Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 4-2013, Rubrik Nachrichten

Jugendverbände sind zu fördern!

Rechtsgutachten des Deutschen Bundesjugendrings erschienen

Jugendverbände sind zu fördern! Das stellt nun ein Rechtsgutachten sehr eindeutig fest. Das juristische Gutachten wurde von Professor Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Professor Dr. Christian Bernzen und der Rechtsanwältin Melanie Kößler im Auftrag des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) erstellt. Die Juristen empfehlen den Jugendverbänden als freie Träger der Jugendhilfe, ablehnende Förderbescheide genau zu prüfen und gegen diese unter Umständen gerichtlich vorzugehen. Der DBJR hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, weil er in den letzten Jahren einen teils drastischen Rückgang der Fördermittel für die Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit beobachtet hat.
Download:www.dbjr.de/fileadmin/user_upload/pdf-dateien/Publikationen/Broschueren/dbjr_gutachten_web.pdf