Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 4-2006, Rubrik Titelthema

Im Dschungel

Die Lage von Ausbildung suchenden Jugendlichen in Zeiten von Hartz IV *

von Michael Nieselt, autonome jugendwerkstätten

Jugendarbeitslosigkeit – eine Katastrophe oder doch alles nicht so schlimm?
Zum Thema Jugendarbeitslosigkeit wird die Öffentlichkeit immer wieder – und speziell in dieser Jahreszeit, wenn das neue Ausbildungsjahr schon eine Weile begonnen hat – mit widersprüchlichen Zahlen verwirrt. Auf der einen Seite frohlocken die Vertreter des »Ausbildungspakts« jedes Jahr, dass sie ihre Verpflichtungen sogar noch übertroffen und mehr zusätzliche Lehrstellen als vereinbart zur Verfügung gestellt haben. So wurde die Handelskammer Hamburg im Hamburger Abendblatt folgendermaßen zitiert: »Wir sind mit diesen Zahlen sehr zufrieden, damit haben wir das sehr gute Ergebnis des Vorjahres noch einmal um 0,68 Prozent steigern können.« (2.8.2006) Dagegen nörgeln andere – wie die Gewerkschaften – an den erzielten Ergebnissen herum und präsentieren ganz andere Zahlen, obwohl sich selbst unter den Kritikern kaum noch einer traut, die antiquierte Forderung nach einer Ausbildungsplatzabgabe zu aufzustellen.

Wie sieht es denn nun wirklich aus?
Die Fakten sind folgende:
• Mit 550.180 Ausbildungsverträgen wurden 2005 in Deutschland wieder 4% weniger als im Vorjahr und so wenige wie noch nie seit der Wiedervereinigung abgeschlossen – 1999 waren es noch 631.000! Dagegen nimmt die Zahl der Schulabgänger seit Anfang der 90er Jahre
kontinuierlich zu: von 773.300 im Jahr 92 auf 948.000 im vergangenen Jahr (1)
• Ausbildungspakt hin oder her – bundesweit bilden nur 23% aller Firmen aus (2)
• Um das mangelnde Engagement der Wirtschaft und die wachsende Zahl der Schulabgänger aufzufangen, werden alleine im Rahmen des Bundesbenachteiligtenprogramms, das 1980 mit 578 (!) Ausbildungsplätzen zur Überwindung der konjunkturellen Ausbildungsmarktschwäche startete, seit 2001 jährlich über 70.000 außerbetriebliche Ausbildungsplätze finanziert (3)
• Auch wenn die Zahl der unversorgten Jugendlichen 2005 bundesweit bei »nur«
40.900 lag, entspricht das nicht – wie in den Medien dargestellt – der tatsächlichen »Lehrstellenlücke«. Denn neben diesen knapp 41.000 Unversorgten befinden sich ca. 120.000 Jugendliche in schulischen und 89.000 in Berufsvorbereitungsmaßnahmen der Arbeitsagentur sowie weitere 250.000 in ein-jährigen Berufsfachschulen (4). Wie viele dieser Jugendlichen tatsächlich einer Ausbildungsvorbereitung bedürfen und wie viele nur eine Warteschleife drehen, um nicht in der Statistik zu erscheinen, darüber streiten die Gelehrten.
• Unstrittig ist aber: alle diese 459.000 »Maßnahmejugendlichen« werden im folgenden Jahr zusätzlich zu den Schulabgängern erneut einen Ausbildungsplatz suchen, da ihre Maßnahmen keinen Berufsabschluss vermitteln. Auch 2006 haben 71% der Lehrstellenbewerber in Hamburg die allgemeinbildende Schule schon 2005 oder früher verlassen! (5)
• Auch in Hamburg ist die Zahl der bei der Arbeitsagentur gemeldeten Ausbildungsstellen in den letzten zehn Jahren von über 10.000
auf gerade noch 8.000 gesunken. Trotzdem gibt die Arbeitsagentur an, dass in Hamburg auf jeden Lehrstellenbewerber statistisch 1,1 gemeldete Ausbildungsplätze kommen. Dieses
günstige Verhältnis wird dadurch erreicht, dass viele Bewerber einfach als nicht ausbildungsfähig eingestuft und deshalb gar nicht in die Statistik der Lehrstellen Suchenden aufgenommen werden: Von fast 9.000 Jugendlichen mit Hauptschulabschluss, die sich im letzten Jahr hilfesuchend an die Hamburger Arbeitsagentur wandten, wurden nur 2.172 (=24,7%) als Lehrstellen Suchende anerkannt (5)
• Nichtsdestotrotz ist die Lage in Hamburg im Vergleich zu den anderen norddeutschen Ländern noch vergleichsweise günstig. In Mecklenburg-Vorpommern kommen auch nach Zählweise der Arbeitsagentur gerade noch 0,5 Ausbildungsplätze auf einen Bewerber (5). Deshalb strömen zunehmend Bewerber aus anderen Bundesländern nach Hamburg und verdrängen die weniger leistungsfähigen Hamburger Bewerber: Mittlerweile sind 51%
der Hamburger Auszubildenden aus einem an-deren Bundesland (6)
So weit zur Lage auf dem Ausbildungsmarkt.

Veränderungen durch Hartz IV
Um die Lehrstellenknappheit zu mindern und auch benachteiligten Jugendlichen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, gibt es seit den 80er Jahren sowohl Bundes- als auch Landesprogramme. Bundesweit fördert die Agentur für Arbeit die Integration von jungen Menschen mit Startschwierigkeiten und bietet im Rahmen ihres Benachteiligtenprogramms auch außerbetriebliche Ausbildung (BaE = Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) an (s.o.). Auf Länderebene gibt es in Hamburg das Hamburger Ausbildungsplatzprogramm (HAP) und die Jugendberufshilfe (JBH), die beide ebenfalls auch außerbetriebliche Ausbildung anbieten.

1. Aufbau eines eigenen Fördersystems für ARGE-Kunden
Zu diesen beiden Fördersystemen ist durch die Neufassung der Sozialgesetze ein drittes hinzugekommen: die Förderung nach Sozialgesetzbuch II (SGB II) durch die ARGE – oder wie sie in Hamburg jetzt wohlklingend heißt: die team.arbeit.hamburg. Das SGB II ist für all diejenigen zuständig, die nicht von ihrem Arbeitseinkommen leben können und keinen Anspruch auf Leistungen nach anderen Sozialgesetzbüchern haben – und für deren Familienmitglieder. Also auch die Kinder und Jugendlichen.

Schon in der Vergangenheit haben die parallelen Fördersysteme von Arbeitsagentur und Stadt eher nebeneinander her als zusammengearbeitet: Wer seine Berufsvorbereitung bei der Arbeitsagentur gemacht hat, ging meist in BaE und wer auf einer berufsvorbereitenden Schule war, ging ins HAP oder die JBH. Aber das war begründet durch mangelnden Informationsaustausch und fehlende Vernetzung. Ein Wechsel vom einen ins andere System wäre formal jederzeit möglich gewesen. Hilfreich wäre gewesen, über eine systemübergreifende Zusammenarbeit nachzudenken, um den Jugendlichen den Zugang zu den für sie optimalen Fördermaßnahmen zu erleichtern und die vorhandenen Maßnahmen optimal einzusetzen.

2. Undurchlässigkeit der Fördersysteme
Statt dessen ist jetzt ein drittes System parallel zu den bewährten vorhandenen errichtet worden. Nun wären zusätzliche Fördermöglichkeiten für die Vielzahl der unversorgten Jugendlichen sicher zu begrüßen. Aber im Gegenzug werden Jugendliche aus SGB-II-Leistungen beziehenden Familien von den Fördermöglichkeiten der Arbeitsagentur und der Stadt weitgehend ausgeschlossen.
Während sich vorher alle Schulabgänger unabhängig von der Einkommenssituation ihrer Eltern bei der Agentur für Arbeit (vormals Arbeitsamt) arbeitssuchend melden und dann die Berufsberatung, die Vermittlungsdienste und das nach Leistungsstärke differenzierte Förderangebot nutzen konnten, werden Schulabgänger nach der neuen Struktur nicht mehr nach ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten, sondern nach der Einkommenssituation der Eltern aufgeteilt: Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld (Alg) 2 bekommen, haben kein Recht auf Zutritt zur und Beratung durch die Agentur für Arbeit – sie werden gleich am Eingang abgefangen und zur ARGE geschickt.

Ebenfalls verwehrt oder zumindest erschwert ist ihnen der Eintritt in Maßnahmen der JBH und des HAP. Denn im SGB VIII, das Grundlage für diese Angebote ist, heißt es in § 10 Absatz 3: »... Leistungen nach § 3 Absatz 2 (s.u.)... des Zweiten Buches gehen den Leistungen nach diesem Buch vor.« Allgemeinverständlich: Angebote des SGB II sind vorrangig vor der Jugendberufshilfe in Anspruch zu nehmen.

3. Zugang zu Förderung abhängig von der sozialen Herkunft
Das ist mehr als eine organisatorische Änderung – welche Institution nun zuständig ist – und auch mehr als ein finanzielles Problem – ob das Alg 2 nun geringer ist als die Sozialhilfe war. Hier hat eine völlig neue Schwerpunktsetzung stattgefunden. Wichtigste Frage ist nicht mehr, welche Hilfen den Wünschen, Fähigkeiten und Defiziten des Ausbildung suchenden Jugendlichen angemessen sind. Jetzt geht es vorrangig darum, unter welches Sozialgesetz der junge Mensch fällt: SGB II, SGB III oder SGB VIII. Denn bei SGB II muss die ARGE zahlen, bei SGB III die Arbeitsagentur und bei SGB VIII die Bildungsbehörde.

Ich will hier nicht so tun, als wenn früher alle Jugendlichen immer in den für sie geeigneten Maßnahmen gelandet wären. Ich will auch nicht bestreiten, dass es auch früher Streitfälle über die Kostenträgerschaft gegeben hat: Kann der junge Mensch eine Ausbildung machen, oder ist er schon umschulungsberechtigt? Ist er überhaupt ausbildungsfähig und damit berechtigt, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu bekommen? Oder ist er vielleicht gar ein Reha-Fall? Aber das waren Einzelfälle. Durch die Herausnahme von Jugendlichen, deren Eltern Alg 2 beziehen, sowohl aus der Zuständigkeit der Arbeitsagentur als auch aus der Jugendberufshilfe, ist bei der Betreuung von Ausbildung suchenden Jugendlichen eine Art »Kastensystem« installiert worden: entscheidendes Kriterium für die Hilfsangebote ist die soziale Herkunft. Danach wird der Jugendliche einsortiert, danach entscheiden sich die möglichen Hilfsangebote.

Und es geht hier nicht um eine Randgruppe, die aussortiert wird. Mittlerweile lebt in Hamburg fast jedes vierte Kind in einem Haushalt, der von SGB-II-Leistungen lebt (7). Die neue gesetzliche Systematik bewirkt also, dass demnächst fast jeder vierte Jugendliche nach der Schulentlassung bei Berufswahl und Ausbildungssuche kein Anrecht auf Betreuung durch die Agentur für Arbeit hat und keinen oder nur einen sehr erschwerten Zugang zu Ausbildungsmaßnahmen nach SGB III und SGB VIII.

4. Auswirkungen auf die Jugendberufshilfe (JBH)
Die klassischen Auszubildenden der JBH kommen aus Familien, die jetzt Leistungen nach SGB II bekommen: Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose, Eltern mit psychischen, Alkohol- oder Drogenproblemen. Wegen des Vorrangs des SGB II (s.o.) haben Jugendliche aus diesen Familien jetzt aber nur noch dann einen Anspruch auf eine Ausbildung im HAP oder in der JBH, wenn die eigentlich zuständige ARGE (s.o. jetzt: team.arbeit.hamburg) ihnen keine entsprechenden Angebote machen kann. Eine Aufnahme dieser Jugendlichen in Ausbildungsprogramme der Bildungsbehörde ist deshalb nur möglich, wenn die zuständige ARGE bescheinigt, dass sie ihnen keinen Ausbildungsplatz anbieten kann.

Allerdings ist es für die Jugendlichen schwierig, eine solche Bescheinigung von der ARGE zu bekommen. Nicht weil die ARGE Ausbildungsplätze für sie hätte, sondern weil sie ungern bescheinigt, dass sie eben keine hat. So mussten beispielsweise viele der 11 SGB II Jugendlichen, die von den autonomen jugendwerkstätten im vergangenen Sommer eingestellt werden sollten (8), zwei- oder dreimal solche Bescheinigungen besorgen, bis die Formulierung für die Bildungsbehörde akzeptabel war.

Das bedeutet einen Aufwand, den viele HAP- und JBH-Träger scheuen und deswegen lieber gleich darauf verzichten, SGB II Jugendliche einstellen. Denn Bewerber gibt es ja angesichts der Lage auf dem Ausbildungsmarkt genug. Aber viele von ihnen sind nur »marktbenachteiligt« – d.h. sie könnten durchaus eine betriebliche Ausbildung machen – wenn es denn betriebliche Ausbildungsplätze geben würde. Sie brauchen den geschützten Raum einer außerbetrieblichen Ausbildung in der Jugendberufshilfe mit eigenem Sozialarbeiter und Förderlehrer gar nicht. Aber viele von den anderen, die diese Hilfen bitter nötig hätten, fallen jetzt aus dieser intensiven Förderung raus – denn sie werden ja von der ARGE versorgt.

5. Die Angebote nach SGB II
Zumindest sollten sie von der ARGE versorgt werden, denn § 3, Absatz 2 des SGB II sagt, dass »erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ... unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln (sind)«. Soweit das Gesetz. Und die Praxis?

Eine Vermittlung von nicht qualifizierten, sozial benachteiligten Jugendlichen in Arbeit ist angesichts der Arbeitsmarktlage genauso aussichtslos wie eine Vermittlung in betriebliche Ausbildung, wie die Zahlen am Anfang des Textes belegen. Und außerbetriebliche Ausbildung? 2005 hat die ARGE in Hamburg 195 Ausbildungsplätze ausgeschrieben, 2006 bisher ca. 300. Angesichts der Situation ein Tropfen auf dem heißen Stein. Zumal keine Zahlen vorliegen, ob die ARGE in ihrem anfänglichen Chaos überhaupt in der Lage war, alle ausgeschriebenen Plätze auch zu besetzen. Von den oben erwähnten 11 Jugendlichen, die die autonomen jugendwerkstätten in diesem Jahr in die Ausbildung aufnehmen wollten, haben nur zwei eine Lehrstelle von ihrer ARGE angeboten bekommen (wodurch sie natürlich keinen Anspruch mehr auf Ausbildung im Rahmen der JBH haben), im letzten Jahr war es kein einziger.

Für den Großteil der SGB II Jugendlichen verbleiben also nur Arbeitsgelegenheiten – allgemein als 1-Euro-Jobs bezeichnet. Die mögen für qualifizierte Erwachsene, die nach längerer Arbeitslosigkeit wieder an einen Arbeitsalltag herangeführt werden sollen, vielleicht noch sinnvoll sein. Aber was sollen Arbeitsgelegenheiten unqualifizierten Jugendlichen bringen? Die Wirtschaftsbehörde musste in einer eigenen Untersuchung einräumen, dass im Jahr 2005 nur 20 % aller Arbeitsgelegenheiten in einen regulären Arbeitsplatz mündeten. Nichtsdestotrotz machen Arbeitsgelegenheiten den überwältigenden Anteil an den Angeboten aus, die die ARGE ihren jugendlichen Kunden macht.

Da die ARGE aber nach SGB II § 3 Absatz 2 verpflichtet ist, ihren jugendlichen Kunden Integrationsangebote zu machen (s.o.), lässt sich durchaus die Meinung vertreten, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, wenn sie den von ihr betreuten Jugendlichen keine sinnvolle Arbeit oder Ausbildung, sondern stattdessen nur sinnlose Beschäftigungsmaßnahmen anbietet – zumal sie dazu durchaus die finanziellen Möglichkeiten hätte: 2005 hatte sie einen Großteil der vorhandenen 230 Mio. Euro nicht ausgegeben (9).

Aussichten
Für 2007 lässt sich nur hoffen, dass die mittlerweile in team.arbeit.hamburg umbenannte ARGE dem neuen Namen in so fern Rechnung trägt, dass sie zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den bei der BBS angesiedelten Akteuren findet, die seit über 20 Jahren Erfahrung mit der beruflichen Integration junger Menschen haben. Da das Geld vorhanden ist, sollte es möglich sein, den Jugendlichen zukunftsfähige Qualifizierungen statt Aufbewahrung anzubieten und die Maßnahmen – im Gegensatz zur Vergangenheit – auch finanziell so auszustatten, dass eine qualitativ vertretbare Betreuung, die bei den Bedarfen der Jugendlichen ansetzt, auch möglich ist.



Anmerkungen:
(1) BWP 3/2006, Zeitschrift des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBB)
(2) PERSONALmagazin 5/2005
(3) www.good-practice.de/GPC/Publikationen/25 Jahre berufliche Benachteiligtenförderung
(4) BWP 1/2006, Zeitschrift des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBB)
(5) Pressemitteilung des DGB Hamburg vom 1.8.2006
(6) Nach einer Umfrage der Handelkammer Hamburg
(7) Hamburger Abendblatt vom 5.8.06
(8) Ungefähr ein Drittel der Bewerber in der Jugendberufshilfe bekommt SGB II Leistungen
(9) Hamburger Abendblatt vom 8.9.05


* Der Beitrag von Michael Nieselt war in leicht modifizierter Form erstabgedruckt in: FORUM für Kinder- und Jugendarbeit 3/2006


Zur Person:
Michael Nieselt
ist Diplom-Soziologe und über die Offene Jugendarbeit in der Timotheus-Gemeinde in die Sozialarbeit eingestiegen. Seit 1984 arbeitet er bei den autonomen Jugendwerkstätten, hat er bis 2004 die Auszubildenden in der Gärtnerei betreut und arbeitet seither als Geschäftsführer bei den ajw.