Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 1-2014, Rubrik Nachrichten

Think local

Wahl der Bezirksversammlungen in Hamburg am 25. Mai – frei ab 16 Jahre

Das ist neu:
Wer 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnt, kann jetzt die Mitglieder der Bezirksversammlungen und in 2015 die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft wählen.
Wer Staatsangehörige/r eines EU-Landes und mindestens 16 Jahre alt ist, kann in seinem Bezirk nun die Bezirksversammlung wählen.
Die Bezirksversammlungswahl findet in Hamburg ab 2014 alle fünf Jahre statt – und zukünftig immer zeitgleich mit der Wahl zum Europäischen Parlament.
Anders als bei der Wahl zur Bürgerschaft, bei der eine Fünf-Prozent-Hürde gilt, gibt es bei Bezirksversammlungswahlen nur eine Drei-Prozent-Hürde. Folglich : Eine Partei oder Wählervereinigung muss mindestens drei Prozent der insgesamt auf die Bezirkslisten abgegebenen Stimmen erhalten, um in eine Bezirksversammlung einzuziehen.

Zwei mal fünf Stimmen für die Wahl zu 
den Bezirksversammlungen
Jede/r Wahlberechtigte hat fünf Stimmen für den Bezirkslisten- und fünf Stimmen für den Wahlkreislisten-Stimmzettel.
Mit den ersten fünf Stimmen auf dem Bezirkslisten-Stimmzettel wird bestimmt, mit wie vielen Sitzen die Parteien und Wählervereinigungen in der Bezirksversammlung vertreten sein werden. Die Stimmen können gehäuft oder verteilt vergeben werden : alle fünf Stimmen können einer Liste resp. Partei gegeben oder auf mehrere aufgeteilt werden.
Mit den zweiten fünf Stimmen auf dem Wahlkreislisten-Stimmzettel werden die Kandidaten/innen aus dem jeweiligen Wahlkreis bestimmt. Wiederum können die fünf Stimmen gehäuft oder verteilt vergeben.

Wozu wählen?
Die Bezirksversammlungen entscheiden über Angelegenheiten vor Ort in Deinem Bezirk; sie sind jedoch keine Parlamente (mit legislativer Funktion) sondern vom Volk gewählte Verwaltungsausschüsse. So können die Bezirksversammlungen Entscheidungen in den meisten Aufgabengebieten treffen, für die die Bezirksämter zuständig sind. Bezirksversammlungen (und insbesondere deren Jugendhilfeausschüsse) kümmern sich zum Beispiel um Jugendthemen vor Ort : um die Einrichtung und Ausstattung von Häusern der Jugend oder um die Unterstützung von Jugendverbänden bei deren Einrichtungen. Sie haben zudem darauf zu achten, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei der Bauplanung des Bezirks berücksichtigt werden.

Weitere Infos:
www.hamburg.de/bezirkswahlen | www.hamburg.de/contentblob/4270584/data/ringbuch-bezirksversammlung-buergerschaft.pdf