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Politisches und Rechtliches

Landesjugendring Hamburg e.V.

Eigenständige jugendpolitische Perspektive auf die Corona-Pandemie: Wir brauchen eine Öffnungsstrategie für Jugendverbände sowie für Jugendfreizeit- und Jugendbildungsstätten

Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind weiterhin eine große Belastung für junge Menschen. Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche aus sozial schwächeren Verhältnissen oder mit Migrationshintergrund. Zu diesem Ergebnis kommt das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) in ihrer zweiten COPSY-Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Verlauf der Corona-Pandemie. Aufgrund des erwiesenen Handlungsbedarfs bekräftigen wir als Landesjugendring Hamburg unseren Ruf nach einer eigenständigen jugendpolitischen Perspektive auf die Corona-Pandemie. 

Wir wollen an der bisherigen politischen Anerkennung für die Notwendigkeit der Jugendarbeit auch in Krisenzeiten anknüpfen. Die politische Entscheidung in Hamburg, die Jugendverbände als Bildungseinrichtungen unter Auflagen offen zu halten, war richtig und wertvoll. Mit dem entgegengebrachten Vertrauen gehen wir gewissenhaft um. Gruppenstunden, Zeltlager/Freizeiten, Schulungen für Jugendgruppenleiter*innen und Vorstandssitzungen finden überwiegend digital statt. Für die wenigen nicht digitalen Treffen haben wir sichere Hygienekonzepte. Von einem normalen Jugendverbandsalltag sind wir jedoch sehr weit entfernt. Momentan sind Jugendverbände als Freiräume und Bildungsorte für Kinder und Jugendliche nur eingeschränkt nutzbar. 

Um diesen Notbetrieb bei sinkenden Fallzahlen, einer wachsenden Impfquote und neuen Testmöglichkeiten schrittweise und sicher verlassen zu können, fordern wir in Anlehnung an den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. Februar 2021 eine Öffnungsstrategie für Jugendverbände sowie für Jugendfreizeit- und Jugendbildungsstätten als Bildungsorte für Kinder und Jugendliche. Diese müsste unserer Einschätzung nach folgende Punkte beinhalten: 

• Die Schaffung eines Experten-Gremiums, das unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Jugendverbänden und Expert*innen (Virologen, Juristen, Jugendforscher*innen, Vertreter*innen von Trägern von Jugendfreizeit- und Jugendbildungsstätten etc.) diese Öffnungsstrategie entwickelt und die Stufen der Öffnung vorschlägt. 

• Verbindliche bundesweite Absprachen/Regelungen für Bundesländer übergreifende Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (z. B. Freizeiten) im Sommer bis Ende März 2021.

• Die Einbindung von PCR-Tests und Schnelltests zur Selbstanwendung in die Öffnungsstrategie für Jugendverbände und die Übernahme der damit entstehenden Kosten. Ferner sollen Jugendleiter*innen bei der Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung berücksichtigt werden.

• Die Berücksichtigung der umgebenden Strukturen und Dienstleistungen der Jugendverbandsarbeit in der Öffnungsstrategie. Es braucht beispielsweise Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von Veranstaltungen, für die Verpflegung von Jugendgruppen auf Zeltlagern und Freizeiten oder für Busunternehmen und den Transport von Jugendgruppen.    

• Einen vereinfachten Zugang zu großen Räumen für Aktivitäten der Jugendverbände in aktuell geschlossenen städtischen Einrichtungen wie Museen.


• Die fachliche und finanzielle Unterstützung bei der bereits begonnenen Digitalisierung der Jugendverbandsarbeit und in Fragen der technischen Ausstattung, des Datenschutzes und der pädagogischen Nutzung und Reflexion digitaler Medien.

• Eine erneute Verlängerung der „coronabedingten Änderung der Anwendung des Landesförderplans“, um in der Phase bis zur uneingeschränkten Öffnung der Jugendverbände Angebote weiterhin realisieren zu können.

• Gleiches gilt für das „Sonderprogramm“ und die Überbrückungshilfen für Jugendfreizeit- und Jugendbildungsstätten. Ein Verlust dieser Infrastruktur gefährdet die Jugendverbände als Ganzes und muss unbedingt abgewendet werden.

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Positionspapier des LJR-Vorstandes vom 18. Februar 2021

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