Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 4-2016, Rubrik Titelthema

Schutz geht vor!

Prävention sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ist aus Sicht der Jugendverbände vor allem eine Frage von Aufklärung und Haltung, die in den Strukturen zu verankern ist. Zudem gibt es mit dem Bundeskinderschutzgesetz eine gesetzliche Vorgabe, die den Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen über die Einsicht in Führungszeugnisse regelt.

Bei Prävention vor sexualisierter Gewalt geht es darum, junge Menschen vor Übergriffen zu schützen und zu erkennen, ob jemand bereits Opfer geworden sein könnte. Das große Engagement von Ehrenamtlichen, die freiwillige Teilnahme, die gelebte Partizipation und die Vielfalt der Angebote bieten einerseits besonders günstige Rahmenbedingungen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen verantwortungsvoll zu leben. Andererseits bergen diese Bedingungen auch Risikofaktoren, vor denen man nicht die Augen schließen darf.

Prävention kann nur erfolgreich sein, wenn sie in den eigenen Strukturen verankert ist und Verantwortung für das Wohl junger Menschen als Verbandskultur offen gelebt wird. Sich mit Fragen rund um den Schutz vor sexualisierter Gewalt zu befassen, darf kein Tabu sein, sondern sollte als Qualitätsmerkmal guter Jugendarbeit verstanden werden. Deswegen ist es wichtig, die eigenen Strukturen zu analysieren, um dann ein Präventions- und Schutzkonzept mit Handlungsempfehlungen entwickeln können.  [ > Texte & Infos zum Thema ]

Das Bundeskinderschutzgesetz legt in § 72a SGB VIII fest, dass Träger der freien Jugendhilfe mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe eine Vereinbarung zu schließen haben, wie sie den Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen sicherstellen wollen. Für Jugendverbände, insofern sie eine Förderung von der BASFI erhalten, hat das zur Folge, dass sie schriftlich festhalten müssen, in welchen Fällen oder Situationen sie von ihren Ehrenamtlichen ein erweitertes Führungszeugnis verlangt haben. Den genauen Inhalt dieser Vereinbarung klärt der Jugendverband mit der Behörde. Für Hauptamtliche gibt es dabei nicht viel zu klären, denn es müssen ausnahmslos alle hauptamtlich tätigen Personen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Ein Muster mit Wert. Als Grundlage oder Orientierungshilfe dient eine Mustervereinbarung, die der Landesjugendhilfeausschuss 2014 beschlossen hat. Diese Mustervereinbarung erlaubt es einem Verband zu entscheiden, ob er feste Bedingungen für die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bestimmen möchte oder ob er lieber ein Prüfschema anlegt, anhand dessen situativ entschieden werden kann, ob die Einsicht in ein Führungszeugnis notwendig ist.

Eine solche Vereinbarung hat natürlich Folgen für die praktische Arbeit eines Jugendverbandes. Während sämtliche Hauptamtliche – dazu gehören auch Freiwilligendienstleistende – ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen, gilt dies nun unter bestimmten Bedingungen auch für neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter. Vorlegen heißt jedoch nicht abgeben! Der Jugendverband darf die angeforderten Führungszeugnisse nicht behalten, sondern soll lediglich prüfen, ob das Zeugnis Einträge enthält, die nach § 72a SGB VIII eine Tätigkeit in der Jugendarbeit ausschließen. Das Ergebnis dieser Prüfung (im Amtsdeutschen auch als Einsichtnahme bezeichnet) muss dann schriftlich festgehalten werden.

Beispielhaft. Viele Hamburger Jugendverbände haben maßgeschneidert für ihre Strukturen eine Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, einen Ehrenkodex oder ein Präventionskonzept entwickelt – oder sogar Vertrauenspersonen als innerverbandliche Ansprechpartner/innen benannt. Einmal über den Tellerrand zu blicken und sich den Weg eines anderen Verbandes zur Implementierung des Präventionsgedankens anzuschauen, kann also anregend und hilfreich sein, wenn es um die Verankerung im eigenen Jugendverband geht. Beispielhaft seien hier allein folgende Quellen genannt: Hamburger Sportjugend (www.hamburger-sportjugend.de/praevention/sexualisierte-gewalt/handlungsempfehlungen); Verband Christlicher Pfadfinder (www.vcp.de/aktionen/praevention-sexualisierter-gewalt); Evangelische Jugend Hamburg (www.komm-mir-nicht-zu-nah.de).

Hilfe suchen und annehmen. Gibt es einen Verdachtsfall oder liegt ein direkter Fall sexualisierter Gewalt resp. der Kindeswohlgefährdung vor, ist es wichtig, die Grenzen der eigenen Interventionsmöglichkeiten zu kennen. Im Verband aktive Jugendleiter/innen sind, auch wenn sie für die Thematik sensibilisiert sind, keine Fachkräfte auf diesem Feld. Daher ist es wichtig, sich externe Hilfe dazu zu holen. Z.B.: Zündfunke, Verein zur Prävention und Intervention zu sexuellem Missbrauch an Kindern und Frauen, www.zuendfunke-hh.de | Allerleirauh, Beratung bei sexueller Gewalt, Prävention und Fortbildung, www.allerleirauh.de  (ot)