Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 4-2009, Rubrik Titelthema

Partizipation als Stufenmodell

Stufen der Beteiligung nach Roger Hart (1992) und Wolfgang Gernert (1993) *



1. Fremdbestimmt | Nicht Beteiligung sondern Manipulation: Sowohl Inhalte als auch Arbeitsformen und Ergebnisse eines Projektes sind hier fremd definiert. »Beteiligte« Kinder und Jugendliche haben keine Kenntnisse der Ziele und verstehen das Projekt selbst nicht. (Beispiel: Plakate auf einer Demonstration tragen)

2. Dekoration | Kinder und Jugendliche wirken auf einer Veranstaltung mit, ohne genau zu wissen, warum sie dies tun oder worum es eigentlich geht. (Beispiel: Singen oder Vortanzen auf einer Erwachsenenveranstaltung)

3. Alibi-Teilnahme | Kinder und Jugendliche nehmen an Konferenzen teil, haben aber nur scheinbar eine Stimme mit Wirkung. Die Kinder und Jugendlichen entscheiden jedoch selbst, ob sie das Angebot wahrnehmen oder nicht. (Beispiel: Hierunter können Vereinsveranstaltungen, Stadtteilgremien aber auch Kinderparlamente fallen.)

4. Teilhabe | Kinder und Jugendliche können ein gewisses sporadisches Engagement der Beteiligung zeigen. (Beispiel: wie Punkt 3 – nur mit erweiterten Teilhabemöglichkeiten)

5. Zugewiesen, aber informiert | Ein Projekt ist von Erwachsenen vorbereitet, die Kinder und Jugendlichen sind jedoch gut informiert, verstehen, worum es geht, und wissen, was sie bewirken wollen. (Beispiel: Schulprojekte zu unterschiedlichen Themen)

6. Mitwirkung | Indirekte Einflussnahme durch Interviews oder Fragebögen: Bei der konkreten Planung und Realisation einer Maßnahme werden Kinder und Jugendlichen angehört oder befragt, haben jedoch keine Entscheidungskraft. (Beispiel: Projekte kommunaler Stadtteilentwicklung)

7. Mitbestimmung | Beteiligungsrecht: Kinder und Jugendliche werden tatsächlich bei Entscheidungen einbezogen. Die Idee des Projektes kommt von Erwachsenen, alle Entscheidungen werden aber gemeinsam und demokratisch mit den Kindern und Jugendlichen getroffen. (Beispiel: Projekte kommunaler Stadtteilentwicklung mit verankerten Beteiligungsrechten)

8. Selbstbestimmung | Auf dieser Stufe wird z.B. ein Projekt von den Kindern und Jugendlichen selbst initiiert. Diese Eigeninitiative wird von engagierten Erwachsenen unterstützt oder gefördert. Die Entscheidungen treffen die Kinder und Jugendlichen selbst; Erwachsene werden gegebenenfalls beteiligt und tragen
die Entscheidungen mit.

9. Selbstverwaltung | Selbstorganisation: Kinder und Jugendlichen haben völlige Entscheidungsfreiheit über das Ob und Wie eines Angebotes und handeln aus eigener Motivation. Entscheidungen werden den Erwachsenen lediglich mitgeteilt. (Beispiel: Jugendverband)

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* siehe Literatur Make it real – Partizipationsansätze zwischen tatsächlicher Beteiligung und bürgerschaftlicher Kosmetik