Das Land Hamburg hat seinen Bezirken die Partizipation junger Menschen verordnet. Kinder und Jugendliche sollen da mitreden und mitbestimmen, wo ihre Interessen vor Ort und in ihrer Lebenswelt tangiert sind. Die Bezirksämter sind aufgefordert, geeignete Verfahren zu entwickeln.
Grundlage hierfür ist der Paragraph 33 im Bezirksverwaltungsgesetz Hamburgs. Seit 2006 in Kraft – steht nun im Jahr 2010 der konzeptionelle Sprung in die Praxis an. Modellprojekte und situative Beteiligungsformen sind in den Bezirken – mit unterschiedlichem Erfolg – erprobt worden oder weiterhin vorhanden. Doch wie wird daraus eine dauerhafte Partizipationskultur? Eine Form, die über bürgerschaftliche Kosmetik hinausgeht? Eine Form, die junge Menschen teilhaben lässt an kommunaler Selbstverwaltung?
punktum schaut dazu zunächst über den Tellerrand: Aus Großbritannien kann Axel Pohl von Erfahrungen mit dem »Young Citizens' Project« im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative »URBACT« berichten. Vom hohen Norden her gibt Michael Freitag Auskunft über »Leuchttürme und Irrlichter der Kinder- und Jugendbeteiligung«. Und vor Ort dann kann die DGB-Jugend Hamburg praktische Erfolge bei den Mitwirkungsrechten für Jugend- und Ausbildungsvertretungen in den beruflichen Schulen vermelden.
Ergänzt wird dieses Panorama mit einem Exkurs über den Weg des Beteiligungsparagraphen 33 in die bezirkliche Praxis und mit einem Überblick zu den normativen Grundlagen für die Kinder- und Jugendpartizipation.