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Politisches und Rechtliches

Landesjugendring Hamburg e.V.

Ehrenamtliches Engagement Jugendlicher und junger Menschen fördern

Beschluss der LJR-Vollversammlung vom 4. Juni 2013 Jugendverbände leisten in Hamburg einen wichtigen Beitrag für die Kinder- und Jugendhilfe, vor allem im Bereich der außerschulischen Bildung. Sie regen zu aktiver Mitarbeit an und befähigen zur politischen und gesellschaftlichen Teilhabe. Immer wieder wird die Jugendverbandsarbeit stellvertretend dort positiv genannt, wo es um Partizipation junger Menschen geht, oder aber der Erwerb von Kompetenzen, welche sie zu mündigen Bürgern/innen formen, die in Politik, Gesellschaft und Beruf Verantwortung übernehmen.
Diese Arbeit wird durch ehrenamtliche Jugendliche und junge Erwachsenen geleistet. Sei es in regelmäßigen/wöchentlichen Gruppenstunden, der Begleitung von Freizeiten, bei besonderen Maßnahmen wie z. B. internationalen Jugendbegegnungen oder in einem Ehrenamt auf den verschiedenen Verbandsebenen.

In den vergangenen Jahren wurde in Hamburg aktiv am formalen Bildungssystem gearbeitet: Studiengebühren wurden eingeführt (und wieder abgeschafft), das Gymnasium auf G8 umgestellt, die Ganztagsschule eingeführt und die Studiengänge modularisiert. Diese Schritte lassen außer Betracht, dass Bildung nicht nur an Einrichtungen der formalen Bildung erfolgt, sondern auch non-formale Bildungssysteme einen wesentlichen Beitrag leisten. Die Verknappung von Ressourcen und Einschränkung der Zeitautonomie sorgt für eine starke Belastung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie müssen sich häufig entscheiden, ob Sie in Schule/Ausbildung/Studium/Berufstätigkeit erfolgreich abschneiden wollen oder sich ehrenamtlich engagieren können. Dieser Zeit- und Entscheidungsdruck wirkt sich negativ auf die Entwicklung der jungen Menschen aus. Wenn aber eine ganzheitliche Bildung gewollt ist, so muss die Möglichkeit bestehen bleiben, sich auch in jungen Jahren ehrenamtlich zu engagieren. Sonst bleibt dies ein Privileg derjenigen, die diesen zeitlichen Spagat leisten können. Engagement sollte aber gerade in dieser Hinsicht keine Hürden aufbauen. Schließlich lebt eine soziale Gesellschaft von der Teilhabe und dem Einsatz vieler und nicht weniger. Nicht zuletzt ist unbestritten, dass sich Menschen fast ausschließlich nur dann im Erwachsenenalter engagieren, wenn sie dies bereits in Jugendjahren kennengelernt haben.

Es bedarf also Freiräume und der Möglichkeit, seine Zeit autonom verwenden und verplanen zu können. Diese Selbstbestimmtheit ist der Grundstein, um auch später innerhalb der Gesellschaft engagiert mitzuwirken. Wenn also ehrenamtliches Engagement möglich bleiben soll, sollten folgende Punkte umgesetzt werden, da diese eine Vereinbarkeit von Schule, Ausbildung, beruflicher Tätigkeit und Studium, sowie dem Ehrenamt ermöglichen:

1. Jugendleiter/innen mit einer Juleica sollten pro Woche zwischen zwei und vier Schulstunden im außerunterrichtlichen Bereich freigestellt werden können, um ihre Gruppenstunde entweder vorbereiten oder durchführen zu können. Diese Zeit sollte – angelehnt an den KMK-Beschluss vom 6. Dezember 2012 – als „besondere Lernleistung“ anerkannt und im Zeugnis vermerkt werden. Der Jugendverband bestätigt halbjährlich, dass tatsächlich Arbeit in einem äquivalenten Umfang geleistet wurde.
Die Verknüpfung mit der Juleica birgt den Vorteil, dass diese bereits einen staatlichen Qualitätsnachweis darstellt und mit bestimmten Inhalten hinsichtlich des Erwerbs geknüpft ist. 2. Teilnehmende von Gruppenstunden in Jugendverbänden (ergo: Schüler/innen) können dies fakultativ auch als Teil des Ganztagsangebots in Schulen angerechnet bekommen, egal welche Schulform bei ihnen besteht. Die Gruppenstunden finden dabei nicht zwangsläufig auf dem Schulgelände statt. 3. Damit Student/innen Maßnahmen, wie z. B. Ferienfreizeiten weiterhin betreuen können, werden innerhalb der ersten drei Schulferienwochen keine Klausuren an Hamburger Universitäten geschrieben. Es erfolgt eine Freistellung von Student/innen, die aufgrund einer Ferienfreizeit Vorlesungen, Seminare etc. nicht besuchen können, analog der Regelung über „Sonderurlaub für Jugendgruppenleiter“. 4. Klausurentermine zum Ende des Sommersemesters werden den Student/innen bis Ende des vorangehenden Kalenderjahres mitgeteilt, sodass eine Festlegung von Freizeiten in den Sommermonaten zu Zeiten ermöglicht wird, wo Eltern im Unternehmen Urlaub einreichen müssen und typischerweise bereits mit der Planung von Familienurlaub beginnen. 5. Sofern es Studiengänge gibt, in denen Creditpoints nicht fachgebunden eingebracht werden müssen, ist eine Anrechnung von Creditpoints für ehrenamtliches Engagement im Umfang von drei Creditpoints pro Semester möglich. 6. Ehrenamtliches Engagement in Jugendverbänden kann analog zum Engagement von Studierenden im Rahmen der Selbstverwaltung auf die Dauer der BAföG-Leistungen angerechnet werden und verlängert den Bezug von BAföG um bis zu zwei Semester. 7. Für die Umsetzung der Ideen sind trilaterale Behördentreffen mit dem Landesjugendring Hamburg notwendig: BASFI, Schul- und Wissenschaftsbehörde. Denn strategisch muss Jugendverbandsarbeit als non-formales Bildungsangebot nicht nur in der BASFI behandelt, sondern in den anderen (Bildungs-)Behörden mitbedacht werden. - - - - - - - - - - - - - - - - - Einstimmig beschlossen auf der LJR-Vollversammlung am 4. Juni 2013
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