Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 1-2018, Rubrik Vielfältige Jugendarbeit

Freier Nachmittag, Sozialpraktikum und co.: Was wird für Hamburger Schüler/innen ermöglicht?

Große Anfrage der der CDU in der Hamburger Bürgerschaft und die Antwort des Senates

Von Charlotte Schindler, Landesjugendring Hamburg

Der Landesjugendring Hamburg setzt sich seit Jahren für mehr Freiräume für Schüler/innen ein (siehe Infokasten: »Junge Menschen haben ein Recht auf Freizeit und eine gute School-Life-Balance!«). Ohne Freiräume innerhalb der Ganztagsschule ist ein jugendliches ehrenamtliches Engagement in der Zivilgesellschaft – zumal in Jugendverbänden – schwierig. Verschiedene Lösungsansätze bestehen bereits, doch die Lage ist unübersichtlich. Mit einer Großen Anfrage wollte die CDU-Fraktion Licht ins schulische Dunkel bringen. Eine Kurzanalyse der Antwort des Hamburger Senates – und Hinweise zu weitergehenden Fragen.

Lücken. Im Dezember 2017 stellte die CDU die Große Anfrage »Inwiefern werden Hamburgs Schüler bei der Ausübung eines Ehrenamtes unterstützt?«. Die Antwort des Senats erfolgte dann wenige Wochen später im Januar 2018 (Drucksache 21/11472). Beim Überblättern der Anlagen fällt direkt auf, dass nicht alle 119 staatlichen Schulen aufgeführt sind. Dies wurde mit der Begründung, dass »eine Qualitätssicherung (…) in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nur begrenzt möglich« sei, gerechtfertigt. Generell scheint die Antwort des Senats schnell bearbeitet worden zu sein. Schaut man sich die Tabelle in Anlage 1 an, die sich mit der Frage »Wie viele und welche Hamburger Schulen haben an welchen Tagen bereits einen oder mehrere verbindliche freie Nachmittage (…)?« befasst, wird deutlich, dass es hier enorme Unterschiede gibt. Es bleibt unklar, ob an diesen freien Nachmittagen Hausaufgaben aufgegeben werden oder nicht. Die Tabelle liefert keine Auskunft darüber, ob es sich um eine offene Ganztagsschule in schulischer Verantwortung (GTS), eine teilgebundene GTS oder eine voll gebundene GTS handelt, obwohl diese im Antworttext ausführlich erläutert werden. Bei vielen Schulen ist die Oberstufe nicht aufgeführt, obschon diese erfragt wurde – denn auch hier gibt es Schüler/innen, die sich freiwillig engagieren möchten.
Die Tabelle in Anlage 2, welche der Frage nachgeht, in wie weit die Schulen ihre Jahresterminpläne veröffentlicht haben, »(…) so dass Schüler, Eltern und Lehrer eine Jahresplanung nachvollziehen können«, ist sehr unübersichtlich gestaltet. In der Großen Anfrage wurde nach Klassenreisen/Wandertagen, Projekttage/-wochen und Sportfeste/-wettkämpfe gefragt (nach »Planung je Schule oder je Klassenstufe koordiniert« unterteilt). Die Tabelle antwortet lediglich mit einem »x« an der jeweiligen Stelle, was somit wenig über ein frühzeitiges Datum der Veröffentlichung aussagt, da die Anfrage mitten im laufenden Schuljahr gestellt wurde. Gilt dies dann auch für das nächste Schuljahr?

Bei unseren Recherchen zum Sozialpraktikum wurde deutlich, dass das Sozialpraktikum nicht nur in drei anderen Jahrgangsstufen als Jahrgang 10 stattfindet – sondern auch an mindestens fünf weiteren Schulen. Die Tabelle (Anlage 3) sagt zudem kaum etwas über die Intensität des Sozialpraktikums aus, denn auch die Zeitspannen variieren mit Angaben wie drei oder zwei Wochen, fünf Tagen oder einem Nachmittag pro Woche stark. Die Tabelle liefert keine Hinweise darüber, ob das Sozialpraktikum freiwillig angeboten wird oder die Teilnahme verpflichtend ist. Dies wird auch nicht durch die Anzahl der Teilnehmer/innen deutlich, da diese keinen Hinweis auf die Schulgröße liefert.

Auf die Frage nach der Evaluation und Überprüfung der Dienstanweisung zur Verteilung von schriftlichen Lernerfolgskontrollen in der Sekundarstufe I des achtstufigen Gymnasiums, die beispielsweise festhält, dass pro Woche nur zwei Lernerfolgskontrollen erfolgen dürfen, antwortet der Senat lediglich, dass die Schulen Dienstanweisungen einzuhalten haben und diese deshalb nicht evaluiert würden. Laut der Antwort des Senats wird auch die Richtlinie für die Erteilung von Hausaufgaben in der Sekundarstufe I des achtstufigen Hamburger Gymnasiums, welche zum Bespiel vorsieht, dass die Hausaufgaben pro Tag innerhalb einer Stunde erledigt sein sollten, eingehalten. Wie ist dies überprüfbar, wenn keine Evaluation durchgeführt wird? Transparenz sieht anders aus.

Nachhaken. Der Landesjugendring appelliert an die Fraktionen in der Hamburger Bürgerschaft, erneut eine Anfrage an den Senat zu stellen, um diesen Fragen nachzugehen.