Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 2-2007, Rubrik Titelthema

Länderkunde: wie viel kostet wo das Studieren?

Eine Übersicht zu den Studiengebühren in den Bundesländern und den Positionen von Jugendringen

zusammengestellt von Jürgen Garbers, LJR













Erläuterungen u. Abkürzungen
– Allgemeine
| Allgemeine Studiengebühren werden ab dem ersten Hochschulsemester von allen Studenten erhoben. Werden solche Gebühren eingeführt, entfallen in der Regel bisherige Langzeit- resp. Zweistudiengebühren. Für die meisten Studierenden besteht die Möglichkeit mittels eines staatlichen Studiengebührendarlehens oder eines allgemeinen Studienkredites, die Gebühren erst nach dem Studium zu bezahlen, dann allerdings mit (niedrigen) Zinsen. Langzeit- resp. Zweitstudenten (evt. auch späte Fachwechsler) erhalten das Darlehen zur Finanzierung der Gebühren nicht. Sie müssen immer sofort zahlen.
Die allgemeinen «Studiengebühren« an staatlichen Hochschulen werden vor allem aus zwei Gründen offiziell als «Studienbeiträge« bezeichnet: Zum einen hört sich das angenehmer an (»Beitrag«), zum anderen gibt es juristische Gründe: bei der Erhebung von Gebühren müsste der Staat resp. die jeweilige Hochschule eine genau definierte (und auch in Geld quantifizierbare) Gegenleistung durch die Hochschule benennen, was praktisch unmöglich ist. Bei »Beiträgen« dagegen ist die genaue Definition der Gegenleistung juristisch nicht notwendig.
– Für externe Abiturienten | Allgemeine Studiengebühren werden von jenen erhoben, die ihr Abitur in einem anderen Bundesland gemacht haben. Dieses könnte einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip des Grundgesetzes darstellen und ist daher juristisch umstritten.
– Studienkonten | faktische Gebührenpflicht spätestens nach 16 Hochschulsemestern
– Seniorenstudium | Gebühren für Senioren (Gebührenpflicht für alle ab 60 Jahre)
– Langzeit | Langzeitstudiengebühren ab 10. bis 13. Hochschulsemester
– Für Externe | Allgemeine Studiengebühren für externe Studierende, die – im Gegensatz zu den »Landeskindern« nicht ihren ersten Wohnsitz im Bundesland angemeldet haben. Ebenfalls verfassungsrechtlich bedenklich – siehe »Für externe Abiturienten«.
– Zweitstudium | Gebühren für ein Zweitstudium. Bitte beachten: Wer ein Zweitstudium beginnt, fällt i. d. R. auch unter die Regelungen von Langzeitstudiengebühren bzw. der Studienkonten, da die Semester des Erststudiums angerechnet werden.

* Angegeben sind hier die nominalen Zinsen der »Studienbeitragsdarlehen«, die es ermöglichen, die allgemeinen Studiengebühren erst nach dem Studium zu bezahlen. Wenn eine zweite Prozentzahl genannt wird, bezeichnet diese den zur Zeit garantierten Höchstzins.
** In dieser Spalte sind Verwaltungskostenbeiträge, Rückmeldegebühren und Immatrikulationsgebühren gelistet. Sie fallen für alle Studierenden an. Eine Gegenleistung wird nicht geboten. Nicht gemeint sind damit der normale Semesterbeitrag für Studentenwerk und (falls vorhanden) Verfasste Studentenschaft, in denen teilweise ein Semesterticket enthalten ist.