Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 4-2016, Rubrik Titelthema

Ehrenamtlich und qualifiziert!

Oder: Wozu eine Juleica?

Der Großteil der Aktiven in der Jugendverbandsarbeit sind, im Unterschied zur staatlich oder öffentlich organisierten Jugendarbeit, keine hauptberuflichen Fachkräfte – sondern Ehrenamtliche. Sie sind Schüler/innen, Auszubildende oder Studierende. Denn in der Jugendverbandsarbeit gilt: Selbstorganisiert und freiwillig – Jugendliche für Jugendliche. Und damit dies gelingen kann, gibt‘s eine Qualifizierung für junge Menschen: die Jugendleiter/innen-Ausbildung; und einen Kompetenz-Nachweis: die Juleica.

Jugendleiter/innen sind das Rückgrat der Jugendverbände. Sie leiten die Gruppen, organisieren Ferienfreizeiten oder tragen Verantwortung in den Strukturen ihres Verbandes. In Hamburg sind rund 2.200 Jugendleiter/innen mit Juleica in den über 60 Jugendverbänden aktiv (Stand Ende 2015). Zudem engagieren sich rund 400 qualifizierte Jugendleiter/innen im Bereich der offenen Jugendarbeit. Ein starkes Stück Ehrenamt!

Die Ausbildung. Für die Ausbildung zum/r Jugendleiter/in gelten bundesweit festgelegte Standards und Mindestanforderungen. Die Jugendministerkonferenz hat 2009 u.a. folgende Inhalte vorgeschrieben:
• Aufgaben und Funktionen des/r Jugendleiters/in und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
• Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
• Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
• psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
• Gefährdungstatbestände des Jugendalters (wie z.B. Kindeswohlgefährdung, sexualisierte Gewalt)
• Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.

Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen. Für Hamburg gibt es eine ergänzende Ausführungsbestimmung. Die Qualifizierung zum Erwerb der Card für Jugendleiter/innen (Juleica) umfasst mindestens 30 Zeitstunden (entsprechend 40 Schulungseinheiten). Zusätzlich wird für die Beantragung der Juleica ein Nachweis über eine Erste-Hilfe-Ausbildung verlangt.  [ > Alle Richtlinien zur Juleica-Ausbildung: www.ljr-hh.de/juleica/ausgewiesene-kompetenz ]

Die Juleica (Jugendleiter/in-Card) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit. Sie ist Qualifikationsnachweis und Legitimation zugleich. Eine Juleica erhält, wer oben genannte Ausbildung absolviert hat, ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv und mindestens 16 Jahre alt ist. Die Gültigkeit der Card ist auf drei Jahre begrenzt und kann nach einer Fortbildung erneut beantragt (s.u.) werden. Die Card kann online unter www.juleica-antrag.de beantragt werden; Hilfen zur Beantragung finden sich unter www.ljr-hh.de/juleica/online-antrag.
In der praktischen Arbeit dient die Card zur Legitimation gegenüber öffentlichen Stellen im In- und Ausland: Einrichtungen wie Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulate sind aufgefordert, die Jugendleiter/ innen in Notsituationen und bei Problemen zu unterstützen und zu beraten. Zudem sind Eltern z.B. bei Ferienfreizeiten von Jugendverbänden weniger besorgt, wenn ihre Kinder von qualifizierten Jugendleiter/innen betreut werden.  [ > Allgemeine Infos: www.juleica.de ]

Anerkennung und Hilfen. Jugendleiter/innen sind ehrenamtlich aktiv: Für ihre Tätigkeit erhalten sie in der Regel kein Geld. Um sie in ihrer Arbeit zu unterstützen, gibt es in Hamburg eine Reihe von Hilfen und Vergünstigungen; u.a.:  [ > Alle Förderungen und Anträge für Juleica-Inhaber/innen: www.ljr-hh.de/juleica/foerderung ]
• Juleica-Inhaber/innen können für die Leitung oder Betreuung von Ferienfreizeiten oder JL-Kurse auf Antrag eine Verdienstausfallentschädigung aus dem Landesförderplan Jugend und Familie erhalten und zudem bis zu zwölf Arbeitstage im Jahr Sonderurlaub beantragen.
• Vergünstigte HVV-Karten: Die so genannten F-Fahrscheine sind HVV-Fahrkarten für Schul- und Jugendpflegefahrten. Mindestens 11 Personen müssen gemeinsam reisen, in Begleitung einer Lehrkraft oder einer Person mit Juleica. Die Fahrkarten werden laut HVV-Prüfverzeichnis für den Ausbildungsverkehr an anerkannte Schulen und an als behördlich förderungswürdig anerkannte Vereine ausgegeben.
Kostenfreies Ausleihen von Medien und Geräten beim Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung.
Landeszentrale für politische Bildung: Kostenfreie Nutzung und Abgabe von Broschüren und Büchern.
Hamburger Öffentliche Bücherhallen: Mit der Juleica können Bücher und Medien kostenfrei ausgeliehen werden.
Kulturring der Jugend: Jugendgruppen ab 6 Personen (für einige Veranstaltungen ab 10 Personen) erhalten vergünstigte Karten für Theater, Konzerte und andere kulturelle Veranstaltungen.
• Kostenlose Mitgliedschaft im Deutsches Jugendherbergswerk.

Wie ist die Juleica zu beantragen? Der Online-Antrag ist unter www.juleica-antrag.de zu finden. Die Ausstellung der Card ist in Hamburg kostenfrei für den/die Jugendleiter/in. Der Antrag auf Ausstellung der Juleica muss vom Jugendverband geprüft und befürwortet werden. Bei dieser Prüfung müssen die Träger sicher stellen, dass der/die Antragsteller/in die erforderlichen Ausbildungen (Jugendleiter/innen-Ausbildung u. Erste-Hilfe-Kurs) absolviert hat, ehrenamtlich im Verband aktiv ist und über die notwendige Reife verfügt, um eine verantwortungsvolle Aufgabe in der Jugendarbeit gut auszuüben.  [ > Ansprechpartnerin in der BASFI für die Juleica: Gabriele Zierow | Landesjugendamt | T. (040) 428 63 38 67 ]

Fortbildung. Die Juleica ist maximal drei Jahre lang gültig. Anschließend kann sie erneut beantragt werden, wenn der/die Jugendleiter/in die Teilnahme an einer Fortbildung im Umfang von mindestens acht Zeitstunden (zehn Schulungseinheiten) nachweisen kann. Diese Themen dieser Fortbildung sollen Inhalte der Jugendarbeit aufgreifen oder politische Bildung bieten. Jugendleiter/innen können dafür Angebote in ihrem Verband, bei anderen Jugendverbänden oder beim Landesjugendring nutzen. (jg)