Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 4-2020, Rubrik Nachrichten

Juleica-Regelungen für 2021

Sonderregelung in Pandemie-Zeiten

Die Ausnahmeregelungen für den Erhalt und die Verlängerung der Juleica aus 2020 werden modifiziert für 2021 fortgeschrieben. Darauf haben sich die Juleica-Landeszentralstellen und die Bundeszentralstelle im Dezember 2020 verständigt. Folgende Regelungen gelten für das erste Halbjahr 2021:

1) Juleica-Grundausbildungen können als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz- und Gruppenanteil ist notwendig. (Wichtig: Da in Hamburg die Verantwortung für die Ausgestaltung der Juleica-Grundausbildung den Jugendverbänden obliegt, steht es in ihrem Ermessen, ob sie diese auch komplett in digitaler Konferenzform durchführen.)

2) Juleica-Verlängerungsausbildungen (mit 8 h) können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden.

3) Juleica-Gültigkeit: Für Karten, die bis zum 30.06.2021 ihre Gültigkeit verlieren würden (dies schließt auch die automatisch verlängerten Karten aus 2020 mit ein) gilt: Die Gültigkeit wird automatisch um 6 Monate verlängert. Anders als im Frühjahr 2020 ist das Gültigkeitsdatum somit für jede Karte individuell geregelt – ausgehend von ihrer bisherigen Gültigkeit.
Daraus ergibt sich eine Mindestgültigkeit bis 30.6.2021. Im längsten Fall sind die Karten bis zum 31.12.2021 gültig.
Die verlängerte Gültigkeit einer Karte wird durch ein PDF-Zertifikat bescheinigt, das die Bundeszentralstelle an den/die jeweilige/n Juleica-Inhaber*in und in Kopie an den zuständigen Träger per Mail versendet.