Landesjugendring Hamburg e.V.

Gedenkort in den Stadthöfen gescheitert

Erklärung der Initiative Gedenkort Stadthaus

Mit der Insolvenz der Buchhandlung „Lesesaal“  ist ein Konzept gescheitert, mit dem sich der Investor der „Stadthöfe“ seiner im Kaufvertrag festgelegten Verpflichtungen weitgehend entziehen wollte. Dieses Konzept – Gedenkort als „Dreiklang aus Buchhandlung, Café und Ausstellung“ – wurde von den politisch Verantwortlichen in Hamburg als „innovativ“ begrüßt und nicht in Frage gestellt. Die Verfolgtenorganisationen waren in diese Entscheidungen nicht mit einbezogen und haben von Anfang an gegen diese Kombination von Gedenken und Kommerz protestiert. Auch aus der Wissenschaft, aus der Zivilgesellschaft und dem von der Kulturbehörde einberufenen Beirat gab es umfassende Kritik an dieser Form der Privatisierung des Gedenkens, weil sie der historischen Bedeutung dieses Ortes nicht gerecht wird. Das Stadthaus war das Zentrum von Terror und Unterdrückung für Norddeutschland und Organisationsort, z.B. für den Einsatz von Polizeieinheiten aus dem Wehrkreis X im Rahmen von Völkermord und „Endlösung“. Von hier aus wurden die Verfolgung des Widerstandes, die Deportationen der Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma sowie der Terror gegen die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter organisiert. Im Stadthaus wurden Menschen grausam misshandelt, gefoltert und umgebracht. Daher braucht es einen Gedenk-, Informations- und Lernort, der dieser historischen Bedeutung gerecht wird.

Das Ende des „Dreiklangs“ bietet die Möglichkeit, einen solchen Ort in den Stadthöfen zu realisieren. Die Stadt Hamburg muss jetzt ihrer erinnerungspolitischen Verantwortung gerecht werden und darf sich nicht weiter auf die Investoren oder die Eigentümer der Stadthöfe berufen. Jetzt besteht die Chance, die Privatisierung des Gedenkens zurückzunehmen und die  Stiftung Hamburger Gedenk- und Lernorte unter Einbeziehung der Verfolgten- und Opferverbände mit der Gestaltung eines angemessenen und würdigen Geschichtsortes, der diesen Namen wirklich verdient, zu beauftragen und dessen Finanzierung und dauerhaften Betrieb sicherzustellen.

Hamburg, den 01.02.2022