Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 3-2005, Rubrik Titelthema

Warum jetzt ?

Nachdem am 22. Mai 2005 die letzte rot-grüne Koalition auf Landesebene bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2005 abgewählt worden war, kündigte Bundeskanzler Gerhard Schröder noch am Wahlabend an, die Vertrauensfrage im Bundestag zu stellen. Sein Ziel: Das Scheitern der Vertrauensfrage sollte zur vorzeitigen Auflösung des Bundestages und damit zur vorgezogenen Bundestagswahl im Herbst führen (Art. 68 GG).

In der Abstimmung am 1. Juli entzog dann der Bundestag dem Kanzler, der seinen Antrag mit mangelnder Handlungsfähigkeit seiner Regierung für seinen Reformkurs »Agenda 2010« begründete, das Vertrauen. Der Bundeskanzler schlug daraufhin dem Bundespräsidenten Horst Köhler die Auflösung des Bundestages vor.

Der Bundespräsident folgte nach eingehender Prüfung dem Vorschlag, löste den 15. Deutschen Bundestag auf und ordnete Neuwahlen für den 18. September 2005 an.

Sitzverteilung im 15. Deutschen Bundestag
Nach dem endgültigen amtlichen Endergebnis lag die SPD mit 6027 Stimmen nur knapp vor den Unionsparteien. Beide kamen auf 38,5 Prozent der Zweitstimmen. Bei der Sitzverteilung im Bundestag fiel der Vorsprung der SPD dank der dazu gewonnenen Überhangmandate deutlicher aus. Die SPD errang vier, die CDU eines.
Da die GRÜNEN mehr Sitze als die FDP errangen und die PDS aufgrund des Scheiterns an der Fünf-Prozent-Hürde nur mit zwei Direktkandidaten im Bundestag vertreten war, reichte es für die Fortsetzung der rot-grünen Koalition.