Über 60 Jugendverbände in Hamburg belegen, wie vielfältig das Spektrum der Jugendverbandsarbeit – differenziert nach Angeboten, Interessen, Wertvorstellungen und Zwecken – sein kann. Doch was ist diesen Ausprägungsformen trotz aller Unterschiede gemeinsam? Was macht Jugendverbandsarbeit von Staatsseiten förderungswürdig? Hier hilft ein Blick ins Sozialgesetzbuch (SGB) weiter. Es liefert die Richtschnur, die im Anerkennungsverfahren befindliche Jugendgruppierungen zu beachten haben, wenn ihre Arbeit als Jugendverband förderungswürdig werden soll.
Das Sozialgesetzbuch. Ein dicker Wälzer mit vielen sozialen Arbeitsfeldern und Facetten. Schließlich regelt es viel mehr als nur die Kinder- und Jugendhilfe. Für die Jugendarbeit ist aber nur das Achte Buch (SGB VIII) von Interesse. § 11 SGB VIII beschreibt, was der Gesetzgeber unter Jugendarbeit versteht und benennt als Schwerpunkte außerschulische Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung sowie Jugendberatung. Zentrales Anliegen ist, allen Jugendlichen einen Zugang zu den Angeboten der Jugendarbeit zu schaffen, um sie in ihrer Entwicklung zu Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement im außerschulischen Bereich zu fördern. Als wesentliche Träger der Jugendarbeit hat der Gesetzgeber auch die Jugendverbände anerkannt, weswegen § 12 SGB VIII ihnen einen Anspruch auf Förderung zusichert.
Außerschulische Jugendbildung führt der Gesetzgeber als ersten Schwerpunkt von Jugendarbeit an. Doch nicht immer dürfte ein ausgeprägter Bildungsdurst für junge Menschen den entscheidenden Anstoß geben, eine feste Jugendgruppe zu gründen. Trotzdem bieten gerade die von ihnen selbst organisierten, gemeinschaftlich gestalteten und mitverantworteten Jugendverbände eine äußerst vielfältige Palette an Bildungsgelegenheiten. In Jugendverbänden lernen Kinder und Jugendliche informell im verbandlichen Alltag oder nicht-formal in Gruppenstunden, Projekten und Seminaren. Vor allem lernen sie jedoch in ihrer Freizeit, freiwillig und selbstbestimmt, da die Bildungsinhalte den Interessen der Jugendlichen folgen. § 11 SGB VIII nennt als Themen allgemeine, politische, soziale, gesundheitliche, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung. Die Erfahrung zeigt, dass sich Jugendverbände darüber hinaus auch mit konfessioneller und interkultureller Bildung befassen.
Ein Jugendverband beschränkt sich meist nicht nur auf einen dieser Bildungsschwerpunkte. Oft genug sind die Schwerpunkte inhaltlich miteinander verknüpft. Doch im Endeffekt dienen alle der allgemeinen Bildung, indem sie Jugendliche »allgemein« in die Lage versetzen, sich als Mensch zu entwickeln und am gesellschaftlich-kulturellen Leben teilzunehmen. Die Jugendlichen lernen im Jugendverband also nicht ein isoliertes, spezielles Wissen oder berufliche Fertigkeiten. Und wenn, ist es im Kontext gemeinsamer Lernerfahrungen – von und miteinander – eingebunden. [ > Was ist außerschulische Jugendbildung? ]
Politische Bildung vollzieht sich in Jugendverbänden am leichtesten am Beispiel ihrer demokratischen Strukturen. Jedem Mitglied steht es offen, sich an den Entscheidungen seines Verbandes und an der Diskussion über anstehende Entscheidungen zu beteiligen. Wer für ein Amt kandidiert und gewählt wird, übernimmt Verantwortung und ist bereit, in seinem Verband mitzuwirken. Die Jugendlichen erleben auf diese Weise die wichtigsten demokratischen Spielregeln anhand eigener Erfahrung.
Soziale Bildung vermitteln Jugendverbände auf ähnliche Weise wie die politische Bildung. Im Umgang miteinander erwerben sie Sozialkompetenz. In den Gruppenstunden oder auf Freizeiten haben Jugendleiter/innen aber auch Gruppenmitglieder Gelegenheit, Kommunikation in Gruppen zu üben, sich als Gruppe zu erleben und und dabei auch Konflikte zu bewältigen.
Jugendverbände, die einen Schwerpunkt in der gesundheitlichen, naturkundlichen oder technischen Bildung setzen, befassen sich z.B. mit gesunder Ernährung oder Erster Hilfe. Die Jugendfeuerwehr oder die THW-Jugend verbinden Bergen und Helfen mit technischem Lernen an Geräten und Fahrzeugen. Technische Bildung geht aber über die Einweisung in schweres Gerät hinaus. So versteht man darunter auch den Umgang mit Medien, Ton- und Lichttechnik. Unter naturkundlicher Bildung versteht man inzwischen eher Umweltbildung oder Bildung für eine nachhaltige Entwicklung. Das sind klassische Anliegen von Verbänden wie der Naturschutzjugend oder der BUND-Jugend, die sich mit Themen des Klima- und Umweltschutzes durchaus politisch auseinandersetzen.
Von konfessioneller Bildung ist die Rede, wenn sich Jugendliche bewusst mit Themen befassen, die von Inhalten und Aspekten ihrer Religion inspiriert sind. Während konfessionelle Bildung lange eine Domäne christlicher Jugendverbände war, kommen inzwischen immer mehr Verbände mit unterschiedlichen religiösen Hintergründen hinzu – was wiederum den Bereich der interkonfessionellen Bildung umso spannender machen kann.
Teilhabe ist ein zentrales Anliegen von Jugendverbänden. Kulturelle Bildung trägt dazu bei, indem sie sich kulturelle Teilhabe Jugendlicher zum Ziel setzt. Deswegen beschränkt sich kulturelle Bildung nicht auf einzelne Gattungen wie Musik, Literatur oder Bildende Kunst. Stattdessen versucht sie, Jugendliche in die Lage zu versetzen, sich in dem kulturellen Geschehen einer Gesellschaft aber auch mit ihren Normen, Gebräuchen und Traditionen zurechtzufinden.
In eine ähnliche Richtung geht der Ansatz der interkulturellen Bildung. Die Einwanderung nach Deutschland bringt es mit sich, dass die Gesellschaft in kultureller Hinsicht vielschichtiger wird. Davon ausgehend, dass das Aufeinandertreffen von Menschen unterschiedlicher Kulturen einen Lernprozess bewirken kann, fördert und vertieft interkulturelle Bildung das gegenseitige Verständnis für die Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Auf diese Weise lernen Jugendliche produktiv mit der kulturellen Vielfalt umzugehen.
Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit berücksichtigt die unterschiedlichen Interessen der Jugendlichen und macht Angebote, die über Training und Wettkämpfe hinausgehen. Ob Fußball, Schach, Tennis oder Tanz – über Sport und Spiel hinaus nutzen Jugendlichen den Zusammenschluss, um im Verband auch andere Freizeitaktivitäten (z.B. Ferienfreizeiten) miteinander zu gestalten und sich in der Jugendabteilung ihres Vereins aktiv einzubringen.
Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit fällt oft in den Bereich der Jugendsozialarbeit. Doch auch Jugendverbände wie Schüler/innenverbände oder die DGB-Jugend befassen sich damit. Angesichts der Ganztagsschule in Hamburg rückt schulbezogene Jugendarbeit allerdings stärker in den Fokus. Denn es stellt sich die Frage, ob man sich am Nachmittagsprogramm der Ganztagsschulen beteiligen will.
Internationale Jugendarbeit fördert das interkulturelle Lernen und dient der Völkerverständigung. Begegnungen von Jugendlichen aus mindestens zwei Ländern bei Freizeiten, in Workcamps oder Seminaren helfen bei der Entwicklung von interkultureller und sozialer Kompetenz – und sind vor allem eine bereichernde Erfahrung.
Kinder- und Jugenderholung klingt mehr nach einem Gesundheitsangebot, meint aber Ferien- oder Freizeitangebote, die im Sinne der Jugendarbeit durchgeführt werden. Es reicht also nicht, mit den Kindern und Jugendlichen einfach nur wegzufahren. Natürlich sollen die Teilnehmer/innen während eines Wochenendes oder eines Zeltlagers ihre Freizeit genießen und sich erholen. Doch durch das Programm, das Jugendverbände auf einer Freizeit anbieten, fördern und fordern sie die sozialen und individuellen Fähigkeiten der Teilnehmer/innen, so dass sie mit zahlreichen Eindrücken sowie Selbst- und Gemeinschaftserfahrungen wieder nach Hause fahren. (ot)