Wechselseitige Anerkennung von Fortbildungsseminaren | Partnerbörse für Fortbildungsseminare
Beschluss der LJR-Vollversammlung vom 27. Juni 2011
1. Wechselseitige Anerkennung von Fortbildungsseminaren
Die Vollversammlung spricht sich für die wechselseitige Anerkennung von Fortbildungsseminaren für Juleica-Inhaber/innen durch die Hamburger Jugendverbände aus, wenn die Fortbildungsseminare nachfolgenden Inhalten genügen und nachfolgendes Prozedere durchlaufen haben:
A. Die Fortbildungsseminare müssen sich an den „Inhalten für Fortbildungsseminare für Juleica-Inhaber/innen“ orientieren. (siehe Anlage 1 im PDF; Download s.u.)
B. Zur Anerkennung eines Fortbildungsseminares sendet der veranstaltende Jugendverband die Seminar-Ausschreibung oder einen ausgefüllten Fragebogen (siehe Anlage 2 im PDF; Download s.u.) an den Landesjugendring.
C. Im Umlaufverfahren entscheiden neben dem Landesjugendring (vertreten durch einen Bildungsreferenten) zwei weitere (von der VV zu bestimmende) Personen* aus unterschiedlichen LJR-Mitgliedsverbänden im Konsensprinzip über die Eignung eines Seminarangebotes als wechselseitig anerkennbares Fortbildungsseminar für Juleica-Inhaber/innen. (* gewählt für zwei Jahre; Nachbesetzung innerhalb der regulären Amtsdauer durch den Vorstand, auf Vorschlag des AK Fortbildungen)
D. Jedes nach den Punkten A bis C geeignete Seminarangebot wird vom LJR auf der Website www.ljr-hh.de in den Rubriken „Juleica/Seminare/Fortbildungsseminare“ und „Freizeiten und Seminare/Fortbildungen für Jugendleiter/innen“ publiziert. Dadurch wird sichergestellt, dass nur diese und an dieser Stelle publizierten Seminare den Status wechselseitiger Anerkennung haben.
E. Teilnehmende eines wechselseitig anerkannten Fortbildungsseminars erhalten eine Teilnahmebescheinigung. (Muster siehe Anlage 3 im PDF; Download s.u.)
2. Partnerbörse für Fortbildungsseminare
Die Vollversammlung spricht sich für die Entwicklung einer Online-Partnerbörse (auf der LJR-Web-site) aus, um verbandsübergreifend Veranstaltungspartner, Referenten und Teilnehmende für Weiterbildungsseminare zu finden.
Dieser Beschluss ist mit einer Laufzeit von zwei Jahren zu versehen, um dann Wirksamkeit und Veränderungsbedarf zu überprüfen.
Hamburg, 27.06.2011
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