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Politisches und Rechtliches

Landesjugendring Hamburg e.V.

Mehr Mittel für die Jugendverbandsarbeit

„Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände (...) ist (...) zu fördern“, so steht es im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Denn Jugendverbände erfüllen für die Zivilgesellschaft wichtige Aufgaben: Sie sind Orte non-formalen Lernens, an denen sich Kinder und Jugendliche Wissen, Werte, Selbst- und Sozialkompetenz aneignen. Junge Menschen gestalten dort gemeinsam und selbstorganisiert Zeit und Angebote für sich und andere. Sie setzen Projekte und Angebote um, übernehmen Verantwortung und vertreten ihre Interessen. Sie sind wichtige Werkstätten der Demokratie und der Integration. 

Jugendverbände sind somit für unsere Gesellschaft unverzichtbar! 

Die Hamburger Jugendverbände sehen sich sowohl eigenen gestiegenen Herausforderungen als auch wachsenden Anforderungen Dritter gegenüber, etwa auf den Feldern politische Bildung/Demokratiebildung, Schutz vor sexualisierter Gewalt und Inklusion. Ferner enthält das zentrale Förderinstrument der FHH, der Landesförderplan (LFP) „Familie und Jugend – Teil II“, Förderpositionen, die seit fast zwanzig Jahren nicht mehr erhöht wurden. 
Der Haushaltsentwurf der Freien und Hansestadt Hamburg für den Doppelhaushalt 2021/2022 sieht in dem Bereich Zuschüsse für die Jugendverbandsarbeit keine Erhöhung der Mittel vor. 

Wir betrachten die Finanzierung der Hamburger Jugendverbände weiterhin als nicht auskömmlich. 

Die Vollversammlung des Landesjugendrings fordert: 

1)  Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind vorrangig zur Bewilligung der Anträge der Jugendverbände in den LFP-Positionen 2.3.1.1 Förderung der allgemeinen Jugendarbeit, 2.3.1.2 Förderung von Seminaren und Veranstaltungen, 2.3.1.3 Bildungsreferent*innen der Jugendarbeit und 2.3.5 Landesjugendring Hamburg einzusetzen. Damit sollen die Maßnahmen gestärkt werden, die dem Kinderschutz und der Inklusion dienen. Für den Fall, dass § 11 SGB VIII („Jugendarbeit“) im Sinne der Bundesregierung geändert wird, ist die Grundförderung pauschal um 15 % zu erhöhen, damit die dort definierte Zielgruppe regelhaft angesprochen werden kann.

2)  Mit Wirkung für 2022 sind die Fördersätze in den Positionen
• II.2.3.1.2 Förderung von Seminaren und Veranstaltungen 
• II.2.3.1.4 Verdienstausfallentschädigung für Jugendleiter*innen 
• II.2.3.1.5 Bereitstellung von Räumen für die Jugendarbeit 
• II.2.3.2.1 Allgemeine Förderung von Freizeiten 
• II.2.3.2.2 Förderung von Freizeiten für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien 
• I.3.4 Beteiligung von jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien an internationalen Jugendbegegnungen 
wie vorgeschlagen zu erhöhen, die Eigenleistungen in den Positionen 
• II.2.3.1.1 Förderung der allgemeinen Jugendarbeit 
• II.2.3.1.2 Förderung von Seminaren und Veranstaltungen 
• II.2.3.1.5 Bereitstellung von Räumen für die Jugendarbeit 
• II.2.3. Besondere Maßnahmen und Projekte der Jugendarbeit 
wie vorgeschlagen zu flexibilisieren und die Honorartabelle zu überarbeiten. 

3)  In den Jahren 2021/2022 sind die Mittel zur Verfügung zu stellen, die für die Bewilligung aller Anträge notwendig sind.

4)  Den Landesförderplan mit Wirkung für die Jahre 2023 ff. entsprechend den Vorschlägen des LJRs anzupassen, insb. hinsichtlich der Förderstruktur, den Förderzielen und -inhalten sowie der Fördergrundlagen.


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Beschlossen auf der Vollversammlung des Landesjugendrings Hamburg e.V. am 6. April 2021 | Positionspapier als PDF