Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 1-2009, Rubrik Titelthema

Dokumentation: Reformulierung der Hamburger Richtlinie für die »Inhalte von Ausbildungsseminaren für Jugendleiterinnen und Jugendleiter« (Entwurf des LJR-Ausschusses)

A) Entwicklungsphasen – Gruppenpädagogik – Sozialpädagogik
• Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen
• Sozialisationsbedingungen und -instanzen
• Beurteilung und Lenkung von Gruppenprozessen; Konfliktlösungsmodelle; Gruppenleitungsstile; demokratische Gruppenstrukturen
• Erkennen von Problemen Jugendlicher; Einschätzung eigener pädagogischer Grenzen;
• Informationen über sozialpädagogische Hilfsmöglichkeiten bzw. -institutionen
• Prävention sexueller Gewalt und Hilfen bei Kindesmissbrauch und -vernachlässigung

B) Rechtskunde für Jugendleiterinnen und Jugendleiter
• Aufsichtspflicht, Eltern- und Kindesrecht
• Verhalten auf Fahrt und Wanderung sowie gesetzliche Bestimmungen in Zusammenhang mit anderen Veranstaltungen
• Haftung und Versicherungsschutz der Jugendlichen, Jugendleiterinnen und Jugendleiter
• Richtlinien zur Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe
• Gesetze über Sonderurlaub für Jugendleiterinnen und Jugendleiter; Richtlinien über die Ausstellung der Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter
• Informationen zu sonstigen, für die Jugendverbandsarbeit relevanten Gesetzen, z.B. Kinder- und Jugendhilfegesetz, Jugendschutzgesetz oder Sexualstrafrecht
• Prävention sexueller Gewalt

C) Ziele und Methoden der außerschulischen Jugendbildung
• Demokratie und Selbstorganisation im eigenen Jugendverband; Ziele und Aufgaben
• Inhalte, Medien und Methoden der Gruppen-, Projekt- und Veranstaltungsarbeit – auch zu erarbeiten an praktischen Beispielen; der Umfang hängt wesentlich ab von der Vorerfahrung der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer und geplanter nachgehender Aus- und Fortbildung in diesem Bereich sowie dem Wirkungsfeld der Jugendleiterin bzw. des Jugendleiters.

D) Jugendverbandsarbeit und Aspekte der Jugendpolitik
• Ziele und Aufgaben des eigenen Jugendverbandes; Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte
• Leistungsbereiche und -profil der Jugendverbandsarbeit innerhalb der Jugendarbeit
• Bedeutung der Jugendverbandsarbeit in der Gesellschaft
• Darstellung der Jugendverbandsarbeit in der Öffentlichkeit
• Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Institutionen

E) Förderung der Jugendverbände und ihrer Jugendleiterinnen und Jugendleiter
• Finanzielle Förderung aus Landesjugendplan und Kinder- u. Jugendplan des Bundes
• Sonstige direkte und indirekte Förderungsmöglichkeiten
• Fortbildungsangebote und praktische Hilfen

Bitte folgende Hinweise beachten:
Die Inhalte unter A) bis C) sind erforderlich, die unter D) und E) sehr erwünscht (ggf. im Fortbildungsseminar).
Die Inhalte sollen im zeitlichen Umfang von mindestens drei Wochenendseminaren (Fr. – So.) bzw. 15 Abendseminaren oder einem Wochenseminar vermittelt werden.
Eine Erste-Hilfe-Unterweisung wird für Jugendleiterinnen und Jugendleiter vorausgesetzt.

Die Neuausstellung der JuLeiCa nach drei Jahren wird geknüpft an den Nachweis von Weiterbildungsseminaren im Umfang von zehn Unterrichtseinheiten und an den Nachweis einer gültigen Erste-Hilfe-Unterweisung.