Wie im Jugendverband mit einem Führungszeugnis verfahren?
§ 72a Absatz 5 SGB Vlll hält genau fest, was zu notieren ist. Als Prüfungsergebnis müssen folgende Daten schriftlich festgehalten werden: Name der betroffenen Person, Ausstellungsdatum des erweiterten Führungszeugnisses und Ergebnis der Einsichtnahme.
Wichtig: Diese Daten werden entweder sofort gelöscht, wenn die Person nicht tätig wird, oder spätestens nach drei Monaten, nachdem die Personen ihre Tätigkeit beendet hat. Außerdem müsst Ihr sicherstellen, dass keine Unbefugten Zugriff auf diese Daten haben.