diese ihren Mitgliedern weitreichende Mitbestimmungsrechte ein, und zwar sowohl im Hinblick auf die vereinsrechtlich vorgegebenen Formalia (wie z. B. Regelungen zur Bildung von Vorständen, Durchführung von und Beteiligung an Mitgliederversammlungen, Delegiertenprinzip, […] etc.) als auch in inhaltlicher Hinsicht (s. o.). Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Verbandstraditionen und -strukturen lassen sich verschiedene Mitbestimmungsformate und Verfahren erkennen. In einer aktuellen Studie, die zwölf Verbände und zwei Jugendringe in Baden-Württemberg einbezog, hat Ahlrichs mit Blick auf die verbandlichen Satzungen und die dort enthaltenen Regelungen zu den Vorständen und Mitgliederversammlungen z. B. zwischen Mitbestimmung ohne Altersvorbehalt beim aktiven Wahlrecht (fünf der untersuchten Jugendverbände und alle Sportvereine), Mitbestimmung unter Altersvorbehalt (drei der untersuchten Verbände) und Mitbestimmung nach dem Delegationsprinzip (vier Dachverbände, der Landesjugendring Baden-Württemberg e. V. und die Stadtjugendringe) unterschieden (vgl. Ahlrichs 2019, S. 228ff.).

Zusammenfassend hält er fest, »dass Kindern und Jugendlichen nicht in allen befragten Jugendverbänden in gleichem Maße Mitbestimmungsrechte eingeräumt werden. Bereits ein Blick in die Satzungen der Jugendverbände weist damit auf Potenziale und Grenzen der Demokratiebildung in Jugendverbänden hin. Zu unterscheiden sind letztlich die Jugendvereine / Jugendverbände, die allen Kindern und Jugendlichen, die Mitglieder werden, Mitbestimmungsrechte einräumen[,] und diejenigen, die diese vor allem für die ehrenamtlich Mitarbeitenden bereithalten« (Ahlrichs 2019, S. 239).

• Jenseits der formalisierten Mitbestimmungsrechte gibt es in den Verbänden immer wieder – teilweise auf längere Dauer gestellte, teilweise anlass- und aktionsbezogene – Gremien, Arbeitsgruppen und Arbeitskreise. Ihnen kommen meistens inhaltlich und organisatorisch vorbereitende, begleitende und ggf. bilanzierende Aufgaben und Funktionen zu. Beispiele hierfür sind die Vorbereitung einer Jahresaktion für einen Verband, die Organisation eines größeren Treffens oder einer Kampagne, der Arbeitskreis für die Ausarbeitung eines gendersensiblen Verbandskonzeptes etc. Derartige Gremien finden sich auf allen verbandlichen Ebenen sowie in den überverbandlichen Strukturen. Neben den vielfältigen ehrenamtlichen Aufgaben, die jeder Verband in großer Zahl bereithält, stellen diese Gremien wichtige Orte der Demokratiebildung innerhalb der Verbände dar.

Mit dieser Perspektive wird hier ein explizit erweiterter Blick auf die verbandlichen Strukturen und Verfahren gelegt, als dies in der Fachdiskussion bislang üblich ist. Dort wird nicht selten der unmittelbare Erfahrungsraum der jungen Menschen, also die Jugendgruppe, gegen die verbandlichen Strukturen ausgespielt. Nicht zuletzt mit Bezug auf die bereits erwähnte Studie von Fauser u. a. (2006a; 2006b) wird aus einer Subjektperspektive argumentiert, dass aus der Sicht der Jugendlichen die Inhalte und der verbandliche Rahmen zweitrangig wären : »Nicht das Programm der Gruppe, nicht die verhandelten Themen, sondern die in der Gruppe erlebte Gemeinschaft hat zentralen Stellenwert« (Fauser u. a. 2006a, S. 18). So zutreffend diese Betonung auf den zentralen Stellenwert der Gemeinschaft in der Kleingruppe aus Sicht der Jugendlichen zunächst ist, so muss gerade auch unter der Perspektive von Beteiligung und politischer Bildung betont werden, dass die Verbände über die Jugendgruppen hinaus vielfältige Möglichkeiten der Beteiligung an internen und externen demokratischen Verfahren und Entscheidungen für junge Menschen bereitstellen. Die Erfahrungen als auch die wenigen zur Verfügung stehenden Studien deuten dabei allerdings an, dass diese Potenziale nicht überall vollumfänglich genutzt werden (vgl. Abs. 10.3.4.2).

10.3.2.2 Dachverbände
Neben den demokratisch verfassten Binnenstrukturen der einzelnen Jugendverbände sind gleichfalls die freiwilligen, ebenfalls demokratisch verfassten Zusammenschlüsse mehrerer Verbände vorrangig in Form von Dachverbänden oder Jugendringen zu erwähnen. Ihre Existenz und heutigen Strukturen lassen sich nur vor dem Hintergrund der jeweils unterschiedlichen historischen Entwicklungen verstehen. So entstand z. B. die Evangelische Jugend bereits ab 1919 als »bündischer« Typ evangelischer Jugendarbeit, in denen vor allem Laiinnen und Laien sowie Ehrenamtliche tätig sind. Sie macht 1933 (Zwangs-)Zusammenschlüsse und -Eingliederungen durch, wird ab 1945 wieder neu aufgebaut und 1949 in der jetzigen Verfasstheit als Dachverband gegründet (vgl. aej 2020a), während sich z. B. die Geschichte der Pfadfinderverbände seit 1945 auch als eine Geschichte der (Neu-)Gründungen, Zusammenschlüsse, Trennungen und zu Teilen ideologischen Auseinandersetzungen beschreiben lässt. Häufig verfügen diese Dachverbände über eigene Strukturen von der lokalen Ebene bis hin zu Bundesebene.

Daneben ist ein erheblicher Teil dieser Strukturen als Mitglieder im Deutschen Bundesjugendring (DBJR) auf Bundesebene vertreten. Als Arbeitsgemeinschaft und Netzwerk von derzeit 29 Jugendverbänden, 16 Landesjugendringen und sieben Anschlussverbänden verfolgt der DBJR das Ziel, unter Wahrung der Selbstständigkeit der auf Bundesebene tätigen Jugendverbände und der Landesjugendringe »zusammen zu arbeiten, ihre gemeinsamen Interessen in der Öffentlichkeit zu vertreten, die Belange der Jugendarbeit zu fördern und dem Wohle der gesamten Jugend zu dienen« (Präambel der Satzung des DBJR, Stand Oktober 2014). Getragen werden diese verbandsübergreifenden Strukturen jenseits der nicht selten anzutreffenden Geschäftsstellen, die von hauptamtlichen Fach- und Verwaltungskräften betrieben werden und den Vorständen unterstehen, von demokratisch besetzten Gremien (z. B. beim DBJR von der jährlichen Vollversammlung, vom Hauptausschuss, vom Vorstand sowie immer wieder von Arbeitsgruppen), die selbst wiederum Orte politischer Bildung für junge Menschen darstellen. […]

Derartige Strukturen übernehmen, wie die Evaluation des Teilprogrammes ›Jugendarbeit‹ des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) für die bundeszentralen Strukturen festgestellt hat, die Funktion von »Backbone-Strukturen für die Jugendverbandsarbeit« (Ebner u. a. 2012, S. 45): »Diese [sind] zum einen eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass ausgehend von den weitgehend von Ehrenamtlichen geleiteten Gruppen vor Ort über die ehrenamtlichen lokalen Gremien und die Landesebene bis hin zur Bundesebene die Anliegen von Jugendlichen eingebracht und vertreten werden können. Zum anderen sind vor allem die jeweils ehrenamtlich tätigen Jugendleiterinnen und Jugendleiter und Vorstände der Verbände auf professionelle Unterstützung angewiesen. Den bundeszentralen Strukturen kommt dabei eine unersetzbare Funktion als der die ehrenamtliche Verbandsarbeit überhaupt erst ermöglichende Backbone zu« (ebd.).

Der Begriff der »Backbone-Struktur« verweist auf eine zentrale Leistung der Jugendverbände in der politischen Bildung, auf die Erarbeitung, Bereitstellung und Verbreitung zahlreicher Materialien und Konzeptionen für die politische Bildung für die Zusammenschlüsse und Gruppen auf allen Ebenen. Für den so als »Backbone-Struktur« geförderten bundesweiten Jugendverband SJD – Die Falken bedeutet dies beispielsweise, dass das »was bei den Falken diskutiert wird, welche Erfahrungen wir mit Kinderrechten und Zeltlagern machen, wie wir uns den Sozialismus vorstellen und welche Aktionen wir planen, veröffentlichen wir regelmäßig in unseren Zeitschriften, Broschüren und Faltblättern« (SJD 2020b). Dazu gehören die altersspezifischen Zeitschriften »AJ – Die Andere Jugendzeitschrift« und »FREUNDSCHAFT – Zeitschrift für Kinder« sowie diverse thematische Broschüren (vgl. ebd.). Dazu gehören auch die Planung und Umsetzung verbandsweiter und verbandsübergreifender Portale bzw. Plattformen, Aktionen, Programme und Kampagnen zu Themen politischer Bildung in vielfältiger Form.

Es sei allerdings angemerkt, dass die Beschreibung von Potenzialen und strukturellen Voraussetzungen nicht mit der Behauptung gleichzusetzen ist, dass die Möglichkeiten politischer Bildung jederzeit in vollem Umfang realisiert und reibungslos umgesetzt werden. Abgesehen davon, dass es dazu bislang kaum empirische Studien gibt (vgl. Abs. 10.3.4.2), indizieren vielfältige Praxiserfahrungen, dass es wiederholt Mühe macht, junge Menschen für das Engagement in den Verbands- und überverbandlichen Strukturen zu motivieren, auch weil diese mitunter an die Grenzen ihrer Möglichkeiten kommen, und dass es vor dem Hintergrund heterogener (inner-)verbandlicher Positionen Konflikte gibt, die nicht immer demokratisch gelöst werden. Aber auch daraus kann man lernen.

10.3.2.3 Jugendringe
Neben den Verbänden und ihren Dachverbänden sind drittens schließlich die auf allen föderalen Ebenen angesiedelten Jugendringe zu nennen. Diese Zusammenschlüsse der Verbände, Gruppen und Initiativen fungieren als jugendpolitische »Kristallisationskerne der Jugendarbeit« (Seckinger u. a. 2012). Sie »sollen die Interessen der verbandlichen Jugendarbeit bündeln und Jugendliche politisch vertreten […]. Sie haben als Ort des fachlichen Austausches zu dienen, sollen für die inhaltliche Weiterentwicklung der (verbandlichen) Jugendarbeit Impulse setzen und eine Lobbyfunktion für die Anliegen der Jugendlichen und ihrer Organisationen übernehmen« (ebd., S. 9). Zugleich fungieren sie auch als Orte der Interessenvertretung und der gesellschaftlichen Teilhabe sowie der politischen Bildung und Sozialisation. Sie haben dabei den Anspruch, für Demokratie und Vielfalt zu stehen, sich aktiv einzumischen und die Gesellschaft auf allen föderalen Ebenen in allen Belangen, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betreffen, mitzugestalten – auch um jenen eine Stimme zu geben, die nicht wahlberechtigt sind und in der politischen Öffentlichkeit gerne überhört werden. Wie ihre Mitglieder, die Kinder- und Jugendverbände, vor Ort auch ggf. entsprechende Initiativen und Einzelgruppen, verstehen sich Jugendringe als demokratisch strukturierte und legitimierte Zusammenschlüsse (vgl. Arbeitsgemeinschaft der Großstadtjugendringe 2018).

Empirisch betrachtet verbergen sich allerdings – ebenso wie bei den Verbänden – hinter dem Begriff Jugendring sehr heterogene Strukturen. So kommt eine aktuelle Studie des DJI zu den Jugendringen zu dem Ergebnis: »Die Unterschiede zwischen den Jugendringen sind beträchtlich. Sie haben zwischen 5 und 400 Mitgliedsorganisationen, wobei etwa ein Drittel weniger als 20 Mitglieder hat, die Hälfte hat zwischen 20 und 40 Mitglieder und nur noch relativ wenige Jugendringe haben mehr als 40 Mitglieder« (Peucker u. a. 2019, S. 21). Darüber hinaus kommen den Jugendringen auf kommunaler Ebene höchst unterschiedliche Funktionen zu. Während sie in der einen Kommune oder dem einen Landkreis als reine Zusammenschlüsse und Interessenvertreter der Mitgliedsorganisationen agieren, übernehmen sie anderenorts deutlich darüber hinausgehende Aufgaben, z. B. indem sie selbst als Träger von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder von Ferienfreizeiten auftreten. Auf der Landesebene ist vor allem auf die besondere Rolle des Bayerischen Jugendrings (BJR) hinzuweisen, der als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) de facto die Rolle des Landesjugendamtes für die Kinder- und Jugendarbeit in Bayern ausfüllt.

Wie für die Verbände und Dachverbände gilt auch für die Jugendringe, dass sie häufig selbst Träger von Angeboten politischer Bildung sowohl in Form von Bildungsstätten und ihren Programmen als auch in Form eigener Stabsstellen sind. Außerdem bringen sie immer wieder befristete Schwerpunktprogramme und Aktionen zur politischen Bildung auf den Weg, wie beispielsweise die überregional durchgeführten U18-Wahlen. […]

10.3.2.4 Weitere Unterstützungsstrukturen
Neben diesen verbandsbezogenen Strukturen gehören zu den Unterstützungsstrukturen der verbandlichen Jugendarbeit v. a. die öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit einschließlich der Jugendverbandsarbeit werden hauptsächlich von der kommunalen Ebene, also von den Landkreisen, den kreisfreien Städten und zum Teil den einzelnen Gemeinden finanziert. Der öffentliche Träger, das kommunale Jugendamt, hat die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben und ist verpflichtet, Angebote in ausreichender Quantität und Qualität vorzuhalten. Was ausreichend ist, ist im Rahmen der Jugendhilfeplanung (§ 80 SGB VIII) zu bestimmen. Die Förderung der Jugendverbandsarbeit als Teil der Kinder- und Jugendarbeit hängt damit von den Prioritätensetzungen der Kommunen und dem Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ab (§§ 74 und 79 SGB VIII). […]

Eine Förderung der Jugendarbeit durch den Bund erfolgt vor allem über den Kinder- und Jugendplan des Bundes. Mit diesem Finanzierungsinstrument hat der Bund die Möglichkeit, übergreifende Aufgaben (solche mit »erheblichem Bundesinteresse«) der Kinder- und Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. In der Jugendarbeit werden durch den Kinder- und Jugendplan besonders bundesweite Strukturen von Trägern, Verbänden und Fachorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe (»bundeszentrale Infrastruktur«) sowie Bundes-, Modell- und Sondervorhaben, etwa Modellprojekte und deren Evaluation, Fachveranstaltungen oder Angebote des internationalen Jugendaustauschs gefördert. Zusätzlich zur kommunalen Ebene und zum Bund fördern die Länder Angebote und Strukturen der Jugendarbeit. In nahezu allen Bundesländern wird in den Landesausführungsgesetzen zum SGB VIII die Kinder- und Jugendarbeit berücksichtigt und in einigen Bundesländern existieren auch eigenständige Gesetze zur Förderung der Jugendarbeit, z. B. in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. […]

10.3.3 Bildungsangebote
War der Blick zuvor vor allem auf die Jugendgruppen sowie die verbandlichen und überverbandlichen Strukturen und Verfahren als Chancen politischer Bildung gerichtet, sollen im Folgenden jene Angebote der Verbände, die vorrangig politischen Bildungscharakter haben, in den Mittelpunkt gerückt werden. Weil die Vielzahl der in der Praxis der Verbände anzutreffenden Formate nirgends dokumentiert, typologisiert, ausgezählt und als Überblick verfügbar ist und es auch keine systematischen Daten gibt, wer jeweils diese Angebote realisiert, kann hier nur eine vergleichsweise abstrakte Beschreibung der Formate erfolgen. Ermöglicht werden diese […] meist von den hauptamtlichen Referentinnen und Referenten der Verbände mit den entsprechenden formalen Qualifikationen und nicht selten langjährigen Verbandserfahrungen, aber immer wieder auch von Jugendlichen und jungen, ehrenamtlich engagierten Erwachsenen, die z. B. als Teamerinnen und Teamer in einem Verband engagiert sind. […]

Um das breite Spektrum aus Kontexten, Zielen, Angebotsformen und Bildungssettings zumindest annäherungsweise zu skizzieren, sollen im Folgenden […] einige davon exemplarisch beschrieben werden:
• Zu nennen ist zunächst […] die vielfältige und intensive Gremienarbeit mit ihren demokratischen Regeln als Grundlage für die Entscheidungsfindung in den Gruppen, v. a. aber innerhalb der Jugendverbände, die für die Teilnehmenden nahezu unvermeidlich mit einem entsprechenden Erfahrungslernen verbunden ist. Zugespitzt formuliert: Wer jemals als Delegierter oder Delegierte auf einer verbandlichen Versammlung war, hat viel über das Funktionieren von Gremien, Geschäftsordnungen, Mehrheitsentscheidungen, Spielregeln des Umgangs u. Ä., kurz über (innerverbandliche) Demokratie im positiven wie möglicherweise auch problematischen Sinne gelernt. Deshalb ist es wichtig, dass, wie es immer wieder, aber vermutlich nicht häufig genug erfolgt, die möglichen Bildungsprozesse durch bewusste Reflexion der entsprechenden Aktivitäten in der Gruppe begleitet werden. In Fällen, in denen die Gremienarbeit über die Grenzen des eigenen Verbandes hinausführt, z. B. in die Gremien eines Jugendringes, kann auf diesem Weg die verbandskulturelle Vielfalt (auch) im Selbstverständnis demokratischer Entscheidungsfindung sicht- und erlebbar werden. Auch deshalb muss Gremienarbeit einher gehen mit der Qualifizierung und Unterstützung der Jugendlichen, die sich auf die Arbeit in und mit den Gremien einlassen.

• Bildungsangebote als Mittel zum Zweck: Größere, formalisiert(er)e Zusammenschlüsse oder Strukturen, in die die Gruppen eingebunden sind (z. B. Jugendverbände, Arbeitsgemeinschaften oder Dachstrukturen), machen Bildungsangebote, um ihre Mitglieder (bzw. die der Mitgliedsorganisationen, -gruppen) mit den innerverbandlichen Prozessen, den Formalien, aber auch organisationstypischen Gepflogenheiten und Traditionen vertraut zu machen und somit eine Basis für eine erfolgreiche Vertretung ihrer Interessen in der Organisation zu ermöglichen. Diese Angebote haben sehr unterschiedliche Settings: Von der einstündigen Einführung für neue Delegierte vor Beginn einer Gremiensitzung (z. B. Vollversammlung des DBJR) bis hin zu klassischen Seminarangeboten (z. B. das Kompaktseminar Jugend macht Politik der aej). Darauf aufbauend bieten die entsprechenden Strukturen solche Bildungsangebote vertieft für (potenzielle) Funktionärinnen und Funktionäre sowie Verantwortungsträgerinnen und -träger, also für ältere Jugendliche und junge Erwachsene, an. Hier sind vor allem kurs- und seminarförmige Bildungsangebote zu finden.

• (Themenzentrierte) Bildungsangebote als Zweck der Gruppe bzw. Struktur: Oft ist die Ermöglichung von Bildungsangeboten für (andere) Kinder und Jugendliche eines der verbindenden Interessen der Gruppe. Dies trifft insbesondere für diejenigen zu, die sich als Teil der Kinder- und Jugendarbeit verstehen und den Auftrag der außerschulischen Jugendbildung für sich annehmen. Viele Gruppen junger Menschen ermöglichen daher explizite Bildungsangebote für ihre Mitglieder und darüber hinaus. Umfang und Themen werden durch die Mitglieder bestimmt und haben oft – aber nicht immer – einen Bezug zu den verbindenden Themen und Interessen der Gruppe und damit »Politik zum Gegenstand«. Diese themenzentrierten Bildungsangebote als Gruppenzweck finden beispielsweise auch in Kooperationen mit Schulen statt.

• Vor allem im Fall von Gruppen und Verbänden, deren Kerninteresse das Verfolgen politischer Ziele »im engeren Sinne« ist, gehören regelmäßige, explizite Bildungsangebote zu ihren jeweiligen (politischen) Themen, v. a. aufgrund des gemeinsamen Interesses der Mitglieder an den Themen und dem Austausch darüber, zum Standard. Diese sollen das inhaltliche Interesse und Engagement aufseiten der Mitglieder stärken, die eigenen verbandlichen Werte und Ziele vermitteln und die Mitglieder zur politischen Auseinandersetzung thematisch wie argumentativ befähigen. Die Auswahl der Ziele, Inhalte, Settings und methodischen Ansätze sowie der Umfang erfolgen in aller Regel durch die Mitglieder der Gruppe bzw. des Verbandes. Dementsprechend werden diese Angebote in jeder Graduierung gemacht, angefangen von entsprechenden Gruppenstunden über Workshops, Seminare, Seminarreihen und thematische Freizeiten bis hin zu eigenen Bildungseinrichtungen. So schreibt die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) auf ihrer Homepage: »Wir Pfadfinderinnen und Pfadfinder sind politisch aktiv. Die Belange und Werte junger Menschen in Deutschland, in Europa und weltweit erfordern den Einsatz engagierter Demokatinnen und Demokraten, wie wir es sind« (DPSG 2020). Dort stellt sie ihren Gliederungen auch das entsprechende Material zur Verfügung – ein breites Spektrum von Positionspapieren über das Konzept Politische Bildung in der DPSG bis hin zu Ideensammlungen und Arbeitshilfen (vgl. ebd.).

• Von besonderer Bedeutung sind anlassbezogene Bildungsangebote. Die Gruppen bzw. die Mitglieder werden immer wieder mit aktuellen politischen Fragestellungen und Themen konfrontiert, auch jenseits ihres eigenen Lebensumfeldes. Wenn es für junge Menschen – wie oben bereits beschrieben – ein wesentliches Motiv für das Engagement in Gruppen ist, Gleichaltrige in der jeweiligen Gruppe zu treffen und die entsprechende Gemeinschaftserfahrung zu machen, dann liegt es nahe, sich in der Gruppe zu Themen auszutauschen, die ihnen aktuell wichtig sind, auch wenn diese nicht zu den Kernthemen oder Zielen der Gruppe bzw. Organisation gehören. Daher gibt es z. B. auch in Ortsgruppen der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF) den Bedarf, sich über Klimapolitik auszutauschen, oder bei der Naturschutzjugend (NAJU) die Themen Demokratie und Vielfalt oder Freihandelsabkommen zu behandeln (vgl. NAJU 2020b; NAJU 2020c). In solchen Fällen organisieren sich viele Gruppen, eventuell mit Hilfe von Unterstützungsstrukturen, entsprechende anlassbezogene thematische Bildungsangebote, oft als Basis für weitere Diskussionen in der Gruppe.

• Relevant im sozialen Raum sind gleichfalls Bildungsangebote, die nicht selbstbestimmt durch die bzw. für die Gruppe gemacht, sondern durch übergeordnete Strukturen (Bundes- oder Landesebene eines Jugendverbandes, eines Erwachsenenverbandes, einer Dachstruktur) aufgrund »höheren« Interesses installiert werden. Hier kann eine Übereinstimmung mit den Interessen der Gruppe vorliegen, das ist aber nicht zwingend. Beispiele sind entsprechende Beschlüsse der Bundesebene von Jugendverbänden, die (bis) vor Ort umgesetzt werden (sollen), oder entsprechende Zwänge, die sich aus der Förderung ergeben.

• In vielen der o. g. Settings spielen auch projektförmige Angebote eine wichtige Rolle. Oft werden diese jedoch anders als in anderen (Teil-)Räumen, z. B. in dem der expliziten politischen Bildung, organisiert. Ein Beispiel hierfür sind die Kinder- und Jugendwahlen des Projekts U18 […]. Hinzu kommen Angebote, die gleichsam von außen an die Verbände herangetragen werden. Dazu gehören z. B. Formate, die über die Bundesprogramme zur Demokratieförderung und Extremismusprävention, vor allem über das Programm Zusammenhalt durch Teilhabe des BMI, das sich ausdrücklich an verbandliche Strukturen wendet, ermöglicht werden. Mitunter werden auch Stiftungen in diesem Feld aktiv.

10.3.4 Jugendgruppen und Jugendverbände – empirische Annäherungen

10.3.4.1 Zu den Größenordnungen

Wie auch für andere Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe gibt es für die Kinder- und Jugendarbeit eine eigene amtliche Statistik (Statistisches Bundesamt 2019c). Diese kommt allerdings schnell an ihre Grenzen, wenn man Jugendgruppen und Jugendverbände […] unter der Perspektive der politischen Bildung und dabei die Subjektseite betonend diskutiert und Daten zu den Größenordnungen präsentieren möchte. Dies hat damit zu tun, dass sich zuverlässige quantitative Aussagen über die Anzahl der Jugend(verbands)gruppen und die Zahl der darin aktiven Jugendlichen für die gesamte Bundesrepublik nicht treffen lassen […]. Auch die Zählung von Mitgliedschaften hilft nur bedingt weiter, da nur bei einem Teil der Jugendorganisationen die Mitgliedschaft unmittelbar mit einer aktiven Beteiligung im Verband gleichgesetzt werden kann bzw. unterschiedliche Definitionen von Mitgliedschaft existieren. […] Überdies ist die Zahl der Jugendverbandsgruppen auf Orts- und Kreisebene nicht bekannt. Gibt es vereinzelt Daten dazu, dann liegen diese nur regional für einen Kreis oder eine Stadt, z. B. im Rahmen der Jugendhilfeplanung, vor. […].

Prinzipiell können Daten zur Aktivität in Jugendverbänden entweder aus der Sicht von Personen (a), also den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, oder aus der Sicht von Institutionen (b), also den Jugendverbänden, eine gewisse Annäherung geben.

a) Am ehesten geeignet, Aussagen darüber zu machen, wie viele Jugendliche und junge Menschen derzeit in Jugendverbänden aktiv sind, sind Jugendstudien […]. Werden dazu die beiden aktuellsten bundesweiten Datenquellen herangezogen (Shell-Jugendstudie 2019 und die Jugendstichprobe des AID:A-Survey 2019), ergibt sich folgendes Bild : In der Shell-Jugendstudie 2019 wird zum einen nach der Häufigkeit des Engagements Jugendlicher in verschiedenen inhaltlichen Bereichen (z. B. Umwelt- und Tierschutz, sinnvolle Freizeitgestaltung von Jugendlichen) gefragt und zum anderen danach, in welchen Kontexten Jugendliche aktiv sind. 37 Prozent der Zwölf- bis 25-Jährigen gaben 2019 demnach an, dass sie oft oder gelegentlich in einem Verein, 13 Prozent in einer Jugendorganisation, acht Prozent in einem Rettungsdienst oder bei der freiwilligen Feuerwehr, acht Prozent in einer Hilfsorganisation (Greenpeace, Amnesty etc.), drei Prozent in einer Gewerkschaft und vier Prozent in einer Partei aktiv sind – um jene aufgeführten Kontexte zu nennen, die am ehesten den Jugendverbänden zugerechnet werden können (vgl. Schneekloth / Albert 2019, S. 101).

Nach AID:A sind 19 Prozent der Zwölf- bis 17-Jährigen in einer kirchlichen oder religiösen Gruppe, 17 Prozent in einem Gesangsverein, Musikverein, in einer Theatergruppe o. Ä., neun Prozent in der freiwilligen Feuerwehr, im Technischen Hilfswerk, in der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft o. Ä., fünf Prozent in einer Initiative oder Gruppe, die politische Themen wie Umwelt, Frieden, Menschenrechte, Tierschutz oder andere soziale Probleme aufgreift, vier Prozent in einem Heimat-, Bürgerinnen- oder Bürger- bzw. Schützenverein, zwei Prozent in einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband (wenn 16 Jahre oder älter), ein Prozent in einer politischen Organisation oder Partei. Insgesamt ergibt sich somit ein Anteil einer Vereinszugehörigkeit bei den Zwölf- bis 17-Jährigen von 44 Prozent und in der Altersgruppe der 18- bis 32-Jährigen von 36 Prozent. Werden Sportvereine, die den höchsten Anteil der Vereinszugehörigkeiten ausmachen, hinzugerechnet, beträgt der Anteil im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren 70 Prozent und von 18 bis 32 Jahren 51 Prozent.

b) Aus institutioneller Sicht liefert der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) als Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Landesjugendringe in Deutschland eine weitere Annäherung. Er gibt an, dass rund sechs Millionen Kinder und Jugendliche in den Jugendverbänden und -ringen zusammengeschlossen und engagiert sind (vgl. DBJR 2020). Diese Zahl basiert auf der Addition und Rundung der vonseiten der Verbände gemeldeten Mitgliederzahlen; sie ist nur begrenzt belastbar. Der DBJR organisiert sich v. a. in 29 Mitgliedsverbänden, die entsprechend seiner Satzung bundesweit aktiv sein und jeweils mindestens 25.000 Mitglieder haben müssen (vgl. DBJR 2014). Die Größe der Mitgliedsverbände ist sehr unterschiedlich. […] Der Mangel an Daten ist auch auf zu wenige, thematisch einschlägige Forschungsprojekte zurückzuführen. […]

Um einen weiteren Eindruck von der Größenordnung der Kinder- und Jugendarbeit insgesamt zu bekommen, geben die öffentlichen Finanzmittel Aufschluss. Laut Bildungsfinanzbericht, der öffentliche Finanzen über die in der Kinder- und Jugendhilfestatistik gemeldeten öffentlichen Mittel der Jugendämter und der zuständigen Landes- und Bundesbehörden hinaus berücksichtigt (vgl. Autorengruppe Kinder- und Jugendhilfe-statistik 2019, S. 120), wurden 2018 für die Kinder- und Jugendarbeit insgesamt, also nicht nur für Jugendverbandsarbeit, 2,4 Milliarden Euro ausgegeben (vgl. Statistisches Bundesamt 2019e, S. 66). »Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Ausgaben damit um 7,3 % bzw. 0,2 Mrd. Euro. Im Vergleich zu 2010 sind die Ausgaben für Jugend- und Jugendverbandsarbeit um 27,4 % erhöht worden. Die Haushaltsansätze für 2019 sehen im Vergleich zu 2018 (Soll : 2,4 Mrd. Euro) eine Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Jugend- und Jugendverbandsarbeit um 5,3 % auf 2,5 Mrd. Euro vor« (vgl. ebd., S. 66). Fast zwei Drittel der öffentlichen Ausgaben für die Jugendarbeit werden von der kommunalen Ebene bestritten.

Die Förderung im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes ist differenzierter und nachvollziehbar, wobei zu beachten ist, dass diese Aufwendung sich allein auf die bundeszentralen Infrastrukturen und ihre Angebote beziehen […]. 2020 betrug der Haushaltsansatz für diesen Zweck ca. 19 Millionen Euro […].

10.3.4.2 Jugendverbände als demokratischer Erfahrungsraum: erste Befunde
Wie zuvor dargestellt, ermöglichen – in unterschiedlichem Maße und auf verschiedene Weise – die vor Ort organisierten, selbst verwalteten Zusammenschlüsse junger Menschen (Jugendgruppen) sowie die sie einbettenden verbandlichen und überverbandlichen Strukturen und Verfahren in vielfältiger Weise, demokratische Prozesse in einem lebensweltnahen Kontext zu erfahren und mitzugestalten. Ein wenig zugespitzt formuliert: Die entsprechenden Prozesse und Aktivitäten, in denen junge Menschen Erfahrungen mit demokratischen Prozessen sammeln und sich dabei Wissen und Kompetenzen durch ihr Agieren in der Gruppe aneignen, also Erfahrungslernen stattfindet, sind in den verbandlichen Kontexten strukturell angelegt.

Fragt man allerdings unter der hier im Mittelpunkt stehenden Perspektive danach, welche politischen Bildungserfahrungen junge Menschen in den Verbänden machen und welche empirischen Belege sich dafür finden lassen, stößt man auf eine sehr überschaubare Befundlage. In einem Forschungsüberblick, der die Jahre 1990 bis ca. 2014 umfasst, kommen Gadow und Pluto in Bezug auf den Themenbereich Partizipation und Demokratieförderung zu der ernüchternden Beschreibung der Forschungslage: »Ein zentrales Merkmal von Jugendverbänden ist die Selbstorganisation, also Jugendliche organisieren für Jugendliche Begegnungsgelegenheiten und Aktivitäten. Partizipation und Mitgestaltung ist somit ein konstitutives Element der Verbände. Entsprechend viele Studien interessieren sich für das ehrenamtliche Engagement in den Verbänden, insbesondere für die Motive und Rahmenbedingungen der Engagierten. Seltener wird in den Blick genommen, welche Gestaltungsmöglichkeiten die Jugendlichen dadurch erhalten und wie die Jugendlichen diese einschätzen (z. B. Bruner / Dannenbeck 2002). Noch seltener wird die Frage der konkreten Einflussmöglichkeiten der Mitglieder oder Nutzerinnen und Nutzer thematisiert« (Gadow / Pluto 2014, S. 156), wobei zugleich eingeräumt werden muss, »dass diese Frage […] schwierig über alle Verbände hinweg zu analysieren [ist], da die Verbände sehr heterogen sind, z. B. hinsichtlich des Verhältnisses zum Erwachsenenverband, hinsichtlich der Ziele und Aufgaben des Verbandes, hinsichtlich der Organisationsform (Verein) und der verbandsinternen Strukturen (z. B. Hierarchien)« (ebd.).

In dem gleichen Sammelband hat Sturzenhecker (2014) eine Sekundäranalyse der vorliegenden Studien seit den 1990er-Jahren zum Thema Anspruch, Potential und Realität von Demokratiebildung in der Jugendverbandsarbeit vorgelegt. Die von ihm zusammengetragenen Daten deuten auf die Leistung der Verbände als »Werkstätten der Demokratie« hin: Demnach zeigen die Ergebnisse, »dass besonders in den Basismilieus der Jugendverbandsarbeit demokratische Werte den sozialen Umgang miteinander bestimmen. Die Verbände und Vereine bieten Gelegenheitsstrukturen, Verantwortung durch Leitung zu übernehmen und dabei für Demokratie unerlässliche Fähigkeiten partnerschaftlicher Kommunikation und Kooperation anzueignen« (S. 234). Sie erweisen sich damit aus der Sicht des Autors als »bedeutungsvolle Orte einer demokratischen Bildung« (ebd.), wobei er zugleich eine Differenz eröffnet, indem er betont, dass damit die Vereine und Verbände nicht zwangsläufig auch Orte der Demokratiebildung seien. Aus seiner Sicht »beinhaltet die Vereinsstruktur der Jugendverbandsarbeit vor Ort ein so großes Potenzial, Demokratie zu praktizieren – nicht nur als soziale Lebensform, sondern als Wahrnehmung des Rechtes auf Mitentscheidung –, sodass im Vergleich mit der empirischen Realisierung dieser Chancen deutlich wird, dass die Jugendvereine und -verbände ihre Möglichkeiten zur Demokratiebildung nicht genug ausschöpfen. Stellvertretende Wahrnehmung von Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber Staat und Gesellschaft einerseits und demokratische Umgangsformen in den Verbandsmilieus andererseits reichen allein nicht aus, um den Anspruch auf Demokratiebildung zu realisieren. Stattdessen ginge es darum, die Demokratiepraxis in den lokalen Jugendvereinen auszuweiten und auch die überregionalen Dachorganisationen wieder stärker auf diese Bindung an ihre demokratische Basis zu orientieren« (Sturzenhecker 2014, S. 235).

Die in diesem Fazit genutzte Differenz zwischen demokratischer Bildung und Demokratiebildung wird in dem Text nur angedeutet, nicht systematisch entfaltet. Der Hinweis auf die ungenutzten Potenziale der Demokratiebildung in den Jugendverbänden geht auf die Studie von Riekmann (2011a) zurück. Im Mittelpunkt stand dabei auf Basis einer qualitativen Studie, in der aktuelle und frühere Mitglieder aus vier Verbänden (Sozialistische Jugend Deutschland – die Falken, Hamburger Sportjugend, Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder und Jugendfeuerwehr) in Hamburg befragt wurden, »inwieweit die Potenziale in den Jugendverbänden verwirklicht werden und zum Selbstverständnis der Vereine und Verbände beitragen« (ebd., S. 126). Gezeigt wird, dass sich die Verbände hinsichtlich ihres Verständnisses von Demokratie erkennbar unterscheiden. Die Autorin resümiert, dass »das demokratische Potenzial von allen Vereinen und Verbänden nicht vollständig ausgeschöpft und zu wenig reflektiert« wird (ebd., S. 74). Das wird unter anderem auch daran deutlich, dass die Vereinsprinzipien zwar in der Regel unterstützt werden, aber demokratische Bildung wenig thematisiert wird. Auch würde das Potenzial der Institution Verein zu wenig genutzt. […]

Die jüngste Studie ist die schon ­erwähnte Untersuchung Demokratiebildung im ­Jugendverband von Ahlrichs (2019). Hierfür wurden hauptamtliche Jugendbildungsreferentinnen und -referenten in Baden-Württemberg befragt. Leitend war dabei die Fragestellung, wie »Jugend­bildungsreferent*innen in Jugendverbänden ihren Auftrag zur Demokratiebildung [verstehen und gestalten] und welche Erfahrungen (sie dabei) machen« (ebd., S. 18). In der Summe zeichnen sich ähnliche Ergebnisse, wie zuvor schon zitiert, ab. Demnach bezeichnen alle Befragten ihren Verband als demokratische Organisation. Zugleich lassen sich Unterschiede hinsichtlich des Demokratieverständnisses ausmachen. Es lässt sich auch »kein gemeinsames Verständnis demokratischer Bildung finden« (ebd., S. 368). Beschränkungen hinsichtlich der Potenziale dazu sieht der Autor erstens in den unterschiedlichen »innerverbandlichen Möglichkeiten zur Teilhabe und Teilnahme in den formellen demokratischen Strukturen und in den non-formellen und informellen Bereichen« (ebd.). Zweitens begrenzen gesellschaftliche Einflüsse »die Möglichkeiten zur demokratischen Teilhabe und Teilnahme in den Jugendverbänden« (ebd.), drittens stellen die Befragten »kaum einen Zusammenhang zwischen der Erfüllung der Vereinsprinzipien und der Demokratiebildung in ihrem Jugendverband her […]« (ebd., S. 369). Und viertens führt die eigene Rollendefinition dazu, dass Demokratiebildung nur als ein Teilaspekt der Jugendverbandsarbeit angesehen und ihr »somit keine Priorität eingeräumt wird« (ebd.).

Schließlich sei noch ein Blick auf die Jugendringe geworfen […]. Auch wenn bei der schon erwähnten DJI-Studie Status Quo Jugendringe (Peucker u. a. 2019) politische Bildung nicht im Zentrum der Abfrage stand, so wird darin dennoch ein wichtiger Teilaspekt davon thematisiert. Denn mit dem demokratischen Anspruch der Verbände, Dachverbände und der Jugendringe geht […] immer auch der Anspruch der Interessenvertretung nach innen und außen einher. Im Rahmen der Befragung der Jugendringe sollten vor diesem Hintergrund die Befragten ihre eigene jugendpolitische Bedeutung einschätzen. […] Die Daten zeigen, dass die Jugendringe zwar mit hohen Werten (88 Prozent) der Aussage zustimmen, dass sie die Interessen aller Kinder und Jugendlichen in der Region vertreten würden; bezüglich ihres Erfolges deutet sich jedoch bei mehr als einem Viertel offenbar Zurückhaltung an. 32 Prozent gaben an, dass ihr Einfluss auf jugendpolitische Entscheidungen der Stadt bzw. des Landkreises ebenfalls gering sei (Peucker u. a. 2019, S. 43). […]

Gemeinsam ist diesen Studien, dass sie den analytischen Blick vorrangig auf die strukturelle bzw. institutionelle Seite richten. Lenkt man den Blick auf die Subjektseite, taucht die Frage auf, inwiefern durch das Engagement in Jugendverbänden Bildungsprozesse angestoßen, Kompetenzen erworben und politisches Engagement angeregt werden. […] In diesem Zusammenhang [konnte] z. B. Reinders in einer methodisch anspruchsvollen, vergleichenden Studie zwischen Mitgliedern eines Pfadfinder-Verbandes und nicht verbandlich organisierten Jugendlichen Hinweise sammeln, »dass mit der Zugehörigkeit zu Pfadfindern eine erhöhte Prosozialität einher geht und die politische Partizipationsbereitschaft höher ausfällt. [… Die] Befunde zusammen deuten an, dass der durch das Engagement bei den Pfadfindern entwickelten Prosozialität eine wichtige Mediationsfunktion zukommt« (Reinders 2006, S. 607f.), bei dieser Gruppe also auch eine höhere politische Beteiligungsbereitschaft zu beobachten ist.

Düx u. a. (2009) befragten neben 74 leitfadengestützten Interviews mit freiwillig engagierten jungen Menschen 1.500 ehemals ehrenamtlich engagierte Erwachsene und konnten zeigen, dass »sich in der Jugend engagierte Personen auch später stärker gesellschaftlich beteiligen« (S. 217). Es konnten nicht nur erkennbar höhere Werte in Bezug auf politisches Interesse (»wie stark interessieren Sie sich dafür, was in der Politik oder im öffentlichen Leben vor sich geht«) aufseiten der Engagierten beobachtet werden (vgl. ebd., S. 215), sondern eben auch ein stärkeres gesellschaftliches Engagement, wobei sich markante Unterschiede je nach Tätigkeitsbereich beobachten ließen: »In der Regel beteiligen sich frühere Helfer seltener als frühere Leiter an gesellschaftlichen Aufgaben und diese seltener als frühere Organisatoren. Am größten ist das aktuelle Engagement bei ehemaligen Funktionären. Alle diese Tätigkeitstypen, auch ehemalige Helfer, zeigen jedoch einen größeren gesellschaftlichen Einsatz als Personen, die sich in der Jugend überhaupt nicht engagierten« (ebd., S. 217). […]

10.3.5 Ein Zwischenfazit
Fasst man die bisherigen Forschungsergebnisse und vielfältigen Praxiserfahrungen zusammen, lässt sich festhalten, dass Jugendverbände mit ihren Jugendgruppen und Zusammenschlüssen in vielfältiger Form politische Bildung sachbezogen, anlassbezogen und systeminhärent ermöglichen. Sie ermöglichen – in unterschiedlichem Maße – Prozesse und Aktivitäten, in denen politisches Erfahrungslernen stattfindet; und (fast) unvermeidbar ist:

»In diesem Lernfeld wird Demokratie im Kern gemacht, ganz so, wie man es in einer Werkstatt erwarten würde. Es geht um das Erlebnis von möglichst selbstbestimmten Räumen und Zeiten. Aus den Materialien Raum, Zeit und Gemeinschaft wird Demokratie gebastelt. Politisch, ja urpolitisch, ist das in zweierlei Hinsicht. Zum einen, weil (mehr oder weniger) frei gewählte und (mehr oder weniger) frei gestaltete Zeiten und Räume praktisch anschaulich und erfahrbar machen, dass die Bedingungen, unter denen man zusammenlebt, und die Optionen, unter denen man wählen soll und kann, nicht einfach vorgegeben, sondern tatsächlich veränderbar sind« (Groschwitz 2014, S. 51), wobei aus der Perspektive des vorliegenden Berichts erstens zu ergänzen wäre, dass mit dem erwähnten »Machen von Demokratie« immer auch die Herstellung, die Durchsetzung und das Infragestellen allgemein verbindlicher und öffentlich relevanter Regelungen einhergehen […]. Und zu ergänzen wäre zweitens, dass alle vorliegenden Studien und Praxiserfahrungen Hinweise liefern, dass es dabei markante Unterschiede zwischen den Verbänden gibt und strukturell angelegte Potenziale politischer Bildung offenbar nicht überall ausgeschöpft werden (vgl. auch Deutscher Bundestag 2017c, S. 67).

So kann festgehalten werden, dass die Praxis in den Jugendverbänden und Jugendgruppen in vielfältiger Weise politische Bildungsprozesse und damit eine entsprechende Aneignung von Wissen und Kompetenzen ermöglicht. Die wiederholt betonten Unterschiede hängen offenbar mit einer ganzen Reihe von Aspekten zusammen:

• Ein wesentliches Kriterium dürften die Interessen und Ziele sein, die jeweils die Mitglieder einer Gruppe verbinden und damit diese konstituieren. Dabei bewegen sich die Gruppen zwischen zwei Extremen: Auf der einen Seite stehen die, bei denen die oben benannten Aushandlungsprozesse ein nicht angestrebter, aber eventuell notwendiger Teil ihrer Aktivitäten sind, um ihre konkreten Ziele zu erreichen oder gar die Existenz der Gruppe zu sichern (klassisch: Kampf um Fördermittel, Räume, Genehmigungen), also Werkzeuge bzw. Mittel zum Zweck sind. Auf der anderen Seite stehen Gruppen, deren Kerninteresse das Verfolgen politischer Ziele »im engeren Sinne« ist. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang neben den Migrantinnen- und Migrantenjugendselbstorganisationen (MJSO) die sogenannten politischen (z. B. SJD – Die Falken) und gewerkschaftlichen (z. B. DGB-Jugend) Verbände und die Jugendverbände aus dem Umweltbereich (z. B. BUNDjugend) sowie Zusammenschlüsse junger Menschen, die für verbindliche und wirkungsvolle politische Beteiligung kämpfen.

• Ein weiterer Aspekt dürfte die Zugehörigkeit zu (größeren) Strukturen darstellen. Durch die (bewusste) Mitgliedschaft in Zusammenschlüssen, Dachstrukturen, Netzwerken oder als Teil einer Erwachsenenstruktur werden die Gruppen einschließlich ihrer Aktivitäten und Ziele durch die damit einhergehenden Strukturen, z. B. durch verbandliche Traditionen, fachliche Standards, vielfältige Prozesse inner- und überverbandlicher Sozialisation und Qualifikation, geprägt. Dabei beeinflussen die Ziele, Sichtweisen und Intentionen der o. g. Strukturen auch die Sicht der einzelnen Gruppen auf ihr Handeln. Auch werden z. B. Erwachsenenorganisationen, die in »ihrem« Jugendverband nicht nur die Möglichkeit zur fachlichen Nachwuchsgewinnung sehen, sondern gleichfalls zur Gewinnung (zukünftiger) Aktiver, die die Organisation z. B. durch Verantwortungsübernahme aufrechterhalten, den Jugendverband bzw. seine Gruppen für solche ermöglichenden Bildungsprozesse mindestens sensibilisieren.

• Schließlich sind noch die Intentionen der anderen Akteure im Raum relevant: Die Organisationen oder Institutionen, die die Zusammenschlüsse junger Menschen unterstützen, ihre Arbeit ermöglichen bzw. fördern, verbinden damit eigene Ziele. Bei der öffentlichen Hand sind diese i. d. R. durch Förderrichtlinien und / oder gesetzlich definiert. Größter Akteur ist hier die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe auf allen föderalen Ebenen. Die Schaffung entsprechender Bildungsmöglichkeiten gehören hier immer zu den (Neben-)Zielen der Förderung und leiten sich z. B. aus den §§ 11 und 12 SGB VIII ab.
Gleichzeitig erfahren die Jugendlichen beim Versuch der Vertretung ihrer eigenen Interessen in der jeweiligen Gruppe bzw. der Interessen der Gruppe innerhalb der Struktur (z. B. als Jugendverband) und / oder gegenüber Politik, Gesellschaft, Staat und / oder ggf. entgegengesetzten Interessengruppen ihre Selbstwirksamkeit einschließlich deren Grenzen.

10.3.6 Herausforderungen und Voraussetzungen
Die Existenz und die Aktivitäten der den Raum konstituierenden Gruppen und damit die Ermöglichung von (politischer) Bildung durch diese sind an Voraussetzungen gebunden, die auf drei Ebenen beschrieben werden können:

(1) Auf der Ebene der Gruppen müssen die politischen Verantwortlichen v. a. durch ihre Selbstverwaltungsstrukturen (kommunale Entscheidungsträgerinnen und -träger, Kommunalverwaltung), aber z. B. auch durch die Art der medialen Darstellung der entsprechenden Aktivitäten einen Rahmen schaffen, der die Existenz und die Freiräume dieser Gruppen ermöglicht, unterstützt und fördert oder zumindest nicht be- oder verhindert. Dies geschieht gleichermaßen durch ein gesellschaftliches Klima, das von einer größtmöglichen Toleranz für selbstorganisierte Aktivitäten von Gruppen junger Menschen mit einer großen Wertevielfalt geprägt ist, als auch durch förderpolitische Maßnahmen und das weitgehende Unterlassen ordnungspolitischer Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise das Vorhandensein (oder Schaffen) von ausreichend geeigneten Orten in öffentlichen und halb öffentlichen Räumen, die nicht verregelt sind.
Bereits hier zeigen zumindest exemplarische Erfahrungen, dass Handlungsbedarf besteht. Viele junge Menschen und Jugendverbände beklagen, dass immer mehr öffentliche Orte (vor allem im urbanen Raum) verschwinden, z. B. durch Umwidmung und / oder kommerzielle Nutzung. Zugleich werden die Regularien für die verbliebenen Orte immer restriktiver (z. B. durch Stadtordnungen, die die Aufenthalts- und Nutzungsmöglichkeiten regeln). In diesem Sinne formuliert z. B. der DBJR: »In der Jugendpolitik aller politischen Ebenen und in gesellschaftlichen Diskursen müssten Jugendverbände in ihrer Rolle und Eigenschaft als Selbstorganisation junger Menschen wahrgenommen und als solche unterstützt, gefördert und einbezogen werden. Dies stellt immer weniger die gelebte Realität dar. In der öffentlichen, politischen und unverständlicherweise teilweise auch in der fachlichen Debatte werden die Zusammenschlüsse junger Menschen nach ihren Themen, ihren Maßnahmen und dem erzielten Output beurteilt. Die zentralen Begrifflichkeiten und Wesensmerkmale wie Selbstorganisation, Peer-Learning, Interessenvertretung und weitere, die in § 12 des SGB VIII genannt werden, sind dabei nicht im Blick« (DBJR 2010).

Die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe setzen bei ihrer Förderung der Kinder- und Jugendarbeit immer stärker nur auf die Förderung konkreter Aktivitäten und Maßnahmen, auf Projektförderung oder auf die Förderung zumindest konkreter Zielbeschreibungen, v. a. im Bereich Prävention. Die Förderung und Unterstützung von Jugendgruppen, Initiativen und Verbänden in ihrer Rolle und Eigenschaft als Selbstorganisation junger Menschen als in § 12 SGB VIII gesetzlich verankerte Leistung hat in der öffentlichen und politischen Debatte nach wie vor nicht den notwendigen Stellenwert und geht – vielleicht mit Ausnahme der Förderung im Rahmen des KJP des Bundes und einiger Bundesländer – inflationsbereinigt zurück.

Gleichzeitig erschweren neue formale Vorgaben oder ihre restriktivere Auslegung die Arbeit der Gruppen selbst und der sie unterstützenden Strukturen wie Jugendverbände und -ringe, weitere Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Fachorganisationen etc. Aktuell gehören dazu die Diskussion und ganz praktische Versuche, das Gebot der Gleichbehandlung aller zugelassenen Parteien für die Träger der öffentlichen Gewalt und öffentlichen Leistungen entsprechend § 5 PartG auf (zumindest geförderte) zivilgesellschaftliche Akteure zu übertragen. Auch die restriktivere Auslegung der steuerbegünstigten Ziele nach § 52 Abgabenordnung (AO) bei der Entscheidung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gehört dazu sowie die entsprechende Diskussion über die Grenzen der politischen Betätigung steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Organisationen. So hat das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) V R 60/17 v. 10.01.2019 für erhebliche Verunsicherung gesorgt, denn darin hat der BFH entschieden, dass die Verfolgung politischer Zwecke im Steuerrecht nicht gemeinnützig sei, anderseits aber die Verbände sich zur Förderung ihrer nach § 52 AO steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke in gewissen Grenzen auch betätigen dürfen, um z. B. zur Förderung des Umweltschutzes Einfluss auf die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung zu nehmen (vgl. BFH 2019).

In Hinblick auf das gesellschaftliche Klima sind parlamentarische Aktivitäten insbesondere der AfD gegen die Jugendarbeit zu beobachten: »Unterstellt werden politische Beeinflussung und Manipulation von Kindern und Jugendlichen. [… Die] Relevanz [wird] angezweifelt und die politische Haltung kritisiert. Einzelne Jugendverbände und Jugendringe werden dem Vorwurf ausgesetzt, sich in oder in der Nähe von linksextremistischen Kreisen zu bewegen, die durch staatliche Gelder finanziert werden. Insbesondere die Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken gerät immer wieder ins Visier –, indem über kleine Anfragen in Parlamenten der Verband zusammen mit Gewerkschaftsstrukturen, anderen Jugendorganisationen und Parteijugenden mit dem Label des ›Linksextremismus‹ versehen wird« (Weigel / Scholl 2020, S. 122f.). Gleichzeitig wird versucht, »einen Keil zwischen Jugendverbände zu treiben. Auf der einen Seite die gute, helfende Jugendverbandsarbeit, wie sie beispielsweise von der THW-Jugend, der Jugendfeuerwehr, dem Jugendrotkreuz oder kirchlichen Hilfsorganisationen – Malteser oder Johanniter – angeboten wird. Auf der anderen Seite jene Jugendverbände, die aus Sicht der AfD politisch links stehen oder Verbände junger Migrant*innen sind. Die Breite und Vielfalt der Jugendverbandsarbeit [werden] nicht als Stärke, sondern als Bedrohung gesehen« (ebd., S. 123f.).

(2) Auf der Ebene der (Unterstützungs-)Strukturen muss neben der Möglichkeit (s. o.) auch die Bereitschaft vorhanden sein, entsprechende Aneignungsprozesse zu ermöglichen. Auch hier wird – am Beispiel der Jugendverbände – Handlungsbedarf sichtbar, denn »[es] wird deutlich, wie sehr gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen die Jugendverbände immer wieder neu zur Justierung ihres Selbstverständnisses herausgefordert haben und nach wie vor herausfordern« (Ahlrichs 2019, S. 146). So sieht sich das Selbstverständnis der Jugendverbände, als »Werkstätten der Demokratie« praktische Aneignungen demokratischer Erfahrungen, Kompetenzen und Fähigkeiten zu sein, mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert, die sich mit Verbetrieblichung, Familiarisierung und Verschulung beschreiben lassen (vgl. Ahlrichs 2019, S. 147). Damit ist das Unterwerfen des Verbandes unter betriebswirtschaftliche Denkweisen u. a. zulasten der Demokratie ebenso gemeint wie die gegenläufige Entwicklung, die Zunahme der Homogenität der Mitglieder eines Vereins mit der Gefahr der Abgrenzung von anderen Milieus und einem Spannungsverhältnis zur (lokalen) Öffnung des Verbandes sowie der gesellschaftliche und wirtschaftliche Druck zur Verschulung durch die zunehmende Forderung nach Kooperationen mit Schulen. Hier stehen dann nicht mehr demokratische Entscheidungsprozesse im Mittelpunkt, und es entsteht ein Widerspruch zum freiwilligen Angebot und zur selbsttätigen Aneignung von Demokratie (vgl. ebd., S. 147ff.).

(3) Auf der Ebene der Jugendlichen müssen – ähnlich wie bei den Gruppen – die notwendige Toleranz, Akzeptanz oder bestenfalls Anerkennung ihrer Aktivitäten in der Gruppe vorhanden sein. Auch hier können die Eltern oder andere (erwachsene) Bezugspersonen entsprechendes Engagement verhindern (Verbot), missbilligen, ignorieren, anerkennen oder unterstützen. Die Bandbreite der Möglichkeiten wird am besten an den Schulstreiks im Rahmen von Fridays for Future deutlich, aber ebenso bei vielen anderen politischen Aktivitäten. Genauso notwendig sind ausreichende Freiräume für ein Engagement in Gruppen. Dazu gehören v.a.:
• zeitliche Freiräume, also Zeitspannen, die von jungen Menschen selbstbestimmt gestaltet und wahrgenommen werden können;
• örtliche Freiräume, also Orte, die sie für sich als freie Räume begreifen und die sie selbstbestimmt füllen, belegen und besetzen können;
• gestalterische Freiräume, also die Möglichkeit, mitzubestimmen und sich beteiligen zu können, und in letzter Konsequenz die Ermöglichung, selbst bzw. als Teil einer Gruppe entsprechende Angebote zu machen;
• finanzielle Freiräume, da auch Aktivitäten in der Gruppe zumindest implizit Kosten verursachen, und sei es nur für die Mobilität.

Bleiben drei zentrale Herausforderungen zu benennen:
(1)
Alle verfügbaren Daten deuten an, dass die Jugendgruppen, die Verbände, die Dachverbände und andere Zusammenschlüsse im Kern demokratisch verfasst sind, dass aber je nach Verband durchaus Entwicklungspotenziale im Hinblick auf politische Bildung vorhanden sind. Von hier aus ergeben sich eine Reihe von kritischen Anfragen an die jeweiligen Verbände bzw. die Chance für die Verbände, sich selbstkritisch zu befragen, ob und inwiefern die angelegten Potenziale politischer Bildung wirklich konsequent genutzt werden.

(2) Wiederholt dokumentieren die vorliegenden Studien, dass es kein gemeinsames Verständnis politischer Bildung bei den Verbänden gäbe (vgl. Ahlrichs 2019, S. 368). Es wäre vermutlich etwas kurzgeschlossen, deshalb zu fordern, dass so etwas wie ein verbandsübergreifendes Verständnis politischer Bildung zu entwickeln wäre. Dazu sind die Verbände in jeder Hinsicht zu heterogen. Auf einer etwas abstrakteren Ebene wäre es allerdings zu begrüßen, wenn sich die Verbände auf so etwas wie Eckpunkte bzw. Standards politischer Bildung einigen könnten. Ein nicht unwesentlicher Aspekt dürfte sicherlich sein, dass es aus einem anspruchsvollen Verständnis politischer Bildung nicht ausreicht, Erfahrungen mit demokratischen Prozessen – sei es in den Jugendgruppen, sei es innerhalb verbandlicher Strukturen und Verfahren – zu machen. So wichtig diese Erfahrungen und Erlebnisse auch sind, bedürfen sie gleichsam der Reflexion und Einbettung. Vieles deutet darauf hin, dass es an dieser Stelle – trotz der bereits vorhandenen Bemühungen – noch entsprechende Nachhol- und Begleitbedarfe der meist ehrenamtlich Engagierten gibt.

(3) Schon mehrfach angesprochen (vgl. Abs. 10.3.4) kann die politische Bildung im sozialen Raum Jugendverbände von wenigen Ausnahmen kaum auf empirische Forschung und eine entsprechende Fachdiskussion zurückgreifen. Soll aber politische Bildung auch in diesem Feld in dem oben anvisierten Sinne gestärkt werden, bedarf es auch mehr Forschung. Dafür müssen die Bedarfe sowohl aus der Fachpolitik als auch aus der Praxis heraus – und hier durch die Dachstrukturen aggregiert und kommuniziert – stärker eingefordert und in der Wissenschaft für diesen Forschungsbereich geworben werden. Die vorhandenen Ansätze des Wissenschafts-Praxis-Transfers sollten überprüft und ggf. ausgebaut sowie Lücken benannt werden. Initiativen wie das 2019 gegründete Bundesnetzwerk Kinder- und Jugendarbeit könnten dazu ein Ausgangspunkt sein, um entsprechende Impulse auf den Weg zu bringen (vgl. Bundeskongress 2020). In Bezug auf die damit einhergehenden Finanzierungsbedarfe ist wiederum in erster Linie die Politik gefordert.

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Zitierte Literatur
Ahlrichs, R. (2019): Demokratiebildung im Jugendverband. Grundlagen – empirische Befunde – Entwicklungsperspektiven. Weinheim.
Arbeitsgemeinschaft evangelische Jugend (aej) (2020a): Entstehung der aej. Verfügbar über: www.evangelische-jugend.de/aej/die-arbeitsgemeinschaft/historie/entstehung-der-aej; [27.6.20]
Bundesfinanzhof (BFH) (2019): Politische Betätigung und Gemeinnützigkeit. Urteil vom 10.1.2019, V R 60/17.
Bruner, C. F. / Dannenbeck, C. (2002): Freiwilliges Engagement bei Jugendlichen: Eine qualitative Studie zu Erfahrungen, Motivlagen und Unterstützungsbedarf verbandsmäßig organisierter Jugendlicher in ausgewählten Jugendverbänden und Jugendgemeinschaften des KJR München-Stadt. München: Kreisjugendring München-Stadt.
Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) (2020): Pfadfinden ist politisch! – https://dpsg.de/de/aktionen/eigenstaendige-jugendpolitik.html; [27.06.2020]
Deutscher Bundesjugendring (DBJR) (2010): Selbstbestimmt und nicht verzweckt – Jugendpolitik neu gestalten. Position 73 vom 11.05.2020. Berlin. www.dbjr.de/artikel/selbstbestimmt-undnicht-verzweckt/; [24.09.2020]
Deutscher Bundesjugendring (DBJR) (2014): Satzung des DBJR (Stand Oktober 2014). www.dbjr.de/gremien/satzung/; [27.06.2020]
Deutscher Bundesjugendring (DBJR) (2020): Im Interesse der Jugend. www.dbjr.de/ueber-uns/; [06.06.20]
Deutscher Bundestag (2017): 15. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder-und Jugendhilfe. BT-Drucksache 18/11050. Berlin.
Düx, W. / Prein, G. / Sass, E. / Tully, C. (2009): Kompetenzerwerb im freiwilligen Engagement. Eine empirische Studie zum informellen Lernen im Jugendalter. Wiesbaden. 2. Auflage.
Ebner, S. / Peyk, S. / Wach, K. (2012): Evaluation des Kinder- und Jugendplans des Bundes (P 10.01/10.02). Endbericht zu den KJP-Förderprogrammen »Allgemeine Jugendverbände« (P 10.01) und »Sportliche Jugendverbände« (P 10.02). Deutsches Jugendinstitut. www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/evaluation-des-kinder-und-jugendplans-des-bundes/projekt-publikationen.html; [06.06.2020]
Fauser, K. (2008): Gemeinschaft aus Sicht von Jugendlichen: Eine empirische Untersuchung über die Rolle von Gemeinschaft für das Nutzungsverhalten von Jugendlichen in einem Jugendverband. Opladen & Farmington Hills.
Fauser, K. / Fischer, A. / Münchmeier, R. (Hrsg.) (2006a): Jugendliche als Akteure im Verband. Ergebnisse einer empirischen Untersuchung der Evangelischen Jugend (Jugend im Verband 1). Opladen.
Gadow, T. / Pluto, L. (2014): Jugendverbände im Spiegel der Forschung. Forschungsstand auf der Basis empirischer Studien seit 1990. In: Oechler, M. / Schmidt, H. (Hrsg.): Empirie der Kinder- und Jugendverbandsarbeit. Wiesbaden, S. 101–192.
Groschwitz, S. (2014): Totgesagte leben länger. Warum Jugendverbände auch heute noch aktuell sind. www.evangelische-akademien.de/wp-content/uploads/2014/11/Groschwitz.pdf; [23.05.2020]
Meier, L. (2017): Politische Bildung – Auftrag und Kern der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit. In: Forum Jugendhilfe, Themenheft Politische Bildung. Heft 4 (2017), S. 33–37.
Naturschutzjugend im NABU (NAJU) (2020b): Position für Demokratie und Vielfalt. www.naju.de/app/download/14156745233NAJU-Position_Demokratie_und_Vielfalt.pdf?t=1563453283; [27.6.20]
Naturschutzjugend im NABU (NAJU) (2020c): Position zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA. https://www.naju.de/app/download/14156756133/NAJU-Position_Freihandelsabkommen.pdf?t=1563453417; [27.06.2020]
Peucker, C. / Pluto, L. / van Santen, E. (2019): Status Quo Jugendringe. Bundesweite empirische Befunde zu Situation und Perspektiven. München. www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/jugendhilfe-und-sozialer-wandel-leistungen-und-strukturen/projekt-publikationen.html; [10.10.2020]
Rauschenbach, T. / Bien, W. (Hrsg.): Aufwachsen in Deutschland. AID:A – Der neue DJI-Survey. Weinheim & Basel
Reinders, H. (2006): Freiwilligenarbeit und politische Engagementbereitschaft in der Adoleszenz: Skizze und empirische Prüfung einer Theorie gemeinnütziger Arbeit. In: Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, 9. Jg., H. 4, S. 599–616.
Riekmann, W. (2011a): Demokratie und Verein. Potenziale demokratischer Bildung in der Jugendarbeit. Wiesbaden.
Schneekloth, U. / Albert, M. (2019): Jugend und Politik: Demokratieverständnis und politisches Interesse im Spannungsfeld von Vielfalt, Toleranz und Populismus. In: Shell Deutschland Holding (Hrsg.): Jugend 2019. Eine Generation meldet sich zu Wort. 18. Shell Jugendstudie. Weinheim & Basel, S. 47–101.
Seckinger, M. / Pluto, L. / Peucker, C. / Gadow, T. (2009): DJI – Jugendverbandserhebung. Befunde zu Strukturmerkmalen und Herausforderungen. München, DJI. www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs/64_11664_Jugendverbandserhebung2009.pdf; [24.07.2020]
Shell Deutschland Holding (Hrsg.) (2019): Jugend 2019. Eine Generation meldet sich zu Wort. 18. Shell Jugendstudie. Weinheim.
Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken (SJD) (2020b): Veröffentlicht! www.wir-falken.de/publikationen/index.html; [27.06.2020]
Statistisches Bundesamt (2019c): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Angebote der Jugendarbeit. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt (2019e): Bildungsfinanzbericht 2019. Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Wiesbaden.
Sturzenhecker, B. (2014): Anspruch, Potential und Realität von Demokratiebildung in der Jugendverbandsarbeit. In: Oechler, M. / Schmidt, H. (Hrsg.): Empirie der Kinder- und Jugendverbandsarbeit. Forschungsergebnisse und ihre Relevanz für die Entwicklung von Theorie, Praxis und Forschungsmethodik. Wiesbaden, S. 225–236.
Weigel, L. / Scholl, M. (2020): In Vielfalt vereint gegen die Angriffe der AfD. In Demokratie gegen Menschenfeindlichkeit, 2. Jg., H. 1, S. 119–127