Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 4-2006, Rubrik Titelthema

Hände weg vom Jugendarbeitsschutzgesetz

von Ole Schwede, DGB-Jugend Hamburg

Der Zeitpunkt ist gut gewählt. Seit Jahren sinkt die Zahl der Ausbildungsplätze in Deutschland – trotz vollmundiger Versprechen beim »Nationalen Pakt für Ausbildung« zwischen den Wirtschaftsverbänden und der Bundesregierung. So erscheint folglich jeder Vorschlag willkommen, der zu mehr Ausbildungsplätzen führen soll. Neu in der Debattenrunde ist nun ein alter Hut: Ein »Runter mit den Auflagen beim Jugendarbeitsschutz« soll ein »Mehr an Plätzen« bringen.

Der Hintergrund.
Zwei zentrale Gesetze regeln auf Bundesebene die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen Jugendlicher: Zum einem das Berufsbildungsgesetz (BBiG), dass die Rahmenbedingungen und Standards der beruflichen Ausbildung regelt, zum anderen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), in dem zahlreiche Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Arbeitsleben festgeschrieben sind. Nachdem 2005 das Berufsbildungsgesetz nach einer mehrjährigen heftigen Auseinandersetzung zwischen Politik, Gewerkschaften und Arbeitgebern novelliert wurde, steht nun das Jugendarbeitsschutzgesetz im Zentrum der Auseinandersetzungen.

Die lange Geschichte der Konflikte um das Jugendarbeitsschutzgesetz in der Bundesrepublik wird damit um ein weiteres Kapitel ergänzt: Am 20. Mai 1960 wurde zum ersten Mal ein umfassendes Gesetz erlassen, das sowohl das Verbot der Kinderarbeit als auch Jugendarbeitsschutzvorschriften enthielt. Dieses Gesetz wurde jedoch in der Praxis massiv unterlaufen. Die Gewerkschaften bezifferten die Zahl der jährlichen Verstöße auf über eine Million. Proteste und Initiativen der Gewerkschaftsjugend und anderer Jugendverbände führten schließlich dazu, dass der Bundestag 1976 mit den Stimmen aller Parteien ein überarbeitetes umfassendes Jugendarbeitsschutzgesetz verabschiedete.

Ein »Ausbildungsverhinderungsgesetz«? Ab den Achtzigerjahren geriet das Jugendarbeitsschutzgesetz durch fehlende Ausbildungs- und Arbeitsplätze zunehmend unter Druck. Es wurde durch Arbeitgeberlobbyisten und ihnen nahestehende Politiker als »Ausbildungsverhinderungsgesetz« diffamiert. 1984 verabschiedete die Bonner Koalition von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der SPD und der Grünen eine Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Beschlossen wurde u.a.:
• Einführung der Samstagsarbeit für verschiedene Ausbildungsberufe,
• Wegfall von besonderen Pausenräumen für Jugendliche,
• Einführung der 8 1/2-stündigen Arbeitszeit,
• Ausbildung/Arbeit in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr.
Diese Aufweichungen des Gesetzes reichte den Arbeitgeberverbänden jedoch nicht aus. Zwölf Jahre später hatten sie erneut ihr Ziel erreicht und die CDU/CSU/FDP-Koalition bewilligte weitere Verschlechterungen, u.a. die Verpflichtung für über 18-jährige Azubis nach dem Berufsschulunterricht zur Arbeit in den Betrieb zurückzukehren.

Allways the same procedure. Nach den Verschlechterungen von 1984 und 1996 steht nun die dritte Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes an. Die Argumentation der lautesten Befürworter ist dabei wieder die gleiche: Angesichts zu weniger Ausbildungsplätze müsse die Ausbildung für die Unternehmen wirtschaftlich attraktiver werden. Ergänzt wird dies mit dem Argument eines veränderten Freizeitverhaltens unter den Jugendlichen. Stichwort: Wenn ein Jugendlicher unter 18 am Wochenende nachts im Kino, in der Disko oder in der Kneipe sein kann, dann kann er oder sie auch regelmäßig bis 23:00 arbeiten.
Einer der lautesten Befürworter einer Novellierung ist der saarländische Wirtschaftsminister Dr. Georgi, der u.a. vorher 27 Jahre lang Mitarbeiter der Industrie- und Handelskammer (IHK) des Saarlandes und davon 10 Jahre Hauptgeschäftsführer war. Insbesondere auf seine Initiative hin hat die Bundesregierung wieder eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingesetzt. Auf Grundlage einer Synopse des Saarländischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom Mai 2006 sollen in dieser Kommission insbesondere folgende Veränderungen beraten werden:
• die Höchstarbeitszeiten für die Gewährung von Ruhezeiten anzuheben (§ 11 JArbSchG),
• die Beschäftigungsverbote für Jugendliche
zu bestimmten Tageszeiten und damit ihr Recht auf Nachtruhe drastisch einzuschränken (§ 14 JArbSchG),
• die Beschäftigungsverbote für Jugendliche an Samstagen und Sonntagen einzuschränken bzw. aufzuheben (§§ 16, 17 JArbSchG),
• das Züchtigungsverbot für Arbeitgeber gegenüber Jugendlichen (§ 31 JArbSchG) nicht länger im Jugendarbeitsschutzgesetz zu regeln,
• die gesundheitliche Betreuung der arbeitenden Jugendlichen (§§ 32 – 46 JArbSchG) weitgehend von den Ländern regeln zu lassen,
• die Verpflichtung zur Einrichtung von Landesausschüssen für Jugendarbeitsschutz bei den Landesregierungen (§ 55 – 57 JArbSchG) komplett zu streichen.

Landauf – landab. Neben den Vorschlägen des Saarlandes berät die Bund-Länder-Arbeitsgruppe über Vorschläge des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), Vorschläge des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) und des Sachverständigenrates zur Europäischen Sozialcharta. Folgende Bundesländer sind in der Arbeitsgruppe vertreten: Hamburg, Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Rheinland-Pfalz und Thüringen.
Insbesondere Länder wie das Saarland und Baden-Württemberg drängen auf eine Verschlechterung der Schutzbestimmungen. Der Regierende Bürgermeister Berlins, Klaus Wowereit, und der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Mathias Platzeck, haben hingegen die Vorschläge des Saarlandes öffentlich zurückgewiesen und erklärt, sich weiterhin für einen starken Jugendarbeitsschutz einsetzen zu wollen. Der Hamburger Senat hat sich bisher weder gegenüber der Hamburgischen Bürgerschaft noch in Briefen und Gesprächen gegenüber den Gewerkschaften festgelegt. Die stellvertretende Bürgermeisterin und Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram erklärte lediglich, sie sehe großen Modernisierungsbedarf beim Jugendarbeitsschutzgesetz. Das Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe steht damit trotz der Dominanz der CDU-Länder noch nicht fest. Ein Ergebnis der Arbeitsgruppe wird im ersten Halbjahr 2007 erwartet, im Anschluss wird die Bundesregierung über einen Gesetzentwurf entscheiden.
Die Lager im Bundestag zeichnen sich jedoch schon heute ab. Während die FDP und Teile der CDU, u.a. auch der Wandsbeker CDU-Bundestagsabgeordnete Jürgen Klimke, auf eine Verschlechterung der Schutzrechte minderjähriger Auszubildender drängen, haben bisher die Linkspartei und einige SPD-Abgeordnete wie Ottmar Schreiner, Klaus Brandner oder die Hamburger Niels Annen und Christian Carstensen erklärt, sich gegen eine Verschlechterung einsetzen zu wollen.
Es gibt zahlreiche Gründe sich gegen die diskutierten Verschlechterung des Jugendarbeitsschutzes auszusprechen.

Vorrang des Gesundheitsschutzes. Die Regelungen zur täglichen Arbeitszeit, zur Unterbrechung der Arbeit durch Pausen, zur Dauer der Nachtruhe und zum Nachtbeschäftigungsverbot wurden nicht willkürlich getroffen, sondern aus Gründen des Gesundheitsschutzes eingeführt. Minderjährige Jugendliche sind weniger belastbar als erwachsene Erwerbstätige. Sie benötigen längere Erholungszeiten zur Regeneration. Die Unterbrechung der Arbeit durch Pausen dient der Einnahme von Mahlzeiten und der Erholung. Ausreichende Nachtruhe ist aus medizinischen Gründen besonders wichtig für minderjährige, in der Entwicklung stehende Menschen. Wer eine Veränderung dieser Regelungen fordert, muss nachweisen können, warum sich dies in den vergangenen Jahren geändert haben soll. Wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, erfolgen die Änderungen ohne jegliche Basis. Der Gesundheitsschutz von Jugendlichen wäre damit der Willkür unterworfen.

Wie wichtig ein besonderer Arbeitsschutz für Jugendliche ist, wird anhand der Unfallstatistik deutlich. Nahezu jeder fünfte Arbeitsunfall (19,6%) ereignet sich in der Gruppe der 15- bis 24-Jährigen. Im Jahr 2004 wurden bundesweit über 165.000 meldepflichtige Unfälle in dieser Altersgruppe registriert, in Hamburg waren es 2731. Doch als meldepflichtig gelten nur Arbeitsunfälle, bei denen eine versicherte Person durch einen Unfall getötet oder so schwer verletzt wird, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Die vielen »kleinen« Unfälle werden überhaupt nicht erfasst. Jugendliche sind damit übermäßig von Arbeitsunfällen betroffen. Es ist davon auszugehen, dass diese Gefährdung mit der Reduzierung von Pausen und Ruhezeiten noch zunehmen wird.

Darüber hinaus gibt es keine Ausbildungsinhalte, die nicht in der jetzt schon möglichen Ausbildungszeit vermittelt werden können. In dieser Frage besteht Einigkeit zwischen dem Hamburger Senat und den Gewerkschaften, aber auch ausgesprochene Befürworter einer Neuregelung wie der CDU-Bundestagsabgeordnete Klimke teilen diese Einschätzung. Wenn eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz im Wesentlichen aber der Vermittlung von Ausbildungsinhalten dient und eher ein Erziehungs- als ein Arbeitsverhältnis darstellt, muss eine Regelung der Ausbildungszeit auch diesen Aspekt in den Vordergrund stellen. Ob die Aufnahmefähigkeit eines Jugendlichen am späten Abend oder in der Nacht besser ist als morgens oder am Nachmittag, muss stark bezweifelt werden.

Andere Interessenslagen. Zentrale Akteure auf der Seite der Befürworter einer Verschlechterung des Jugendarbeitsschutzes sind der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und das Bäckerhandwerk. Ihr zentrales Anliegen ist die Ausweitung der zulässigen Arbeitszeit für Minderjährige auf 4 Uhr morgens (statt 5 Uhr) und auf 23 Uhr nachts (statt 22 Uhr). Die Hintergründe für dieses Anliegen sind relativ einfach, haben aber wenig mit Ausbildungsinteressen zu tun:
Einer Stellungnahme der Fachgewerkschaft NGG zufolge, werden insbesondere im Hotel- und Gastgewerbe zunehmend sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gegen Auszubildende ersetzt. Auszubildende werden hier oft als vollwertige aber schlecht bezahlte Dienstleistungskräfte eingesetzt. Studien des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBB) zu Kosten und Ertrag von Berufsbildungsverhältnissen zeigen klar, dass Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe nicht Geld kostet, sonder Erträge erwirtschaftet. Die Forderung der Arbeitgeber auf eine Verlängerung der Einsatzzeit auf 23:00 in diesem Bereich hat damit klar wirtschaftliche Interessen zum Hintergrund. Schon heute sind die Arbeitsbedingungen in diesem Sektor gerade für Jugendliche sehr schlecht. Dies wird auch in einer überdurchschnittlichen Abbrecherquote deutlich. Während die durchschnittliche Abbrecherquote für alle Ausbildungsberufe bei 21% liegt, beträgt sie z.B. für Köche 37,9%, für Restaurantfachkräfte 39,0%, für Hotelfachkräfte 30,7% und für Fachkräfte im Gastgewerbe 36,2%. Grund für diese hohen Abbrecherquoten sind häufig auch körperliche Überlastung durch lange Arbeitszeiten in dieser Branche. Die Ausweitung der Arbeitszeiten, die Verkürzung der Nachtruhe und die Ausweitung der Arbeitszeiten am Wochenende würden die Belastung für die Jugendlichen zusätzlich erhöhen. Eine Verschlechterung des Jugendarbeitsschutzes würde deswegen gerade in dieser Branche die Ausbildungsbedingungen verschärfen und den Abbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze fördern. Von den bundesweit 100.000 Auszubildenden im Hotel- und Gastgewerbe sind zur Zeit etwa 35.000 unter 18 Jahren, im Nahrungsmittelhandwerk sind von den 40.000 Auszubildenden sogar 50% unter
18 Jahren alt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz scheint damit – entgegen der häufig geäußerten Behauptung – kein wirkliches Hindernis zur Einstellung Minderjähriger zu sein.

Ein weiteres wichtiges Argument für eine Verschlechterung der Schutzbestimmungen ist eine unverbindliche Umfrage unter Mitgliedsunternehmen der DEHOGA. Danach können sich die Unternehmen dieser Brache vorstellen bei einem Abbau der Schutzbestimmungen bis zu 3.000 Ausbildungsplätze mehr zu schaffen. Davon abgesehen, wie verbindlich diese Umfrage wirklich ist, muss in Frage gestellt werden, inwieweit angesichts der Verdrängungswirkung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eine Ausweitung des Ausbildungsplatzangebotes wünschenswert ist. Während die Ausbildungsquote im Hamburger Dienstleistungssektor 2005 bei 3,5% und im industriellen Sektor bei 7,6% lag, erreicht das Hotel- und Gaststättengewerbe im Bundesdurchschnitt eine Quote von ungefähr 15%. Allgemein geht man von einer optimalen Quote von ungefähr 10% zur Reproduktion eines Ausbildungsberufes aus. Die Ausbildungszahlen im Bereich der DEHOGA sind seit Jahren steigend. Es gibt damit keinen Beleg für die Behauptung, dass Jugendarbeitsschutzgesetz sei ein Ausbildungshindernis. Im Übrigen haben auch die früheren Verschlechterungen beim Jugendarbeitsschutzgesetz oder andere Deregulierungen wie die Aussetzung der Ausbildereignerverordnung keine positiven Effekte auf den Ausbildungsmarkt gehabt: Seit Jahren steigt die Zahl der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz dramatisch an. Die Praxis zeigt, dass weitere Verschlechterungen beim Jugendarbeitsschutz wohl ebenfalls keine wirkliche Verbesserung der Ausbildungsmisere bringen würde.

Gesetz und Kontrolle. Das Jugendarbeitsschutzgesetz dient dem Schutz der Gesundheit Minderjähriger. Es kommt in der betrieblichen Praxis häufig zum Einsatz und besitzt bei vielen Aktiven der Gewerkschaftsjugend und bei Jugend- und Auszubildendenvertretungen einen hohen Stellenwert. Viele Missstände können unbürokratisch mit einem Verweis auf das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt werden. Trotzdem kommt es in der Praxis regelmäßig zu Problemen und Verstößen. Offiziell wurden 2002 bundesweit 3798 Verstöße von den Behörden festgestellt, 2003 nur noch 3008. Je nach Intensität der Kontrollen unterscheiden sich die Werte in den Bundesländern erheblich: Während 2002 in Mecklenburg Vorpommern 459 Verstöße erfasst wurden, waren es in Hamburg nur ganze 32. Schwache öffentliche Kontrollen machen es aber notwendig, dass es klare Gesetze gibt, die den Interessensvertretungen vor Ort in den Betrieben unbürokratisches Handeln ermöglichen. Auch deswegen benötigen wir ein starkes Jugendarbeitsschutzgesetz, das nicht dadurch entwertet wird, dass es regelmäßig der Konjunkturlage oder den Forderungen von Arbeitgeberlobbyisten angepasst wird.

Aussichten. Die Auseinandersetzung um die Veränderung des Jugendarbeitsschutzes wird in 2007 eins der wichtigsten Themen der Hamburger Gewerkschaftsjugend sein. Bisher haben schon zahlreiche Aktivitäten stattgefunden, u. a. sind bisher über 10.000 Postkarten gegen die Verschlechterung verteilt worden. Eine weitere Aktion startete Dezember 2006.
Wie bereits erwähnt, hat sich der Hamburger Senat in der Frage der Reform des Jugendarbeitsschutzes noch nicht öffentlich festgelegt. Die politische Diskussion ist in Hamburg jedoch entbrannt. Neben den Gewerkschaften haben sich bisher die Vollversammlung des Landesjugendrings und die Delegiertenkonferenz der Hamburger Jusos jeweils einstimmig gegen eine Verschlechterung des Jugendarbeitsschutzes positioniert. Diese Solidarität ist notwendig und wir sind als Hamburger Gewerkschaftsjugend für diese Unterstützung dankbar. In den nächsten Monaten werden wir verstärkt auf den Hamburger Senat zugehen. Spätestens wenn es in das Gesetzgebungsverfahren geht, wird der Senat um eine öffentliche Positionierung nicht herumkommen. Dabei wird er deutlich machen müssen, inwieweit der von ihm stets öffentlich propagierte Kinder- und Jugendschutz auch für erwerbstätige oder in Ausbildung stehende Minderjährige gilt.

Infos: www.haendeweg.net.ms