Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 3+4-2025, Rubrik Titelthema

Der EKS-Zuschuss im Realitätscheck

Echte Teilhabe für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche braucht andere Bedingungen

Von Hannah Behringer, Evangelische Jugend Hamburg

Kinder- und Jugendfreizeiten gehören zu den zentralen und traditionsreichen Formaten der Jugendverbandsarbeit. Sie eröffnen jungen Menschen Räume für Gemeinschaft, Erholung, Bildung und vielfältige Erfahrungen, die über die Möglichkeiten von Alltags- und Schulkontexten weit hinausgehen. Damit die Teilnahme an solchen Angeboten nicht von den finanziellen Möglichkeiten im Elternhaus abhängt, sieht der Hamburger Landesförderplan mit der Position 2.3.2.2 Zuschüsse für Kinder und Jugendliche aus sogenannten einkommensschwachen (EKS) Familien vor – ein wichtiges Instrument, um sozialer Benachteiligung entgegenzuwirken und Teilhabechancen zu verbessern. In der Praxis bleibt die Förderposition deutlich hinter diesem Anspruch zurück. Die aktuellen Bedingungen zur Erlangung des Zuschusses schaffen Hürden, die weder den Lebenslagen armutsbetroffener Familien noch der selbstorganisierten Arbeitsrealität der Jugendverbände gerecht werden. Aus Sicht verschiedener Träger – darunter der Evangelischen Jugend Hamburg [EJH] – besteht daher klarer Reformbedarf.

Die Einkommensprüfung: überfordernd, datensensibel, unverhältnismäßig
Damit der EKS-Zuschuss jungen Menschen zugutekommen kann, sind die Jugendverbände zurzeit verpflichtet, ein strenges Prüfverfahren mit den jeweiligen Eltern oder Sorgeberechtigten durchzuführen. Im Mittelpunkt steht dabei die Überprüfung des individuellen Anspruchs. Familien müssen entweder Leistungsbescheide vorlegen oder – wenn kein entsprechender Sozialleistungsbezug besteht – eine umfangreiche Einkommensprüfung erbringen. 

Gerade bei letzterem geraten die zuständigen Personen in den Jugendverbänden in eine schwierige Rolle: Sie müssen Gehaltsnachweise, Mietverträge oder Kontoauszüge prüfen und anhand eines behördlichen Formulars Einkommen und Ausgaben gegeneinander aufrechnen – ohne fachliche Qualifikation. Nicht selten entwickelt sich daraus eine zeitaufwändige Kommunikation, die eine tiefergehende Beschäftigung mit familiären Lebenslagen und rechtlichen Fragen notwendig macht. Das bindet jugendverbandliche Ressourcen und ist im Ehrenamt kaum verantwortbar.

Auch für die Familien kann dieses Verfahren eine erhebliche Belastung bedeuten: Das Offenlegen hochsensibler Daten und das Gefühl, sich rechtfertigen zu müssen, erzeugen nicht selten Scham und Überforderung. In manchen Fällen führt dies dazu, dass die Prüfung abgebrochen oder der Zuschuss nach einer Erstauskunft gar nicht erst beantragt wird – obwohl die Unterstützung dringend gebraucht würde.

Die Erfahrungen in der Evangelischen Jugend Hamburg zeigen, dass die allermeisten Familien, die eine Einkommensprüfung durchlaufen, auch tatsächlich berechtigt sind. Der Aufwand steht damit in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Die aufwändige Prüfung entpuppt sich vielmehr als Barriere, in der sich vor allem die Befürchtung widerspiegelt, jemand könne den Zuschuss zu Unrecht bekommen. Für die Familien bedeutet dieser Ansatz zusätzlichen Druck in einer ohnehin schon prekären Lage und für die Jugendverbände unnötige Bürokratie, die wertvolle Zeit und Energie kostet.

Ein Zuschuss, der längst nicht mehr trägt
Neben der Einkommensprüfung bereitet auch die Höhe des EKS-Zuschusses vielen Jugendverbänden Sorgen. Der Höchstfördersatz stagniert seit Jahren auf einem Niveau, das die tatsächlichen Kosten bei Ferienfreizeiten (ab sieben Tage Dauer) nicht mehr abbildet. Aktuell erhalten Jugendverbände für zuschussberechtigte Teilnehmer*innen maximal 20 € pro Tag sowie eine Pauschale von 105 € für An- und Abreise. Einen von der Behörde regelmäßig angepassten, geringen Betrag müssen die Familien selbst beisteuern. 

Wer in den letzten Jahren eine Gruppenunterkunft mit Verpflegung oder einen Reisebus gebucht hat, weiß, wie wenig diese Sätze inzwischen der Realität entsprechen. Steigende Preise bei Unterkünften, Lebensmitteln und Transport haben die Gesamtkosten deutlich erhöht. Selbst einfach gehaltene Freizeiten im Inland liegen in der Evangelischen Jugend Hamburg inzwischen bei 30-40 € pro Person und Tag – und damit weit über dem geltenden EKS-Fördersatz. Natürlich gibt es Verbände und insbesondere Pfadfinder*innenstämme, die traditionell deutlich günstiger unterwegs sind, etwa weil sie in freier Wildbahn zelten. Eine Förderposition, die die Teilhabe armutsbetroffener Kinder und Jugendlicher bei Freizeiten sichern soll, muss aber auch die unterschiedlich gewachsenen Verbandswirklichkeiten anerkennen. Jugendverbände stehen für eine große Vielfalt an Formaten, Konzepten und Strukturen, und an dieser Vielfalt sollten alle jungen Menschen partizipieren können.

Der niedrige EKS-Zuschuss zwingt viele Jugendverbände aktuell dazu, die Lücke aus eigenen Mitteln zu schließen oder über höhere Beiträge für alle anderen Teilnehmenden auszugleichen. Beides schafft konkrete Barrieren: Entweder wird der Zuschuss gar nicht angeboten, weil die Verbände die Mehrkosten nicht stemmen können, oder es bleiben zunehmend mehr Familien ohne Zuschussberechtigung außen vor, weil der reguläre Beitrag auch für sie zu teuer ist. So wird das Ziel, möglichst vielen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Freizeiten unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern zu ermöglichen, systematisch unterlaufen.

Teilhabeförderung endlich wirksam gestalten
Die EKS-Förderung ist im Ansatz ein wichtiges Instrument, um armutsbetroffenen jungen Men-schen den Zugang zu Freizeiten und außerschulischer Bildung zu ermöglichen. Damit dieser Anspruch tatsächlich eingelöst wird, müssen die Fördersätze die realen Kosten auffangen und das Abrechnungsverfahren den Bedingungen von Ehrenamtlichkeit und selbstorganisierter Jugendarbeit gerecht werden – ohne zusätzliche Belastung für die Familien. Die anstehende Überarbeitung des Landesförderplans bietet die Chance, beide Punkte zu korrigieren und die Förderposition endlich sozial gerecht und wirksam zu gestalten.