Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 1-2017, Rubrik Titelthema

Mitwirkung mit Wirkung – der Wirksamkeitsdialog des Landesjugendrings NRW

Oder: Wie Datenerhebungen Sinn ergeben

Von Gregor Gierlich, Landesjugendring Nordrhein-Westfalen

Seit der Reform der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik des Bundes im Jahr 2014 wird die Diskussion über den Sinn oder Unsinn von statistischen Erfassungen der Jugend(verbands)arbeit nicht nur von den Jugendverbänden wieder einmal sehr intensiv geführt. Welche Gründe kann es jenseits der gesetzlichen Verpflichtung (SGB VIII §§ 98 – 103), nach der die Träger der Jugendarbeit verpflichtet sind, alle zwei Jahre Angaben zu ihren »Maßnahmen der Jugendarbeit«) für Jugendverbände geben, sich proaktiv an der Erfassung von »Zahlen, Daten, Fakten« zur eigenen Arbeit zu geben und welche »Gelingensbedingungen« sind für eine solche Erhebung relevant?
Der Wirksamkeitsdialog des Landesjugendrings Nordrhein-Westfalen und seiner Mitgliedsverbände gibt hierauf einige interessante Antworten.

Kinder- und Jugendförderplan in Nordrhein-Westfalen und Wirksamkeitsdialog
Der Wirksamkeitsdialog des Landesjugendr ings NRW und seiner Mitgliedsverbände ist unmittelbar mit dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) des Landes NRW verknüpft. Mit seiner Einführung wurde 1951 seinerzeit das zentrale jugendpolitische Gestaltungsmittel geschaffen und ein deutliches Zeichen für die Notwendigkeit einer kontinuierlichen und verbindlichen Förderung von Einrichtungen, Trägern und Aktivitäten der Jugendarbeit gesetzt.

Seither hat der KJFP NRW unterschiedliche Entwicklungsphasen durchlaufen. Mit dem Abschluss seiner letzten großen Reform in den Jahren 1998 und 1999 wurde in NRW der so genannte Wirksamkeitsdialog eingeführt. Erklärtes Ziel war es, mit der Reform des Landesjugendplans und der Schaffung neuer Förderpositionen einer lebensweltorientierten Jugendarbeit Rechnung zu tragen sowie das Verfahren der Antragstellung für Träger und Verwaltung zu entbürokratisieren.

Zudem sollten mit der Einführung des Wirksamkeitsdialogs einerseits eine höhere Transparenz bzgl. der eingesetzten Mittel erreicht und zugleich Anregungen für Veränderungen und Weiterentwicklungen des KJFP geliefert werden. Erfasst werden im Wirksamkeitsdialog alle Maßnahmen, die die Jugendverbände aus Mitteln der so genannten »Fachbezogenen Pauschale« durchführen. Mit der fachbezogenen Pauschale wird den Jugendverbänden eine verbindlich festgelegte pauschale Summe zum eigenverantwor tlichen Mitteleinsatz zur Verfügung gestellt.

Der Form und Wirkung nach sind Fachbezogene Pauschale und Wirksamkeitsdialog bundesweit einzigartig. Nicht zuletzt deshalb gibt es nirgendwo sonst eine so gute Datenlage zur verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit wie in Nordrhein-Westfalen.

Was ist der Wirksamkeitsdialog denn eigentlich?
Der Wirksamkeitsdialog des Landesjugendrings in NRW und seiner 25 Mitgliedsverbände beruht in seiner Grundanlage auf drei Säulen, die gleichermaßen wichtig für die Kinder- und Jugendarbeit der Verbände sind:
• Säule I: Der Quantitative Teil – Berichtswesen und Statistik
• Säule II: Der Qualitative Teil – Innerverbandliche Prozesse, Evaluierung, Qualitätsentwicklung
• Säule III: Der Dialog und die Fachveranstaltungen mit Verwaltung und Politik

Der quantitative Teil
Im quantitativen Bereich des Wirksamkeitsdialogs werden alle Maßnahmen der Jugendverbände erfasst, die durch die so genannte »Fachbezogene Pauschale« des KJFP NRW gefördert werden. Andere Fördermittel des Landes, die die Jugendverbände wie alle anderen Antragsberechtigten freien Träger der Jugendhilfe über die Projektmittelvergabe der Landesjugendämter beantragen können, werden gegenüber diesen direkt nachgewiesen und inhaltlich evaluiert.

Durch den quantitativen Teil des Wirksamkeitsdialoges lassen sich z.B. Aufschlüsse über die Entwicklung der Anzahl von Teilnehmer/innentagen und der durchgeführten Maßnahmen ziehen sowie Aussagen über den prozentualen Anteil von Ehrenamtlichen bei der Leitung und Durchführung von Veranstaltungen treffen.

Die Daten werden von den Verbänden jährlich erfasst und jeweils für zwei Jahre fortlaufend von einem externen sozialwissenschaftlichen Institut, der GEBIT Münster, ausgewertet. Seit dem Jahr 2015 er folgt die Erfassung aller Daten zudem analog zur amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik des Bundes und nach deren Systematik.

Der qualitative Teil
Der qualitative Teil des Wirksamkeitsdialogs wird durch die Mitgliedsverbände des LJR selber entwickelt. Während beispielsweise in den ersten Jahren ausschließlich Auswertungen zu den quantitativen Daten und Evaluationsber ichten der Jugendverbände im Vordergrund standen, erfolgt seit dem Jahr 2007 parallel dazu auch eine verbandsübergreifende qualitative Auseinandersetzung mit der eigenen Arbeit.
Diese kritisch-inhaltliche Auseinandersetzung mit der eigenen Arbeit und ihrer Wirkung wird seitdem konsequent fortgeführt und dabei fachlich von der GEBIT begleitet.

So wurden beispielsweise im Jahr 2008 über 6.000 Jugendliche zum demokratischen Engagement in den Jugendverbänden befragt. Parallel dazu fanden im Rahmen von Diplomarbeiten qualitative Untersuchungen von Verbandsdokumenten sowie Leitfadeninterviews mit ehrenamtlich Aktiven statt. In den Jahren 2012 und 2013 entwickelten die Verbände gemeinsame Qualitätskriterien für die Partizipation junger Menschen und verpflichteten sich zu deren Umsetzung. Die Qualitätskriterien beschreiben sowohl Struktur- als auch Prozessqualität von Partizipationsangeboten der Jugendverbände in NRW. An der Evaluierung dieser Kriterien nahmen im Jahr 2015 ca. 15.000 Teilnehmer/innen und Teamende der verbandlichen Angebote in NRW teil.

Der Dialog
Neben der quantitativen Erfassung von Daten und der qualitativen Weiterentwicklung der Jugendarbeit ist der kontinuierliche Austausch der Jugendverbände mit Verwaltung und Politik ein wesentlicher Teil des Wirksamkeitsdialogs.

Durch den Dialog der Jugendverbände mit den beiden Landesjugendämter, dem zuständigen Fachminister ium sowie den Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags besteht die Möglichkeit, die Ergebnisse aus den ersten beiden Säulen des Wirksamkeitsdialogs wieder unmittelbar in die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendförderplans einfließen zu lassen.

Der quantitative Teil des Wirksamkeitsdialogs – was wird vom wem wie erhoben?
Das Ber ichtswesen der Jugendverbände im Landesjugendr ing NRW ist eine zentrale Säule des Wirksamkeitsdialogs. Das Datenkonzept für die jährliche Erhebung wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe Wirksamkeitsdialog von den Verbänden selbst entwickelt und wird entsprechend auch von allen Verbänden im Landesjugendring getragen. Die AG Wirksamkeitsdialog trifft sich viermal jährlich; vor allem um die qualitative Weiterentwicklung des Wirksamkeitsdialogs zu besprechen, aber auch, um sich über die Weiterarbeit mit den Ergebnissen des Wirksamkeitsdialogs in den jeweiligen Verbänden auszutauschen.

Die Entwicklung des landesweiten Berichtswesens lief zunächst nicht reibungslos ab; wurde die Erfassung von Daten doch auch als Kontrolle der eigenen Arbeit in den Verbänden angesehen. Insofern war es wichtig, dass einerseits die Verbände an der Entwicklung der Ziele beteiligt wurden – und zum anderen die Ergebnisse des Wirksamkeitsdialogs nicht unmittelbar förderrelevant sind.

Die kontinuierliche Erhebung der geförder ten Angebote und der Zusammensetzung der Teilnehmer/innenschaft ermöglicht es, der Politik und der Fachöffentlichkeit einen besseren Einblick in die Aktivitäten der Jugendverbände und die Entwicklung der Jugendverbandsarbeit zu gewähren und damit Transparenz über die Verwendung der vom Land hierfür bereitgestellten Gelder herzustellen. Neben einem landesweiten Überblick über die Aktivitäten der Verbände dient das Berichtswesen aber auch den einzelnen Verbänden als Grundlage für ihre Planungen und Entscheidungen bzgl. eigener Angebote, um auf diese Weise den Veränderungen in der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen ständig Rechnung tragen zu können.

Mit der Einführung eines neuen Erfassungstools im Jahr 2014 wurde von den Verbänden beschlossen, das Berichtswesen so zu gestalten, dass die erhobenen Daten in die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik zur Jugendarbeit mit einfließen können. So wird vermieden, dass die Verbände sowohl im Wirksamkeitsdialog als auch in der Bundesstatistik Angaben zu ihren Aktivitäten machen müssen.

Die Jugendverbände erheben seit 2004 Daten innerhalb des Berichtswesens. Da das Datenmodell aufgrund veränderter Förderbedingungen 2005 angepasst wurde, kann heute eine Zeitreihe von gut zehn Jahren betrachtet werden. Erfasst werden die Daten durch ein Online-Tool der GEBIT Münster, welches folgende Informationen zu den landesseitig geförderten Angeboten umfasst:
• Träger der Angebote
• Art des Angebotes
• Dauer der Veranstaltung
• Veranstaltungsort
• eingesetztes haupt- und ehrenamtliches Personal
• Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Altersgruppen und Geschlecht.

Zusätzlich werden für die Abbildung der amtlichen Statistik der Kinder- und Jugendhilfe seit 2014 folgende Merkmale erhoben:
• Anzahl der Veranstaltungen in Kooperation mit Schule nach Schulform
• Themenschwerpunkte der Veranstaltungen
• Geschlecht der Haupt- und Ehrenamtlichen
• und – soweit nach der Berichtskreisfeststellung der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik notwendig – Gruppenbezogene und offene Angebote.

Da mit dem Berichtswesen lediglich die Angebote erfasst werden, die mit Landesmitteln gefördert werden, ist damit jedoch nicht das gesamte Angebot der Verbände abgebildet. Veranstaltungen, die aus Eigenmitteln der Verbände oder aus anderen Mitteln als denen des Landes gefördert werden, werden mit dem Berichtssystem nicht erfasst.

Die politische Dimension – welchen Nutzen zieht der Landesjugendring aus dem Wirksamkeitsdialog?
Auch wenn nicht das gesamte Engagement der nordrhein-westfälischen Jugendverbände durch den Wirksamkeitsdialog abgebildet werden kann, gibt er gleichwohl Auskunft über die Wirksamkeit der Landesförderung und bietet darüber hinaus eine belastbare Grundlage für die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendplans NRW. Nicht zuletzt tragen der Wirksamkeitsdialog und die mit ihm verknüpfte Fachbezogene Pauschale zur deutlichen Verwaltungsvereinfachung sowohl der Jugendverbände als auch der öffentlichen Hand bei.

Während die quantitative Erfassung Aufschluss über Zahl und Umfang der von den Verbänden durchgeführten Maßnahmen gibt, er fasst die qualitative Befragung von Kindern und Jugendlichen (Partizipationsstudien), welche Erfahrungen diese bei der (Mit)Gestaltung von Angeboten in den Jugendverbänden machen und inwiefern sich dies auf andere Lebensbereiche auswirkt. Entscheidend bei der Erstellung von quantitativen wie qualitativen Daten ist, dass die Verbände und der Landesjugendring selber Zugriff auf diese Daten haben und sie für die eigene Arbeit nutzen können.
Exemplarisch seien hier aus den Ergebnissen des Wirksamkeitsdialogs drei Beispiele genannt:

1. Im Rahmen der quantitativen Säule des Wirksamkeitsdialogs lässt sich abbilden, dass mehr als 80 % aller Angebote der Jugendverbände unter Mitwirkung von ehrenamtlichen jungen Menschen durchgeführt werden (s. Abb. 1).

Anhand dieser Zahlen macht der Landesjugendring immer wieder das hohe Maß an ehrenamtlichen Engagement in den Jugendverbänden in NRW deutlich. Jugendarbeit wäre in ihrem Umfang und ihrer Qualität ohne Ehrenamt nicht realisierbar. Der Einsatz von Ehrenamtlichen sorgt also erst dafür, dass Freizeit-, Bildungs- und Ferienangebote für Kinder und Jugendliche in NRW überhaupt stattfinden können.

2. Aus der Erfassung der Teilnehmer/innenzahlen lässt sich abbilden, dass die Jugendverbände seit 2005 jährlich mehr als eine viertel Million junge Menschen in Nordrhein-Westfalen mit ihren aus der Fachbezogenen Pauschale geförderten Veranstaltungen erreichen. Dabei stieg die Zahl der Teilnehmenden vom 2005 bis 2015 um 4 %. Zieht man darüber hinaus auch den demografischen Wandel mit in Betracht, ergibt sich ein noch deutlicheres Bild. Während in NRW die Zahl von Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 27 Jahren seit 2005 um 6 % zurückgegangen ist – hat sich die Reichweite der Jugendverbandsarbeit im selben Zeitraum erhöht (s. Abb. 2).
3. Und ein drittes Beispiel: Aus dem Wirksamkeitsdialog lässt sich ebenfalls ableiten, dass Jugendliche, die aktiv in einen Verband eingebunden sind, ihre Beteiligungsmöglichkeiten nicht nur innerhalb des Verbands wahrnehmen, sondern sich auch außerhalb ihres Verbandes verstärkt politisch engagieren. So hat eine von der GEBIT Münster durchgeführte Befragung von 6.210 Jugendlichen sowie Interviews mit ehrenamtlich Aktiven ergeben, dass Jugendliche, die stark in einen Jugendverband eingebunden sind, sich auch über ihren Verband hinaus deutlich stärker gesellschaftspolitisch informieren und engagagieren. Der Zusammenhang zwischen Einbindung in den Verband und dem allgemeinen politischen Interesse und Engagement sowie der Bereitschaft zur Wahlbeteiligung, zeigt, dass Einbindung und Beteiligungsbereitschaft zusammenhängen: »Stark eingebundene Jugendliche informieren sich häufiger über politische Themen und sind auch eher bereit, sich an Wahlen zu beteiligen.« (s. Abb. 3)

Nicht nur zu behaupten, sondern anhand von Evaluierungen und Graphiken nachweisen zu können, dass Jugendverbände mit ihren Angeboten die Bereitschaft zu demokratischem Engagement in der Gesellschaft wecken, ist ein Teil der Professionalität, mit der der Landesjugendring NRW seine Interessenvertretung für alle Jugendverbände in NRW wahrnimmt.

Die beschriebenen Beispiele und die Ergebnisse des Wirksamkeitsdialogs in seiner Gesamtheit nutzt der Landesjugendring in den letzten Jahren verstärkt, um gegenüber Politik und Verwaltung deutlich zu machen, dass Jugendverbandsarbeit Wirkung zeigt – und dass dies nicht nur ein allgemeines Gefühl ist, sondern sich auch anhand von Statistiken und Studien nachweisen lässt.

So konnte der LJR z.B. bei einer Landtagsanhörung im September 2016 die gelungene Arbeit der Jugendverbände aus dem Wirksamkeitsdialog heraus darstellen und zugleich gute Argumente liefern, warum eine Erhöhung des Kinder- und Jugendförderplans NRW notwendig und sinnvoll ist. Es dürfte sicherlich nicht der einzige Grund gewesen sein, warum dies in 2017 tatsächlich erfolgt ist – in der politischen Diskussion kam aber auch niemand an den Ergebnissen des Wirksamkeitsdialogs vorbei.

Resümee
Der Wirksamkeitsdialog des Landesjugendrings NRW ist ein gutes Beispiel dafür, unter welchen Bedingungen die statistische Erfassung von Daten aus der Jugendverbandsarbeit sinnvoll und erfolgreich sein kann:
• Die Betreffenden sind an der Entwicklung der Statistik zu beteiligen und können so deren Nutzen erkennen und die Form der Statistik mitgestalten.
• Die Betreffenden haben Zugriff auf ihre verbandlichen Daten und so die Möglichkeit, mit diesen qualitativ weiter zu arbeiten.
• Das Ergebnis der Erfassung ist nicht unmittelbar förderrelevant. (im Sinne von »viele Teilnehmer/innentage = hohe Förderung oder umgekehrt).
• Die Kommunikation über die Erfassung der Daten (Zuständigkeiten, Zeitabläufe, Veröffentlichung und Verwendung der Ergebnisse) ist klar und transparent.
• Es empfiehlt sich, die quantitative Erfassung der Daten durch qualitative Befragungen zu flankieren.

Die Diskussion um die bundesweite Amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik zeigt, wie notwendig es ist, diese »Gelingensbedingungen« zu berücksichtigen, um aussagekräftige Daten über die Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten. Haben die Akteure/innen der Jugendarbeit selber keinen erkennbaren Nutzen von einer statistischen Erfassung, wird diese eher als lästige Pflicht erlebt und die Bereitschaft zu einer konstruktiven Mitwirkung sinkt entsprechend.

Der Wirksamkeitsdialog des Landesjugendrings NRW lebt von der Beteiligung der Jugendverbände an seiner Entwicklung und Fortschreibung. Nur so konnte er sich über die Jahre hinweg zu dem entwickeln, was er heute ist: Ein von Verbänden, Politik und Verwaltung gleichermaßen wertgeschätztes Instrument, dass die Wirksamkeit der verbandlichen Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen differenziert abbildet.