Dokumentation: Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses zum Thema Datenschutz
Antrag des Landesjugendringes Hamburg
Der Landesjugendhilfeausschuss hat am 30.03.2009 folgenden Antrag angenommen:
»Die neue Jugendleiter/innen-Card (JuLeiCa): Alles neu – alles gut?« Die Freie und Hansestadt Hamburg beteiligt sich solange nicht am JuLeiCa-Online-Antragsverfahren, bis alle Fragen des Datenschutzes durch eine oder mehrere sachkundige Stellen eingehend geprüft und mit den betroffenen anerkannten Trägern einvernehmlich geklärt sind.
Prüfungsauftrag: Eingehend geprüft werden soll, ob
• die Grundsätze der einschlägigen Datenschutzbestimmungen erfüllt sind und
• die Freie und Hansestadt Hamburg sich freiwillig verpflichtet, höhere Grundsätze anzuwenden mit dem Ziel, insbesondere die überwiegend jugendlichen Nutzer/innen für datenschutzrechtliche Fragen zu sensibili-
sieren.
Insbesondere ist zu prüfen, ob • der Grundsatz der Datensparsamkeit erfüllt ist und zwar sowohl bei den Pflichtangaben als auch bei den vorgesehenen freiwilligen Angaben,
• die vorhanden Rechtsgrundlagen ausreichen, um die als notwendig erachteten Daten erheben zu können,
• es einer vertraglichen oder sonstigen Regelung mit dem Betreiber der zentralen Datenbank bedarf, die diesen auf die Einhaltung hamburgischer Datenschutzbestimmungen verpflichtet,
• es zweckmäßig ist, unmittelbare Einflussmöglichkeiten auf den Betreiber der Datenbank zu erhalten, z.B. in dem Anteile an der Betreiberfirma erworben werden oder in dem man sich um eine Mitgliedschaft bemüht,
• die bisherige Rechtsträgerschaft geeignet ist, um Hamburgische Interessen zu wahren,
• innerhalb der beteiligten Instanzen alle Voraussetzungen erfüllt sind, um Daten zu erheben und zu speichern (z.B. betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Datenschutzkonzept, unberechtigte Verknüpfung mit anderen Datenbeständen),
• die informationstechnischen Einrichtungen ausreichend vorhanden sind, um Daten zu erheben, zu speichern und mit Dritten (Betreiber der Datenbank, Hersteller der Card) auszutauschen,
• die bestehenden rechtlichen Grundlagen ausreichen, um erhobene Daten an weitere Stellen, wie z.B. die gemeinsame Forschungsstelle der Uni Dortmund und des Deutschen Jugendinstitutes, weiter zu geben,
• diese oder weitere/n Stelle/n ihrerseits berechtigt ist/sind, die erhaltenen Daten weiterzugeben,
• es zweckmäßig ist, eine Schlichtungsstelle einzurichten, falls bei der Beurteilung von Datenschutzfragen Meinungsverschiedenheiten zwischen den beteiligten Instanzen auftreten,
• die Kostendeckungsbeiträge, die für den Betrieb der Datenbank und die Herstellung der Card erhoben werden, wirtschaftlichen Grundsätzen entsprechen.
Antragsteller/in: Rosa Bracker, Michael Sander