Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 1-2008, Rubrik Titelthema

Die Juleica: Ausgewiesene Kompetenz

Ehrenamtliche mit Fachkompetenz.
Auf diesem Prinzip beruht die Jugendleiter/in-Card (JuLeiCa). Sie steht für ehrenamtliche und ausgebildete junge Menschen, die in ihren Jugendverbänden aktiv sind. In Hamburg bilden die ca. 2.590 Jugendleiter/innen (Stand Dezember 2007) die tragende Säule der selbst-organisierten Jugendverbände: erst durch sie können die vielen Angebote von wöchentlichen Gruppenstunden über Seminare bis hin zu Ferienfahrten und internationalen Jugendbegegnungen realisiert werden.

Wer kann eine JuLeiCa bekommen?
In Hamburg erhalten kontinuierlich in der Jugendarbeit ehrenamtlich tätige Personen die JuLeiCa.Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und sich durch eine zum Teil mehrwöchentliche Ausbildung zum/r Jugendleiter/in qualifiziert haben.

Ausweis und Nachweis.
Die JuLeiCa ist ein bundesweit anerkannter Ausweis, dessen Ausstellung auf der Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden vom 12./13. November 1998 und auf der Hamburger Richtlinie für die Ausstellung amtlicher Cards für Jugendleiterinnen und Jugendleiter vom 1. Mai 2000 beruht.
Der Ausweis legitimiert Jugendleiter/innen gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer in der Jugendarbeit ebenso wie gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen. Geht es z.B. mit Minderjährigen in die Ferienfreizeit, so können sich JuLeiCa-Inhaber/innen gegenüber Dritten als kompetente und qualifizierte Gruppenleiter ausweisen.