Der Landesförderplan „Familie und Jugend“ ist das zentrale Förderprogramm zur Finanzierung der Jugendverbände in Hamburg. Mit ihm fördert die Stadt die Jugendverbände als selbstorganisierte Bildungsorte von und für Kinder und Jugendliche, in denen Engagement und Demokratie gelebt werden. Als Interessenvertretungen sind die Jugendverbände unverzichtbare Stimmen für die politische Beteiligung junger Menschen.
Damit diese Ziele noch besser erreicht werden, fordern wir die Weiterentwicklung des Landesförderplans für die Jahre 2028 – 2032 entlang der folgenden Leitlinien.
Die Förderpositionen und Förderbedingungen müssen sich an den Bedarfen junger Menschen und den Besonderheiten der Jugendverbände orientieren.
Das erfordert die Berücksichtigung der besonderen Merkmale der Selbstorganisation junger Menschen sowie der satzungsgemäßen Eigenständigkeit und der demokratischen Entscheidungsprozesse der Jugendverbände.
Nur so können jugendliche Freiräume geschaffen werden, in denen junge Menschen zu selbstständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen, die Engagement anregen und Demokratie erlebbar machen.
Die zuwendungsrechtlichen Anforderungen müssen auf das mögliche Minimum reduziert, zeitgemäß digitalisiert und transparent kommuniziert sein.
Das aktuelle Antragswesen und Nachweisverfahren ist an vielen Stellen an dem Kontrollbedürfnis der öffentlichen Verwaltung orientiert. Die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten für inhaltlich begründete und risikoorientierte Ausnahmeregelungen können noch besser genutzt werden.
Durch den Bürokratieabbau und digitale Prozesse werden nicht nur Ressourcen in der Verwaltung geschont, sondern auch junge Ehrenamtliche in die Lage versetzt, die Zuwendungen ohne Expertenwissen und in angemessener Zeit selbst zu bearbeiten und zu verantworten.
Alle jungen Menschen in Hamburg müssen sich in einem Jugendverband engagieren können und an ihren Veranstaltungen und Freizeiten teilnehmen können.
Jugendverbände sind mehr als nur ein Freizeitort. Mit ihren selbstorganisierten und demokratischen Strukturen schaffen sie einzigartige Bildungsmomente und jugendgerechte Möglichkeiten, um sich zu engagieren.
Der Landesförderplan muss die Schaffung guter Rahmenbedingungen für Engagement und die Voraussetzungen für die Teilhabe aller jungen Menschen an den Angeboten der Jugendverbände stärker als bisher in den Fokus rücken.
Wir fordern die Umsetzung der folgenden Änderungen im Landesförderplan, um ein Förderprogramm zu schaffen, dass Rücksicht auf die Besonderheiten der Jugendverbände nimmt, Ehrenamtliche von bürokratischen Anforderungen entlastet und die Reichweite der Jugendverbände und ihrer Angebote erweitert.
1. Die Stärkung des Budgetcharakters und der eigenverantwortlichen Mittelverwendung durch einen vereinfachten Finanzierungsplan in der Grundförderung.
2. Die Möglichkeit der Wahl zwischen einjährigen und zweijährigen Zuwendungen für Jugendverbände.
3. Die Erhöhung und Auslagerung aller Fördersätze aus dem Landesförderplan Teil II und die Beteiligung des Landesjugendring Hamburg und der Jugendverbände bei der Bestimmung der Fördersatzhöhe in einem jährlich zu veröffentlichenden Merkblatt.
4. Die Reduzierung des Eigenanteils für die Anmietung von Räumen für die Jugendarbeit sowie die verpflichtende und kostenfreie Bereitstellung von verfügbaren Räumen durch die Bezirksämter und Schulen.
5. Die Einführung einer Sockelförderung in Höhe von 2.500 € für anerkannte Jugendverbände, die alle Grundkosten deckt und in einem vereinfachten Zuwendungsverfahren vergeben und abgerechnet wird.
6. Die Stärkung des Landesjugendrings Hamburg e.V. als Dachorganisation durch dessen Beteiligung an Planungsprozessen und Entscheidungen des Referates Jugendverbandsarbeit sowie die Finanzierung weiterer Angebote und Maßnahmen zur Unterstützung der Jugendverbände bei übergreifenden Bedarfen.
7. Die Einführung einer jugendgerechten digitalen Schnittstelle zum digitalen Zuwendungsverfahren im Rahmen von INEZ.Online beispielsweise auf der Website so-klappt-jugendverband des Landesjugendrings Hamburg.
8. Die Reduzierung der für die Beantragung, für Verwendungsnachweise und im Jahresbericht zur Jugendverbandsarbeit abgefragten Informationen und Erklärungen in Zusammenarbeit mit dem Landesjugendring Hamburg und interessierten Jugendverbänden.
9. Die Erhöhung der Honorarsätze in der Honorartabelle sowie die Formulierung praxisnaher Erläuterungen zur Anwendung der Honorarsätze im Kontext der Jugendverbandsarbeit.
10. Die Schaffung attraktiver individueller Anreize für Jugendgruppenleiter:innen, unter anderem die Refinanzierung von Teilnahmebeiträgen für Freizeiten und Seminare.
11. Die Erhöhung und Kopplung des Fördersatzes für Kinder aus einkommensschwachen Familien an die Förderposition 1.2 aus Teil I des Landesförderplans.
12. Die Reduzierung der Mindestlänge der förderfähigen Freizeiten für Kinder aus einkommensschwachen Familien auf 3 Tage.
13. Die Einführung einer Selbsterklärung für förderberechtigte Familien als Einkommensnachweis für Kinder aus einkommensschwachen Familien.
14. Die Überarbeitung der Förderposition zur Inklusion von jungen Menschen mit Beeinträchtigungen gemeinsam mit dem Landesjugendring Hamburg und interessierten Jugendverbänden.
15. Die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für inklusive Maßnahmen durch die Abrechnung der hierfür zugewendeten Mittel im Rahmen der Grundförderung.
16. Die Erhöhung des Anteils der förderfähigen Teilnehmenden außerhalb Hamburgs auf 50 %.
------------------------------------------------------------
Einstimmig beschlossen auf der LJR-Vollversammlung am 20. November 2025 | Die Position als PDF