Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 3+4-2025, Rubrik Kommentar

Was zu verbessern ist! Unsere Ziele.

Von Maja Reifegerst, LJR-Vorsitzende

Im Landesförderplan »Familie und Jugend« (LFP) ist die Förderung der Hamburger Jugendverbände geregelt. Ziel dieses Programms ist es, die »eigenverantwortliche […] Interessenwahrnehmung und Selbstorganisation junger Menschen« zu fördern und sie dabei zu stärken, »gesellschaftliche Verantwortung und soziales Engagement zu übernehmen«. (LFP, S. 91) Doch wird dieses Ziel durch dieses Mittel tatsächlich erreicht?

Wir sind der Überzeugung: Das geht besser! Daher fordert die Vollversammlung des Landesjugendring Hamburg in ihrem Beschluss bei der aktuellen Überarbeitung des Landesförderplans die Schaffung eines jugendgerechten Zuwendungsverfahrens für weniger Bürokratie und mehr Engagement. Nach vielen Jahren eher kleinteiliger Reformen ist es an der Zeit für eine grundlegende Neugestaltung des Förderprogramms.

Der Reformprozess. Der aktuelle Landesförderplan hat eine Laufzeit von 2023 bis 2027. Für den anschließenden Förderzeitraum läuft derzeit die Überarbeitungsphase, bei der Hamburger Jugendverbände die Möglichkeit haben sich einzubringen. Die federführende Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung lud im Sommer zu einer Umfrage ein, in der Bedarfe und Änderungswünsche der Jugendverbände abgefragt wurden. Darüber hinaus fanden bereits mehrere Informations- und Austauschveranstaltungen statt, in denen die Behörde über den Überarbeitungsprozess informierte und Raum für Austausch gegeben hat. 

Doch gute Vorschläge brauchen auch interne Beratungen seitens der Jugendverbände. Dafür hat der Landesjugendring ab Mitte des Jahres Raum geschaffen. In fünf Arbeitstreffen, die allen Hamburger Jugendverbänden offenstanden, wurde intensiv debattiert und eine Bestandsaufnahme gemacht, wo es bei den Fördergrundlagen hakt. Es wurden Lösungen gesucht und neue Bedarfe ermittelt. Das Ergebnis dieser Beratungen bildete die Grundlage für den Beschluss der LJR-Vollversammlung im November. Herausgekommen ist ein Beschluss, der eine strukturelle Weiterentwicklung des Förderwesens einfordert. 

Kernanliegen ist eine jugendgerechtere Ausgestaltung des Zuwendungsverfahrens, das die Besonderheiten von Jugendverbänden und ehrenamtlichem Engagement berücksichtigt. Zudem soll das Förderprogramm den Jugendverbänden ermöglichen, die Reichweite ihrer Angebote zu erweitern. Dabei sind drei Punkte elementar:

Jugend(verbands)-gerechtere Förderung. Jugendverbände zeichnen sich durch Selbstorganisation junger Menschen, demokratische Entscheidungsprozesse und ihre satzungsgemäße Eigenständigkeit aus. Jugendverbandsarbeit ist lebendig und muss mit der kurzfristigen Änderung von Geplantem umgehen. Die Förderbedingungen müssen sich insofern an diesen Besonderheiten orientieren, als dass sie es Jugendverbänden ermöglichen, die Verwendung ihrer Mittel flexibel und eigenverantwortlich zu steuern, anstatt sie durch eine zu starre Zweckbindung einzuengen. Zudem erschwert die begrenzte Bewilligung von Fördermitteln auf ein Jahr die Planung von Maßnahmen und die Kontinuität der Arbeit von Jugendverbänden. Die Stärkung des Budgetcharakters und der eigenverantwortlichen Mittelverwendung sowie die selbstgewählte Möglichkeit einer zweijährigen Zuwendung würde die Selbstorganisation und Verantwortungsübernahme durch Jugendverbände stärken und jungen Menschen mehr Raum für demokratische Entscheidungsprozesse geben. 

Reduzierung der zuwendungsrechtlichen Anforderungen. Der vierte Engagementbericht der Bundesregierung betont, dass ehrenamtlich Engagierte insbesondere durch finanzierungsbezogene Bürokratie stark belastet werden. Komplexe Regelungen sowie ein hoher administrativer Aufwand überfordern viele Ehrenamtliche und stellen ein zentrales Hindernis für ehrenamtliches Engagement dar. (vgl. Vierter Engagementbericht 2024, S. 44) Auch in Hamburg ist das Antragswesen unnötig aufwendig und kompliziert. Besonders für Jugendverbände, die nicht über hauptberufliche Fachkräfte verfügen, stellen die bürokratischen Anforderungen eine Herausforderung dar, da sie einer intensiven Einarbeitung bedürfen und die begrenzten Zeitressourcen der Ehrenamtlichen in Anspruch nehmen. Um Ehrenamtliche wirksam zu entlasten, müssen zuwendungsrechtliche Anforderungen auf ein notwendiges Minimum reduziert, digitalisiert und transparent kommuniziert werden. Ein Beispiel für den Reformbedarf: Derzeit füllen Jugendverbände bei der Beantragung von Fördergeldern viele komplizierte Word- und Excelvorlagen aus, die dann auf Papier ausgedruckt ans Landesjugendamt gesendet werden. Dort werden die Papiere wieder digitalisiert. Was wir brauchen, ist mehr als die allseits geforderte Digitalisierung der staatlichen Verwaltungsleistungen. Wir brauchen ein online basiertes Antrags- und Abrechnungswesen, das jungen Menschen in seiner Logik und Benutzerführung selbsterklärend und transparent hilft, bedarfsgerechte Förderung von Jugendverbänden zu erlangen. Die Digitalisierung ist also von der Seite der Nutzer*innen ausgehend zu gestalten – und nicht aus der Logik des Verwaltungswesens.

Zugänglichkeit für alle jungen Menschen. Wir wollen, dass alle jungen Menschen in Hamburg die Möglichkeit haben, sich in einem Jugendverband engagieren zu können. Der vierte Engagementbericht zeigt wiederum, dass »Behinderung, Klasse und zugeschriebener Migrationshintergrund« (Vierter Engagementbericht 2024, S. 40) die Zugangschancen zu einem Ehrenamt einschränken. Wir fordern daher, dass die Förderbedingungen die Bedarfe von einkommensschwachen Familien und jungen Menschen mit Beeinträchtigungen besser berücksichtigt. Ehrenamtliches Engagement sowie die Teilhabe aller jungen Menschen an den Angeboten der Jugendverbände müssen durch die Schaffung guter Rahmenbedingungen gestärkt werden. Nur so können Jugendverbände ihrem Auftrag gerecht werden, ein Ort für Freizeit, Bildung und Demokratie – und zwar für alle – zu sein.

Der weitere Weg. Die abschließende Beschlussfassung über den neuen Landesförderplan wird 2026 im Landesjugendhilfeausschuss erfolgen. Bis dahin wird der Landesjugendring die gemeinsamen Forderungen öffentlich vertreten und sich in Gesprächen mit Politik und Verwaltung für grundlegende Reformen einsetzen. Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung hat bereits die Verstätigung der Anhebung des Wander-Euros von 2 € auf 5 € zugesichert. Ein guter und wichtiger Schritt zur Förderung der Freizeitenarbeit. Wir sind gespannt auf den weiteren Prozess und hoffen auf einen jugendgerechten Landesförderplan, der die Bedarfe junger Menschen konsequent in den Mittelpunkt stellt.