Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 3+4-2025, Rubrik Titelthema

Das geht besser!

Die Forderungen der Jugendverbände* zur Überarbeitung des Landesförderplans »Familie und Jugend«

Unsere Leitlinien

• Die Förderpositionen und Förderbedingungen müssen sich an den Bedarfen junger Menschen und den Besonderheiten der Jugendverbände orientieren.
• Die zuwendungsrechtlichen Anforderungen müssen auf das mögliche Minimum reduziert, zeitgemäß digitalisiert und transparent kommuniziert sein.
• Alle jungen Menschen in Hamburg müssen sich in einem Jugendverband engagieren können und an ihren Veranstaltungen und Freizeiten teilnehmen können.
Selbstorganisation und Demokratie, Freiwilligkeit und Engagement, Vielfalt und Interessenvertretung – Jugendverbände sind besondere Orte der Jugendarbeit. Förderrichtlinien und Zuwendungsverfahren dürfen ihre Potenziale als demokratische Freiräume für junge Menschen nicht abwürgen. Damit das nicht passiert, braucht es jugendgerechte Zuwendungsverfahren: einfach, digital und transparent. Und damit mehr junge Menschen in Jugendverbänden aktiv sein können, braucht es gute Rahmenbedingungen für Engagement und außerschulische Jugendbildung.


Unsere Forderungen

• Die Möglichkeit der Wahl zwischen einjährigen und zweijährigen Zuwendungen für Jugendverbände.
Ideen und Bedarfe von Jugendverbänden lassen sich nicht auf ein Kalenderjahr begrenzen. Ein Budget für zwei Jahre ermöglicht es, auf Planänderungen und neue Bedarfe auch über den Jahreswechsel hinaus überlegt zu reagieren.

• Die Stärkung des Budgetcharakters und der eigenverantwortlichen Mittelverwendung durch einen vereinfachten Finanzierungsplan in der Grundförderung.
Jugendverbände sind keine Auftragnehmer des Staates – sondern demokratische Organisationen junger Menschen. Die Mitglieder und Aktiven bestimmen, was gemacht wird. Zuwendungen müssen diese Selbstorganisation ermöglichen und flexibel und eigenverantwortlich als Budget verwendet werden können.

• Die Erhöhung und Auslagerung aller Fördersätze aus dem Landesförderplan Teil II und die Beteiligung des Landesjugendrings Hamburg und der Jugendverbände bei der Bestimmung der Fördersatzhöhe in einem jährlich zu veröffentlichenden Merkblatt.
Seminarhäuser, Schwimmbäder und Supermärkte erhöhen ihre Preise nicht nur alle fünf Jahre zum Zeitpunkt der Überarbeitung des Landesförderplans. Damit Kostensteigerungen durch die Fördersätze berücksichtigen werden können, ist eine jährliche Bestimmung auf Grundlage der bereitgestellten Mittel notwendig.

• Die Einführung einer Sockelförderung in Höhe von 2.500 € für anerkannte Jugendverbände, die alle Grundkosten deckt und in einem vereinfachten Zuwendungsverfahren vergeben und abgerechnet wird.
Jeder Jugendverband hat ein Recht auf Förderung. Eine Sockelförderung für die grundlegenden Aktivitäten eines Jugendverbandes – Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen, Fortbildungen oder Interessenvertretung – muss mit minimalen Aufwand für jeden Jugendverband zugewendet werden.

• Die Reduzierung des Eigenanteils für die Anmietung von Räumen für die Jugendarbeit sowie die verpflichtende und kostenfreie Bereitstellung von verfügbaren Räumen durch die Bezirksämter und Schulen.
In Hamburg ist nicht nur Wohnraum knapp und teuer. Auch für Jugendverbände sind geeignete und finanzierbare Räume schwer zu finden. Aktuell übernimmt die Stadt im Rahmen der Förderung über den Landesförderplan nur 70 % der Kosten. Dieser Anteil muss sich erhöhen, damit Jugendverbände Räume für ihre Angebote auch finanzieren können.

• Die Stärkung des Landesjugendring Hamburg e.V. als Dachorganisation durch dessen Beteiligung an Planungsprozessen und Entscheidungen des Referates Jugendverbandsarbeit sowie die Finanzierung weiterer Angebote und Maßnahmen zur Unterstützung der Jugendverbände bei übergreifenden Bedarfen.
Der Landesjugendring Hamburg e. V. ist Ausdruck der Selbstorganisation Hamburger Jugendverbände und ihres Anspruches, an allen Fragen und Themen, die sie betreffen, beteiligt zu werden. In seiner Rolle als Sprachrohr der Jugendverbände und Interessenvertretung junger Menschen ist der Landesjugendring zu stärken.

• Die Einführung einer jugendgerechten digitalen Schnittstelle zum digitalen Zuwendungsverfahren im Rahmen von INEZ.Online beispielsweise auf der Website so-klappt-jugendverband des Landesjugendring Hamburg. 
Digitalisierung im Bereich der Förderung von Jugendverbänden funktioniert derzeit so: Jugendverbände füllen Exceltabellen und Worddokumente aus, drucken diese aus und senden sie per Post an das Landesjugendamt. Dort werden die Daten erneut digitalisiert und ins interne System des Zuwendungsverfahrens überführt. Wir schreiben das Jahr 2026 und die mechanische Schreibmaschine hat gerade erst ausgedient. Was Jugendverbände brauchen: ein online basiertes Antragsverfahren – übersichtlich, einfach und jugendgerecht. Bitte Beispiel nehmen an so-klappt-jugendverband.de.

• Die Reduzierung der für die Beantragung, für Verwendungsnachweise und im Jahresbericht zur Jugendverbandsarbeit abgefragten Informationen und Erklärungen in Zusammenarbeit mit dem Landesjugendring Hamburg und interessierten Jugendverbänden. 
Die Anträge und Verwendungsnachweise für Jugendverbände dürfen keiner Steuererklärung gleichen. Alle abgefragten Informationen und Erklärungen sollten auf das mögliche Minimum reduziert werden. Diese Reduzierung des Aufwands kommt nicht nur unmittelbar den jungen Ehrenamtlichen zugute, die dann mehr Zeit für ihr eigentliches Engagement haben, sondern ist auch ein Beitrag zum dringend erforderlichen Bürokratieabbau.

• Die Erhöhung der Honorarsätze in der Honorartabelle sowie die Formulierung praxisnaher Erläuterungen zur Anwendung der Honorarsätze im Kontext der Jugendverbandsarbeit.
Die seit 2013 gültige Tabelle der Stadt für Honorartätigkeiten im Jugendverband umfasst Punkte wie »Studentische Hilfskräfte an Hochschulen gem. § 1 HmbHG und in der Kulturbehörde« oder »Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst sowie den Jugendfreiwilligendiensten«. Sie soll aber Richtwerte für Jugendbände bieten. Praxisnahe Angaben sind aber kaum zu finden.

• Die Schaffung attraktiver individueller Anreize für Jugendgruppenleiter:innen, unter anderem die Refinanzierung von Teilnahmebeiträgen für Freizeiten und Seminare.
Aktuell werden allein abhängig Beschäftigte mit Sonderurlaub und Verdienstausfall für ihr Engagement bei Freizeiten im Jugendverband gefördert. Schüler*innen und Studierende mit Juleica gehen leer. Dabei bilden junge Menschen das Rückgrat der Jugendverbände.

• Die Erhöhung und Kopplung des Fördersatzes für Kinder aus einkommensschwachen Familien an die Förderposition 1.2 aus Teil I des Landesförderplans.
Wie kann das sein? Kinder- und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien werden besser gefördert, wenn sie an Ferienfreizeiten von Trägern wie einem Haus der Jugend teilnehmen. Jugendverbände erhalten geringere Fördersätze. Das gilt es anzugleichen.

• Die Reduzierung der Mindestlänge der förderfähigen Freizeiten für Kinder aus einkommensschwachen Familien auf 3 Tage.
Warum gilt die Inklusion sozial schlechter gestellter junger Menschen erst bei Ferienfreizeiten ab sieben Tagen? Auch bei kürzeren Freizeiten müssen alle Jugendlichen teilnehmen können. Auch die Benachteiligten!

• Die Einführung einer Selbsterklärung für förderberechtigte Familien als Einkommensnachweis für Kinder aus einkommensschwachen Familien.
Komplizierter geht es kaum. Derzeit müssen Jugendverbände die Einkommensverhältnisse sozial schwacher Familie so streng prüfen, als wären sie eine staatliche Stelle. Das hat zur Folge, dass allein größere Jugendverbände mit hauptamtlichen Kräften sich diesen enormen Aufwand zutrauen. Folglich bleibt die Fördermöglichkeit von sozial benachteiligten jungen Menschen bei Ferienfreizeiten in kleineren und allein ehrenamtlich aufgestellten Jugendverbänden häufig ungenutzt.

• Die Überarbeitung der Förderposition zur Inklusion von jungen Menschen mit Beeinträchtigungen gemeinsam mit dem Landesjugendring Hamburg und interessierten Jugendverbänden.
• Die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für inklusive Maßnahmen durch die Abrechnung der hierfür zugewendeten Mittel im Rahmen der Grundförderung.
Bislang ist die Förderposition Inklusion ein Papiertiger. Gut gemeint, inhaltlich auf schwachen Beinen und obendrein kompliziert abzurechnen. Damit Inklusion im Jugendverband klappen kann, braucht es eine Neukonzeptionierung, die Bedarfe und Möglichkeiten der Jugendverbände besser in den Blick nimmt.

• Die Erhöhung des Anteils der förderfähigen Teilnehmenden außerhalb Hamburgs auf 50 %.
Alle reden von der Metropolregion Hamburg. Davon, wie sehr Hamburg und sein Umland ineinander verwoben sind. Doch für Jugendverbände gelten zu enge Grenzen. Obwohl viele von ihnen Mitglieder und Teilnehmende haben, die aus einem benachbarten Bundesland kommen. 

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* Einstimmig beschlossen auf der Vollversammlung des Landesjugendrings Hamburg am 20. November 2025; die Resolution ist ungekürzt – und ohne Erläuterungen – hier zu finden: https://www.ljr-hh.de/index.php?id=2570. Kommentare durch Fatih Ayanoğlo und Jürgen Garbers, Landesjugendring Hamburg