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Politisches und Rechtliches

Landesjugendring Hamburg e.V.

Leistungen der Bildung und Teilhabe

Beschluss der LJR-Vollversammlung vom 27. Juni 2011

Seit 01.01.2011 ist das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Kraft.

In Hamburg sind ca. 78.500 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren leistung­s­berechtigt. Sie leben in Familien, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, nach § 2 AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

Für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben stehen den Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren monatlich 10 Euro zur Verfügung, damit diese sich in Bezug auf Sport, Spiel und Kultur in der Freizeit an Gemeinschaftsaktivitäten beteiligen können.

Gefördert werden Mitgliedsbeiträge, angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung sowie die Teilnahme an Freizeiten.

Für die soziokulturelle Teilhabe sind in Hamburg für das Haushaltsjahr 2011 6,1 Mio. Euro veranschlagt.

In Bezug auf dieses Gesetz hat der Landesjugendring folgende Ziele:
● die einfache Umsetzung für die Hamburger Jugendverbände,
● die Förderung aller Angebote der Hamburger Jugendverbände,
● die Landesfördermittel für die Hamburger Jugendverbände mindestens im bestehenden Umfang zu erhalten,
● möglichst viele Hamburger Kinder und Jugendliche nehmen die Angebote der Jugendverbände in Anspruch,
● qualitativer Mindeststandard der Angebote.

Deshalb fordern wir:
● einen Leitfaden zur Verfahrensabwicklung für die Leistungsanbieter (enthält z. B. Musterbescheide, behördliche Ansprechpartner …),
● die Bewilligung und Auszahlung der Mittel muss zeitnah zum Beantragungszeitpunkt erfolgen,
● bei Ferienfreizeiten von Jugendverbänden müssen die Mittel im Voraus ausbezahlt werden,
● die Teilhabe an allen Maßnahmen der Hamburger Jugendverbände muss gefördert und nicht nur die Teilhabe an Freizeiten,
● die zur Umsetzung des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ zur Verfügung gestellten Bundesmittel dürfen keine Landesmittel zur Förderung der Hamburger Jugendverbände ersetzen,
● eine zielgruppengerechte Ansprache der leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien,
● eine hinreichende Qualifizierung der behördlichen Mitarbeiter hinsichtlich der Abwicklung sowie besonders der Jugendverbandskultur in Hamburg,
● eine angemessene Qualitätskontrolle der Leistungsanbieter aufgrund festgelegter Kriterien (z. B. Kinderschutz, Partizipationsmöglichkeiten …).

Bei der anstehenden Evaluierung sowie bei weiteren Veränderungen in der Umsetzung ist der Landesjugendring als Vertretung von ca. 240.000 Kindern und Jugendlichen von Beginn an in die Entwicklungsprozesse mit einzubeziehen.

Hamburg, 27.06.2011

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