Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 3-2016, Rubrik Titelthema

Freiwilliges Engagement von Schülerinnen und Schülern in Hamburg stärker fördern!

Junge Menschen haben ein Recht auf Freizeit und eine gute School-Life-Balance!

Jugendverbände sind wichtige Werkstätten zivilgesellschaftlichen Engagements. Junge Menschen gestalten dort gemeinsam und selbstorganisiert Zeit und Angebote für sich und andere. Sie übernehmen Verantwortung, vertreten ihre Interessen und setzen Projekte und Angebote um. Jugendverbände legen auch das Fundament für späteres, freiwilliges Engagement [1]. Mehrere Studien haben ergeben, dass sich Menschen, die bereits in ihrer Jugend freiwillig engagiert waren, sich im Verlauf ihres Lebens häufig weiter für andere engagieren [2]. Insofern müssen Jugendverbände auch als Grundstein zukünftigen, freiwilligen Engagements in und für die Zivilgesellschaft verstanden werden. Jugendverbände sind Orte non-formalen Lernens, an denen sich Kinder und Jugendliche Wissen, Werte, Selbst- und Sozialkompetenz aneignen und Partizipation und Demokratieprozesse kennen- und erlernen [3].

Auch in den Hamburger Jugendverbänden sind viele junge Menschen ganzjährig freiwillig engagiert. Die freiwilligen Aktivitäten reichen von der Gestaltung regelmäßiger Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche, über die Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern, die Planung und Durchführung außerschulischer Bildungsangebote, von Ferienfreizeiten, Gruppenfahrten, Sportangeboten, interkultureller Jugendarbeit, Umweltschutz, Gedenkstättenarbeit bis hin zu nationalen und internationalen Begegnungen, sowie Schulkooperationen.
Dabei unterscheiden sich die Jugendverbände nicht allein durch ihre Angebots-formen, sondern auch in ihren inhaltlichen Schwerpunkten und ihrer Größe bzw. ihrem Wirkungskreis. Gerade diese Heterogenität und die damit einhergehende Vielfalt an Angeboten und Strukturen müssen als wesentlich und wertvoll für die lokalen und regionalen Bildungslandschaften begriffen werden. Kinder und Jugendliche können aus einer Vielzahl von werteorientierten und an ihre Lebenswelt anschließenden Angeboten auswählen und selbstbestimmt ihre freie Zeit gestalten und verbringen. 

Das freiwillige Engagement junger Menschen ist die Basis für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Hamburger Jugendverbänden. Ohne die vielseitig, freiwillig Engagierten wäre ein Großteil der Angebote nicht durchführbar. Engagement muss daher behördenübergreifend gefördert und gestärkt werden!
Jüngere Studien belegen außerdem, dass sich Jugendliche und junge Erwachsene engagieren wollen bzw. noch umfangreicher engagieren wollen [4]. So stieg der Anteil der freiwillig Engagierten in der Altersgruppe der 14 bis 29-Jährigen zwischen 2009 und 2014 von 39,2% um 8,7% auf 47,9% [5]. Dauerhaft, also regelmäßig in der Woche und/oder im Monat engagieren sich gleichzeitig nur 26% der 14- bis 29-Jährigen [6]. Es sind häufig Struktur- und Rahmenbedingungen, die ein kontinuierliches Engagement junger Menschen verhindern. Um die maßgeblichen Faktoren zu benennen: die Einführung des achtjährigen Gymnasiums, die Ganztagsschule und die Umstellung der Studienabschlüsse auf Bachelor und Master [7]. Dies führt zu einer Zeitverknappung und einer an Leistung und Schnelligkeit orientierten Lebensplanung. Für kontinuierliches freiwilliges Engagement fehlt oft die Zeit. Dabei geben fünf von zehn ehrenamtlich Engagierten unter 23 Jahren an, sich zeitlich gerne mehr in ihrem Verband einbringen zu wollen [8].

In Hamburg haben die Umstellung auf G8 und die Einführung der Ganztagsschule großen sowohl zeitlichen als auch inhaltlichen (gestalterischen) Einfluss auf die Lebenswirklichkeit und biographische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Nachmittagsunterricht und verbindliche Ganztagsangebote bis 16 Uhr führen zu einer Freizeitverknappung, die sich auch auf das ehrenamtliche Engagement und die Teilnahmemöglichkeit an Angeboten der Jugendverbände auswirkt. 
Regelmäßige Gruppenangebote können erst nach 16 Uhr beginnen und führen zu Angebotsdoppelungen am späten Nachmittag, an den Wochenenden und zu räumlichen Defiziten. Die Vorbereitung und Durchführung von wöchentlichen Angeboten sind neben Nachmittagsunterricht, Hausaufgaben, Nachhilfe und Lernen schwer zu realisieren. Wochenendfahrten, ein wesentlicher Bestandteil jugendverbandlicher Gruppenerlebnisse, können erst am Freitagabend beginnen, da die Heterogenität der selbstverwalteten Schulen in der Umsetzung der Stundentafel zu ganz unterschiedlichen Unterrichtsenden an Hamburger Schulen führt. Zusätzlich verknappen Hausaufgaben, Nachhilfeunterricht und die Vorbereitung auf Klausuren/Klassenarbeiten die Freizeit der Schülerinnen und Schüler über die Unterrichts- und Betreuungszeiten hinaus. 

Der Landesjugendring Hamburg fordert daher zur Stärkung und Förderung des freiwilligen Engagements von Schülerinnen und Schülern, sowie zur Erhöhung des Umfangs selbstbestimmter und selbstgestaltbarer (Frei)Zeit aller Schülerin-nen und Schüler:

1.  Die Anerkennung der Jugendverbände als außerschulische Bildungsorte. Als solche sind sie bei der Gestaltung der lokalen und regionalen Bildungslandschaften als gleichberechtigte Partner einzubeziehen. Dabei muss den Besonderheiten in der Verfasstheit der Jugendverbände Rechnung getragen werden und Mittel und Wege gefunden werden, eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zu ermöglichen und zu gestalten.

2.  Die Vermittlung der Wichtigkeit freiwilligen Engagements und der Bedeutung für die Zivilgesellschaft, – den Zusammenhalt und die Solidarität einer Gesellschaft. Freiwilliges Engagement ist sinnhaft, wertvoll und demokratiefördernd. Als solches muss es an den Schulen im Unterricht vorgestellt, beworben und gefördert werden. 

3.  Die Wahlmöglichkeit für alle Hamburger Gymnasien an ihrer Schule das Abitur nach acht oder neun Jahre anzubieten. Über die Umsetzung nach dem G8- oder dem G9-Modell entscheidet an jedem Gymnasium die Schulkonferenz.

4.  Einen für alle Hamburger Schulen und Schulformen verbindlichen freien Nachmittag. Das heißt, an einem von jeder Schule in der Schulkonferenz festgelegten Tag in der Woche endet der Unterricht um 13 Uhr. Ein Hamburg weit gemeinsamer verbindlicher Tag wäre begrüßenswert. Außerdem endet der Unterricht nach Stundentafel am Freitag an allen Hamburger Schulen spätestens um 14 Uhr. Selbstverständlich ist die freiwillige Betreuung für alle Kinder bis 14 Jahre im Ganztag bis 16 Uhr zu gewährleisten. 

Im § 13 des Hamburgischen Schulgesetzes ist im Absatz (2) einzufügen (kursiv und fett gedruckter Text):
    
In der Ganztagsschule ist die Teilnahme am Unterricht nach Stundentafel stets verpflichtend. Den Umfang der Teilnahmepflicht an den ergänzenden Angeboten legt die Schule fest, die Schule kann auch festlegen, dass Sorgeberechtigte die Teilnahme wählen können. Jede Schule, gleich welcher Schul- und Ganztagsform, stellt dabei sicher, dass an einem Wochentag, der Fachunterricht um spätestens 13 Uhr endet und für den Nachmittag des selben Tages keine Teilnahmepflicht an weiteren außerunterrichtlichen Angeboten besteht. Freitags endet der Fachunterricht an allen Hamburger Schulen um spätestens 14 Uhr, die Teilnahme an ergänzenden Angeboten am Nachmittag ist freiwillig.

5.  Eine maximale Wochenstundenzeit von 32 Zeitstunden für alle Schülerinnen und Schüler an allen Hamburger Schulen, die alle Hausaufgaben-, Nachhilfe- und Lernzeiten beinhaltet.  

6.  Die Möglichkeit, sich bis zu 12 Tage im Schuljahr [9] für das freiwillige Engagement im Jugendverband vom Unterricht freistellen zu lassen.

Im § 28 des Hamburgischen Schulgesetzes ist im Absatz (3) einzufügen (kursiv und fett gedruckter Text):

Auf Antrag kann die Schule Schülerinnen und Schüler aus wichtigem Grund vom Unterricht bis zur Dauer von sechs Wochen beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsveranstaltungen befreien, ohne dass das Schulverhältnis unterbrochen wird. 
Im Rahmen eines freiwilligen Engagements sind folgende Gründe anzuerkennen und die Freistellung vom Unterricht im Umfang von maximal 12 Schultagen pro Schuljahr zu gewähren:
1. Die aktive Teilnahme an regionalen, überregionalen und internationalen Lehrgängen, Fortbildungen, sportlichen Wettkämpfen, Veranstaltungen von anerkannten Jugendverbänden und sozialen Diensten, sowie Musikvereinen.
2. Das freiwillige Engagement bei regionalen, überregionalen und internationalen Veranstaltungen und Fahrten von anerkannten Jugendverbänden, Sport-, Musikvereinen und sozialen Diensten. 
3. Die Leitung oder aktive Unterstützung von Aus- und Fortbildungen von Jugendleiterinnen und Jugendleitern.

Die zuständige Behörde kann Vorschriften für weitere Beurlaubungen 
erlassen. Dies gilt insbesondere für Auslandsaufenthalte, für den Fall der Betreuung eines eigenen Kindes und für Schulpflichtige, die überbetriebliche Ausbildungsstätten besuchen.

7.  Die Anerkennung kontinuierlichen, freiwilligen Engagements in einem Hamburger Jugendverband als besondere Lernleistung.

In der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) ist im §8, Absatz (1) wie folgt zu ergänzen (kursiv und fett gedruckter Text):

Eine besondere Lernleistung kann insbesondere ein umfassender Beitrag zu einem von einem Bundesland geförderten Wettbewerb sein, eine Jahresarbeit oder das Ergebnis eines umfassenden, auch fächerübergreifenden Projektes oder eines Praktikums oder freiwilligen Engagements in einem Bereich, der sich einem Fach aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich zuordnen lässt.

Ebensolches ist im §9, Absatz (1) der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für berufsbildende Schulen (APO-AT) einzufügen (kursiv und fett gedruckter Text):

(1) Die Schülerinnen und Schüler können im letzten Schuljahr eine besondere Lernleistung erbringen. Als besondere Lernleistung gilt eine Arbeit, in der die Schülerin oder der Schüler eine Aufgabenstellung mit fachlichem Bezug zu einem Unterrichtsfach selbstständig konzipiert, bearbeitet, reflektiert und dokumentiert. Die besondere Lernleistung kann auch das mindestens einjährige, freiwillige und regelmäßige oder mehrwöchige Engagement in einem Jugendverband zum Gegenstand haben.  Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren und in einem Kolloquium zu erörtern.

8.  Eine pädagogisch tätige Person als feste/n Ansprechpartner/in an jeder Hamburger Schule für freiwillig engagierte Schülerinnen und Schüler, als Vermittler/in zwischen schulischen und jugendverbandlichen Interessen im Konfliktfall (z.B. bei Freistellungsanträgen). Darüber hinaus ist diese Person über die lokalen Möglichkeiten für ein freiwilliges Engagement informiert und ist Ansprechpartner/in für die Jugendverbände im Stadtteil.

9.  Stärkere Berücksichtigung und Bewerbung der Hamburger Jugendverbände als Einsatzorte für das zweiwöchige Sozialpraktikum am Ende der 10. Klasse.

10.  Zwei Hausaufgabenjoker im Monat für alle wöchentlich engagierten Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Für das vom Jugendverband bestätigte, kontinuierliche, freiwillige Engagement als Jugendleiterin und Jugendleiter erhalten diese im Monat zwei Hausaufgabenjoker, die sie von den Hausaufgaben in einem Fach ihrer Wahl entbinden.

11.  Überprüfung und Evaluation der Dienstanweisung zur Verteilung von schriftlichen Lernerfolgskontrollen in der Sekundarstufe I des achtstufigen Gymnasiums vom 25.06.2014.

12.  Überprüfung und Evaluation der Richtlinie für die Erteilung von Hausaufgaben in der Sekundarstufe I des achtstufigen Gymnasiums vom 25.06.2014.
 

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[1]  Wir nutzen die Begriffe „Freiwilliges Engagement“ wie sie in der Hamburger Ehrenamtsstrategie diskutiert und hergeleitet werden. Wir fassen darunter jede, freiwillige Form bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements zusammen. Vgl. dazu: Freie und Hansestadt Hamburg; Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (Hrsg.): Hamburger Strategie für freiwilliges Engagement 2020 (Ehrenamtsstrategie 2020), Hamburg 2014, S.1f.
[2]  Wir nutzen die Begriffe „Freiwilliges Engagement“ wie sie in der Hamburger Ehrenamtsstrategie diskutiert und hergeleitet werden. Wir fassen darunter jede, freiwillige Form bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements zusammen. Vgl. dazu: Freie und Hansestadt Hamburg; Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (Hrsg.): Hamburger Strategie für freiwilliges Engagement 2020 (Ehrenamtsstrategie 2020), Hamburg 2014, S.1f.
[3] Erwachsenenalter, Berlin 2007. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der letztgenannten Studie erschien auch in der punktum Ausgabe 1/08, S. 8-12.
[4]  Vgl. die ausführliche Studie von Düx, W.; Prein, G.; Sass, E.; Tully, C. J.: Kompetenzerwerb im freiwilligen Engagement. Eine empirische Studie zum informellen Lernen im Jugendalter, Wiesbaden 2008.
[5]  Wir nutzen die Begriffe „Freiwilliges Engagement“ wie sie in der Hamburger Ehrenamtsstrategie diskutiert und hergeleitet werden. Wir fassen darunter jede, freiwillige Form bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements zusammen. Vgl. dazu: Freie und Hansestadt Hamburg; Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (Hrsg.): Hamburger Strategie für freiwilliges Engagement 2020 (Ehrenamtsstrategie 2020), Hamburg 2014, S.1f.
[6]  Vgl. ebd., S.102.
[7]  Auch die Shell-Studie 2015 benennt als Gründe für rückläufiges Engagement unter Schülerinnen und Schülern die Zeitverknappung aufgrund der verkürzten Schulzeit. Vgl. Shell Deutschland Holding (Hrsg.): Jugend 2015. Eine pragmatische Generation im Aufbruch, Frankfurt am Main 2015, S.196.
[8]  Vgl. Lange, M.; Wehmeyer, K.: Jugendarbeit im Takt einer beschleunigten Gesellschaft, S. 122.
[9]  Analog zum Sonderurlaubsgesetz für Jugendgruppenleiter vom 28.6.1955  (veröffentlicht im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I  Nr. 33 von 1. Juli 1955, Seite 241).  


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Einstimmig beschlossen auf der Vollversammlung des Landesjugendrings 
Hamburg e.V. am 12. September 2016 | Download als PDF