Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 3-2021, Rubrik Titelthema

7. Stichwort: Beteiligung junger Menschen und ihre Rechte

Wie wollen Sie die politische Beteiligung von jungen Menschen stärken und ausbauen? Stimmen Sie für die Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Bundestagswahlen? Wie sollten die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden?


Franziska Hoppermann (CDU): Diese Antwort ist sehr verwandt mit der zu Frage 5. Das Wahlalter auf 16 abzusenken, unterstütze ich nicht. Für mich müssen aktives und passives Wahlrecht zusammenfallen, also zu wählen und gewählt zu werden. Und für mich gehört zu Recht auch Verantwortung. Volljährigkeit ist in Deutschland bei 18 Jahren. Dann gelten sämtliche Rechte und Pflichten : Geschäftsfähigkeit, also das rechtsgültige Unterschreiben von Verträgen, Heiraten, Führerschein machen, andere Straffähigkeit und anderes mehr. Deshalb bin ich dafür, das Wahlalter beim Alter der Volljährigkeit zu belassen.


Ronja Schmager (SPD): Kinder und Jugendlichen sollten ab dem 16. Lebensjahr die Möglichkeit erhalten an allen Wahlen teilzunehmen, dafür setzen wir uns ausdrücklich ein. Dafür ist es elementar, dass Kinder und Jugendliche schon frühzeitig in politische Entscheidungsfindungen einbezogen werden. Hierzu wollen wir Kinder- und Jugendbeiräte etablieren, die in den Kommunen bis hin zum Europaparlament beratend bei Entscheidungen herangezogen werden.
Wir wollen als SPD unsere Themen und Wahlprogramme so gestalten und formulieren, dass sie den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen entsprechen. Wir wollen junge Menschen bestärken, sich parteipolitisch zu engagieren, denn nur wenn wir viele junge Stimmen sind, können wir gemeinsam eine lebenswerte Zukunft gestalten, in der wir zusammenleben wollen.
Kinderrechte gehören ins Grundgesetz, dafür haben wir uns bereits in den vergangenen Jahren stark gemacht und werden diese noch deutlich stärker formuliert im Gesetz verankern. Die Gegner des Kindergrundrechts verweisen auf den Schutz der Menschenwürde im Grundgesetz. Aber Kinder sind nicht einfach kleine Menschen. Sie sind Menschen, die besonderen Schutz brauchen.


Ria Schröder (FDP): Wir wollen das Wahlalter bei allen Wahlen mindestens auf 16 Jahre absenken, denn das Wahlrecht ist der Schlüssel zur politischen Partizipation. Auch die repräsentative Demokratie gewinnt durch neue Instrumente der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger außerhalb von Wahlen. Deswegen befürworten wir etwa per Zufallsauswahl besetzte Bürgerräte, die dem Parlament zuarbeiten.
Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz befürworten wir. Wichtig sind dabei vor Allem die Rechte auf freie Persönlichkeitsentwicklung und Bildung.
Darüber hinaus wollen wir neue Wege für die Bürgerbeteiligung vor Ort testen, etwa indem digitale Angebote, auch niedrigschwellig via App, ausprobiert werden und Schulklassen stärker eingebunden werden. Davon profitieren insbesondere junge Menschen.


Żaklin Nastić (LINKE): DIE LINKE fordert schon lange, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und ihre vollständige Umsetzung zu garantieren. Das hatte bereits die jetzt amtierende Bundesregierung im Koalitionsvertrag zugesichert, dieses Versprechen jedoch gebrochen. Mit dieser Verankerung im Grundgesetz wollen wir vor allem den Aufbau und die Gewährleistung der kinderrechtlichen Prinzipien des Kindeswohlvorrangs, des Schutzes, der Förderung und vor allem der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Jugendverbänden sicherstellen. Wir möchten zudem politische Bildungsangebote für Jugendliche ausbauen, mehr erschwingliche Austauschmöglichkeiten mit jungen Menschen aus dem europäischen Ausland schaffen, Programme wie Erasmus und Erasmus+ stärken und das Wahlalter in allen demokratischen Entscheidungsprozessen auf europäischer, Bundes-, Länder- und Kommunalebene auf 14 Jahre herabsenken.


Linda Heitmann (Grüne): Ja, die Herabsenkung des Wahlalters ab 16 ist ein zentraler längst überfälliger Punkt. Jede Altersgrenze, die man hier setzt, ist allerdings auch ein bisschen willkürlich und muss immer wieder neu überprüft werden. Langfristig kann es daher auch richtig sein, das Wahlalter noch niedriger anzusetzen.
Darüber hinaus muss aus meiner Sicht sichergestellt sein, dass die Rechte und das Wohl von Kindern bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht bekommen und maßgeblich berücksichtigt werden. Es braucht starke Kinderrechte entlang der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz.
Mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung wollen wir Grüne sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte informiert sind und unabhängig vom soziokulturellen Hintergrund und vom Aufenthaltsstatus altersgerecht und niedrigschwellig Beteiligung leben können, z.B. über Entscheidungsgremien vor Ort wie Kinder- und Jugendparlamente. Diese brauchen aber auch echte Entscheidungsgewalt über eigene Budgets. Nur so können junge Menschen ihre Ideen und Rechte auch wirksam einbringen bzw. einfordern. Auch die Jugendarbeit spielt hierbei eine wichtige Rolle, darum wollen wir die Jugendverbände mit einem Verbandsklagerecht gegenüber Kommunen stärken.
Bei allen Angeboten im Sozialraum, bei allen Bau- und Wohnumfeldmaßnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen, werden wir sie beteiligen, ihr Wohl sichern und dies im Baugesetzbuch und im Bundesimmissionsschutzgesetz berücksichtigen.