Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 2-2017, Rubrik Titelthema

Wer darf wählen?

Infos (2) | Wahl zum 19. Deutschen Bundestag | 24. September 2017

• Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz (Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft) und …
• die am Wahltag – Sonntag, den 24. September 2017 – das 18. Lebensjahr vollendet haben, und …
• seit mindestens drei Monaten – seit dem 24. Juni 2017 – in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben.

Wichtige Informationen
• Wählen darf nur, wer als Wahlberechtigte/r in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist.
• Achte darauf, dass Dir bis zum 3. September die Wahlbenachrichtigungskarte zugegangen ist.
• Wenn Du bis zum 3. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hast, wende Dich an Dein zuständiges Bezirksamt.
• Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wo Dein Wahllokal ist, in dem Du am 24. September zwischen 8 und 18 Uhr wählen kannst. Nehme Deinen (gültigen) Personalausweis und die Wahlbenachrichtigungskarte mit zur Wahl und lege beides dem Wahlvorstand vor.