Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 5-2005, Rubrik Nachrichten

Fortgesetzte Irritationen

Nachwahl zum Jugendhilfeausschuss Harburg

von Marc Buttler, AGfJ

Durch den Rücktritt einer Vertreterin der freien Träger ist im JHA Harburg z. Zt. ein Sitz vakant und damit der Fall eingetreten, der in letzten punktum-Ausgabe 4-05 beschrieben wurde. Obwohl der Sitz noch gar nicht ausgeschrieben war, schlugen die Jugendverbände unverzüglich zwei Kandidaten aus ihren Reihen vor.
Zwischenzeitlich haben auch Bezirksversammlung (BV) und Bezirksamt reagiert und für neue Irritationen gesorgt. Nach dem die Parteien in der BV Harburg sich für eine Nachbesetzung des vakanten Sitzes und für eine Neu-Ausschreibung entschieden hatten, obwohl dem Bezirk noch Vorschläge aus mehreren abgebrochenen Wahlgängen vorliegen, reagierte das Bezirksamt Ende November mit einem Schreiben an die freien Träger, in dem es diese aufforderte bis zum 31. Januar 2005 Vorschläge für den Jugendhilfeausschuss zu unterbreiten.

Seltsamkeiten. Einen Termin zu setzen, der seit fast einem Jahr abgelaufen ist, mag noch als Flüchtigkeitsfehler unbeachtlich sein, die restlichen Behauptungen in der Ausschreibung sind es nicht. Der Bezirk erweckt mit der Formulierung, dass dem JHA bisher kein Vertreter der Jugend- oder Wohlfahrtsverbände angehören würde, den Eindruck, als ob beide Gruppen nicht im JHA vertreten sein, obwohl dem Ausschuss mehrere Vertreter der Wohlfahrtsverbände angehören, jedoch keine aus dem Bereich der Jugendverbände.

Unter Bezug auf § 5 AG KJHG (Frauenquorum) fordert das Bezirksamt die Träger weiterhin auf, eine weibliche Vertreterin vorzuschlagen, da die freien Träger der Jugendhilfe zur Hälfte Frauen vorschlagen sollen. Als die jugendpolitischen Sprecher der schwarz-grünen Regierungsfraktionen den LJR im vergangenen Jahr aufforderten, einen bestimmten Kandidaten vorzuschlagen, den man dann wählen würde, herrschte Ratlosigkeit, als der LJR unter Verweis auf die selbe Vorschrift darauf hinwies, dass ein zweiter Vorschlag des LJR eine Frau wäre, man den Mann also gar nicht vorschlagen könne. Nun hat der Bezirk seinerseits das Frauenquorum als Steuerungsinstrument entdeckt, allerdings ohne es richtig anzuwenden.
Die Vorschrift des § 5 Ausführungsgesetz richtet sich primär nicht an die freien Träger, sondern soll bei der Neuwahl bzw. Konstituierung des Jugendhilfeausschusses Anwendung finden. In diesem Fall soll die Bezirksversammlung, die Adressat des Gesetzes ist, Männer und Frauen zu gleichen Teilen berücksichtigen. Das Bezirksamt kann und darf zwar darauf hinweisen, dass eine Frau ausgeschieden ist, es darf aber nicht das Vorschlagsrecht der freien Träger dahingehend einschränken, dass diese (nur) Frauen vorschlagen sollen, die Vorgehensweise ist somit durch die Vorschriften des KJHG nicht mehr gedeckt.

Nur für den Fall, dass ein Träger zwei oder mehr Personen vorschlägt, muss er ebenfalls die Regelung des § 5 AG KJHG zwingend berücksichtigen und sowohl eine Frau als auch einen Mann vorschlagen. Dies gilt dann wieder nur für den einzelnen Träger, nicht jedoch das Trägerspektrum oder gar alle freien Träger – hierfür müssten die Träger sich auch absprechen. Absprachen unter freien Trägern sind jedoch in Harburg überhaupt nicht gern gesehen und werden schon mal als »Kartellbildung« (Fischer) verunglimpft.

Das Anliegen führt auch inhaltlich in die Irre. Bisher gehören dem Ausschuss mehr Frauen als Männer an. Die freien Träger sind bisher mit vier Frauen und zwei Männern im Ausschuss vertreten. Die CDU jedoch schickt drei Männer und eine Frau in den Ausschuss; vielleicht sollte man da ansetzen.
»So oder so«, formulierte es ein Beobachter, »das Bezirksamt macht keine gute Figur: entweder werden die einschlägigen Vorschriften einfach nicht verstanden oder sie werden ignoriert« – beides kann sich die Verwaltung nicht erlauben.