Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 3+4-2025, Rubrik Titelthema

Der Zweck und sein Mittel

Was bei der Überarbeitung des Landesförderplans »Familie und Jugend« aus der Perspektive der Jugendverbände zu erfüllen ist

Von Fatih Ayanoğlu, Landesjugendring Hamburg

Mit dem Landesförderplan »Familie und Jugend« wird zurzeit die zentrale Förderrichtlinie für Hamburger Jugendverbände überarbeitet. Der jeweils für fünf Jahre gültige Förderplan läuft zum Jahresende 2027 aus. Damit die neue Fassung im zuständigen Amt für Familie abgestimmt, mit den vielfältigen Akteuren der Jugendhilfe beraten, schließlich im Landesjugendhilfeausschuss beschlossen und dann noch rechtzeitig veröffentlicht werden kann, beginnt der Überarbeitungsprozess schon jetzt. Die Jugendverbände beteiligen sich an der Überarbeitung und haben im Rahmen des Landesjugendrings gemeinsame Forderungen entwickelt: Für weniger Bürokratie und eine bessere Förderung der Selbstorganisation und des Engagements junger Menschen in Jugendverbänden.

Die 93 Seiten lange Förderrichtlinie enthält nicht nur Fördermöglichkeiten für die Hamburger Jugendverbände – sondern auch für Projekte und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit mit gesamtstädtischer Ausrichtung. Das erklärt die lange Vorlaufszeit von drei Jahren, die eine Beteiligung am Überarbeitungsprozess insbesondere für junge Menschen und Ehrenamtliche nicht attraktiv macht. 

Dennoch bietet die turnusgemäße Überarbeitung die Chance, die Bedingungen für die Hamburger Jugendverbände, die mehr als 2.500 ehrenamtlichen Jugendgruppenleiter*innen und die engagierten Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Damit weniger Zeit für bürokratische Anforderungen aufgewendet wird und mehr Zeit für Gruppenstunden, Freizeiten und Engagement bleibt. 

Selbstorganisierte Jugendarbeit in Jugendverbänden
Junge Menschen verbringen in Jugendverbänden ihre Freizeit gemeinschaftlich mit Gleichaltrigen, bestimmen über die Angebote und Inhalte und übernehmen Verantwortung sowohl in der Planung und Umsetzung der Aktivitäten als auch in den Vereinsstrukturen wie der Mitgliederversammlung, dem Vorstand oder anderen Ämtern. 

Auf diese Weise schaffen Jugendverbände einzigartige Räume für außerschulische Bildung, demokratisches Lernen und ehrenamtliches Engagement. Nicht ohne Grund bezeichnet man Jugendverbände als »Werkstätten der Demokratie«. Junge Menschen sind hier nicht nur die Adressat-*innen der Angebote – sondern zur gleichen Zeit auch deren Urheber*innen. Darin liegt das Potenzial der Jugendverbände für das Demokratie-Lernen, denn Demokratie wird nicht geerbt, sondern durch die konkrete Beteiligung an Fragen des eigenen Alltags und sozialen Umfelds erlebt und verinnerlicht. 

In den über 60 Hamburger Jugendverbänden sind nicht nur viele junge Menschen engagiert, auch die Vielfalt jugendlicher Einstellungen und Perspektiven ist in den Verbänden in weiten Teilen repräsentiert. Die Basis dieser gesellschaftlichen Verankerung der Jugendverbände ist das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder und Aktiven. Darin unterscheiden sie sich von vielen anderen Akteuren der Jugendhilfe, in denen die Angebote der Jugendarbeit überwiegend durch hauptamtliche Fachkräfte sichergestellt wird. 

Jugendverbände sind zu fördern
Rechtlich ist der Auftrag klar: Den Jugendverbänden ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB 8) ein eigener Paragraf gewidmet, der die selbst organisierte, gemeinschaftliche und von jungen Menschen mitverantwortete Jugendarbeit hervorhebt und eine Förderungsverpflichtung für Jugendverbände unter der Wahrung ihrer satzungsgemäßen Eigenständigkeit verankert.

Diese besondere Form der Jugendarbeit – von jungen Menschen für junge Menschen – begründet auch die Repräsentationsfunktion der Jugendverbände. Das Gesetz erkennt in ihnen einen Ausdruck jugendlicher Interessen und legt damit die Grundlage für eine Interessenvertretung abseits von Parteien und staatlichen Institutionen, die sich parteiisch und selbstbestimmt für die Interessen der Jugend einbringt.

Die staatliche Förderung ist dabei ein Baustein, um unabhängig von eigenen Mitteln und gesellschaftlicher Gunst ein – auch unbequemer – Fürsprecher für die Interessen junger Menschen zu sein. In dieser Rolle werden Jugendverbände angesichts des demographischen Wandels und der zurzeit verhandelten zukunftspolitischen Fragen wie der Klimakrise und der Wehrpflicht dringend benötigt.

Zuwendungen als Mittel zum Zweck
Für den öffentlichen Geldgeber ist diese Rolle der Jugendverbände ein Balanceakt. Er ist einerseits gesetzlich verpflichtet, die Selbstorganisation der Jugendverbände unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und muss gleichzeitig sicherstellen, dass die aus Steuermitteln zur Verfügung gestellten Mittel zweckentsprechend verwendet werden. 

Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Staat Gelder an Stellen außerhalb der Verwaltung weiterleitet. In vielen Politikbereichen unterstützt er mit sogenannten Zuwendungen zivilgesellschaftliche Akteure darin, Aufgaben zu übernehmen, an deren Erfüllung er ein erhebliches Interesse hat und die er sonst selbst erledigen müsste. Auf diese Weise wird er dem Subsidiaritätsprinzip gerecht, demnach der Staat nur Aufgaben an sich ziehen soll, die von gesellschaftlichen Akteuren nicht übernommen werden kann. 

In der Jugendhilfe ist dieses Prinzip besonders ausgeprägt. Die Erziehung von Kindern und Jugendlichen soll in einem pluralistischen Umfeld stattfinden und eine dominante Stellung des Staates verhindert werden. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz beschreibt hierfür das Zusammenwirken des öffentlichen Jugendhilfeträgers und den Trägern der freien Jugendhilfe und verpflichtet das Jugendamt die Vielfalt von Trägern, Konzepten und Methoden sicherzustellen und mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. 

Jugendverbandsarbeit in Verwaltungsdeutsch
Der Landesförderplan als Förderrichtlinie ist die Brücke zwischen der Förderverpflichtung für selbstorganisierte Jugendarbeit, den Anforderungen der staatlichen Haushaltsführung und den jungen Ehrenamtlichen in den Jugendverbänden.

In fünf Förderbereichen und 13 Förderpositionen wird festgehalten, welche Jugendverbände wofür, in welcher Höhe und wie eine Förderung beantragen können. Darunter findet sich unter anderem die Förderung der allgemeinen Jugendarbeit, der außerschulischen Jugendbildung, der Freizeiten und der Zuschüsse für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Die Förderung kann von den Jugendverbänden für Sachkosten, Honorarmittel und Personal aufgewendet werden. Im Hamburger Doppelhaushalt 2025/2026 werden für die Jugendverbände 4,7 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. Der Großteil dieser Gelder fließt in die Förderung der Allgemeinen Jugendarbeit und der außerschulischen Jugendbildung in den Jugendverbänden. 

Neben dem Landesförderplan ist die städtische Haushaltsordnung und die von der Finanzbehörde herausgegebene Verwaltungsvorschrift zu Zuwendungen von Bedeutung. In dem 40 Seiten langen Dokument und den begleitenden Nebenbestimmungen wird das Klein-Klein von der Antragsstellung, Bewilligung, Auszahlung, Überwachung und Abrechnung der staatlichen Zuwendungen geregelt. Es gibt haufenweise Handreichungen, Fortbildungen und ganze Bücher zu dieser komplexen Materie, die ohne Expertenwissen kaum zu überschauen ist und die an einigen Stellen dem eigentlichen Zweck der Zuwendung, in unserem Fall der Förderung der Selbstorganisation und des Engagements im Weg steht. 

Leitlinien für jugendgerechte Zuwendungen
Auch deshalb haben Vertreter:innen der Hamburger Jugendverbänden in mehreren Sitzungen des Mitgliederausschusses des Landesjugendrings gemeinsame Forderungen zur Überarbeitung des Landesförderplans entwickelt. Dabei wurden Leitlinien (siehe nachfolgende Seiten) formuliert, die die Notwendigkeit eines jugendgerechten Landesförderplans und niedrigschwelliger Zuwendungsverfahren sowie die Stärkung der Teilhabe aller jungen Menschen an den Angeboten der Jugendverbände betonen und damit den eigentlichen Zweck in den Mittelpunkt rücken: Die Selbstorganisation und das Engagement junger Menschen in Hamburger Jugendverbänden.