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Politisches und Rechtliches

Landesjugendring Hamburg e.V.

Landesförderplan »Familie und Jugend« der Freien und Hansestadt Hamburg

Beschlossen am 31.03.2016 | Landesförderplan als PDF
Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen im Bereich der überregionalen Jugendverbandsarbeit ist der geltende Landesförderplan „Familie und Jugend“.
Der Förderplan gliedert sich in zwei Teilpläne: Der Teil I umfasst Förderpositionen für sozialpädagogische Projekte, die auf gesamtstädtischer Ebene wirken. Im Teil II wird die Förderung der überregionalen Jugendverbände dargelegt:

• Angebote der Selbstorganisation und der außerschulischen Jugendbildung in
• Freizeiten und Erholungsangebote,
• internationale Jugendarbeit und Begegnungen
• besondere Maßnahmen und Projekte der Jugendarbeit,
• Landesjugendring Hamburg e.V.
• verbandsübergreifende Jugendbildungsstätte.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der §§ 11, 12, 73 und 74 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit §§ 28 und 31 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des SGB VIII (AG SGB VIII) und der Hamburger Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII in ihren jeweils geltenden Fassungen.

Das Förderprogramm unterstützt eine gesamtstädtisch wirkende Infrastruktur der Jugendverbandsarbeit und der außerschulischen Jugendbildung. Die Abgrenzung zur bezirklichen Zuständigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass
• die Jugendverbände überregional, d.h. hamburgweit organisiert sind,
• ihre Zielgruppen (junge Menschen, ehrenamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren) aus dem gesamten Hamburger Stadtgebiet Zugang zu ihren Angeboten haben,
• eine gesamtstädtische Zusammenarbeit der Jugendverbände mit der zuständigen Behörde fachlich sinnvoll und ökonomisch ist.