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Merkblatt für die Beantragung und Ausstellung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica)
(gültig ab 08. Februar 2010)
Die Juleica kann seit Januar 2010 in Hamburg online beantragt werden. Das Merkblatt informiert über die notwendigen Schritte zur Beantragung.
[PDF]
Hamburger Juleica-Richtlinie
(gültig ab 08. Februar 2010)
Hamburger Richtlinie für die Ausstellung amtlicher Cards für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica)
[PDF]
Mindeststandards für die Inhalte der Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern
Die Hamburger Richtlinie (gültig ab 08. Februar 2010)
Welche Inhalte müssen Jugendverbände bei Ausbildungsseminare für angehende Jugendleiter/innen berücksichtigen? Das Merkblatt vom Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz gibt Auskunft über die pädagogischen, rechtskundlichen und jugendpolitischen Mindestanforderungen.
[PDF]
Einführung der Juleica
Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Einführung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter
[PDF]
Gesetz über Sonderurlaub für Jugendgruppenleiter
Gesetz über Sonderurlaub für Jugendgruppenleiter
vom 28. Juni 1955 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Teil I Nr. 33 vom 1. Juli 1955, Seite 241)
[PDF]
Antrag auf Verdienstausfallentschädigung
Neues Antragsformular auf Bewilligung einer Verdienstausfallenschädigung, Pos. 2.3.1.4 Landesförderplan
Das Formular zum Ausfüllen: [Word-Dokument]
Sozial schwache Kinder werden besser gefördert
Landesförderplan löst Landesjugendplan ab
Der Landesjugendhilfeausschuss hat am 20.01.2003 beschlossen, dass bei der Förderposition 2.3.2.2 "Förderung von Freizeiten für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien" nicht verbrauchte Mittel bei den Verpflegungskosten bei den Fahrtkosten eingesetzt werden können und umgekehrt. Damit sind ab sofort beide Fördertitel vollständig wechselseitig deckungsfähig. Die eindeutige Verbesserung bei der Förderung ist das Ergebnis einer Initiative des Landesjugendrings und geschah im Zuge der Schaffung eines Landesförderplanes "Jugend und Familie", der ab sofort den Landesjugendplan ablöst.
Landesförderplan als pdf-Datei
Merkblatt für Freizeiten und Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung 2010
Feststellung der Zuschußberechtigung
Berechnung der Einkommensgrenzen laut Landesförderplan "Jugend und Familie", Position 2.3.2.2. und
Merkblatt Ferienfreizeiten 2010 [44 kb]
HVV-Karten für Juleica-Inhaber
Infos zu den ehemals "gelben Fahrscheinen"
Die so genannten F-Fahrscheine sind HVV-Fahrkarten für Schul- und Jugendpflegefahrten. Mindestens 11 Personen müssen gemeinsam reisen, in Begleitung einer Lehrkraft oder einer Person mit JugendLeiterCard (JuLeiCa). Die Fahrkarten werden laut HVV-Prüfverzeichnis für den Ausbildungsverkehr an anerkannte Schulen und an als behördlich förderungswürdig anerkannte Vereine ausgegeben.
Mit der Erweiterung des öffentlichen Nahverkehrsgebietes zum Jahresende 2002 hat der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) auch den Nutzungbereich für die "F-Fahrscheine" (Schul- und Jugendpflegefahrten) ausgedehnt. Praktisch alle Busse und Bahnen nach Elmshorn, Dauendorf, Bad Oldesloh, Reinfeld, Bad Segeberg, Büchen, Mölln und Ratzeburg können genutzt werden.
Die Begleiter müssen im Besitz einer gültigen HVV-Fahrkarte sein.
Dafür hat der HVV an die Stelle der ehemals "gelben" F-Fahrscheine drei neue "Farben" und Preise gesetzt:
- blaue Fahrscheine für den Großbereich Hamburg (1,90 €)
- grüne Fahrscheine für zwei Ringe (1,90 €)
- rote Fahrscheine für den HVV-Gesamtbereich (3,80 €)
Als Ausgabestellen für diese Fahrscheine nennt der HVV u.a.:
- HVV-Kundenzentrum, Steinstr. 27, 20095 Hamburg
- S-Bahn Hamburg GmbH, Museumstraße 39, 22765 Hamburg
Verkehrsbetriebe, Hamburg-Holstein AG, Curslacker Neuer Deich 37, 21029 Hamburg
Ausgabestellen im Umland:
- Elmshorn - Reiseservice Maraun, Norderstraße 3, mo - fr 9 - 12.30 + 14 - 18.30 Uhr, sa 9 - 14 Uhr
- Garstedt - U-Store Garstedt K-Presse+Tabak Herold Center, 22850 Norderstedt, mo - fr 5:30 - 21 Uhr,
sa 6 - 21 Uhr, so 8 - 21 Uhr
- Kaltenkirchen - Service-Center im Bahnhofsgebäude Kaltenkirchen, mo 6 - 12 Uhr + 13 - 16 Uhr, di, mi, fr 8 - 12 Uhr + 13 - 16 Uhr, do 8 - 12 Uhr + 13 - 18 Uhr
- Lauenburg - Buchhandlung D. Rusch Berliner Str. 4, 21481 Lauenburg, mo - fr 8 - 12:30 Uhr + 14 - 18 Uhr, sa 8 - 12:30Uhr
- Niendorf - M. Niemeyer, FachgesM. Niemeyer, Fachgeschäft für Zeitschriften und Tabakwaren, Tibarg 30, (beim Busbahnhof) mo - fr 6 - 18 Uhr, sa 7 - 14 Uhr
- Quickborn - AKN-Service-Center Quickborn, Bahnhofstraße 28, 25451 Quickborn, mo 6 - 12 Uhr + 13 - 16 Uhr, di, mi, fr 8 - 12 Uhr + 13 - 16 Uhr, do 8 - 12 Uhr + 13 - 18 Uhr
- Schenefeld - Nordwest Lotto Annahmestelle, Ünal Gül, Schenefelder Platz 33 (ZOB), mo - fr 5 - 19 Uhr, sa 6 - 16 Uhr
- Schnelsen - Lotto Toto K. Reimers, Schreib- und Spielwaren, Jungliebstraße 18, mo - fr 6.30 - 12.30 Uhr + 14 - 18 Uhr, sa 7 - 12 Uhr
- Wedel - Fachgeschäft für Zeitschriften und Tabakwaren, M. Niemeyer (im Famila-Markt), Rissener Straße 105, mo - sa 8 - 20 Uhr
- Wentorf - Kroschke Bürgerservice, Hauptstr. 15, 21465 Wentorf, mo - fr 9 - 12:30 + 14:30 - 18 Uhr, sa 9 - 12:30 Uhr
- Wilhelmsburg - Reisebüro Keserci, Veringstr. 153, mo - fr 9 - 12.30 Uhr + 14 - 18 Uhr, sa 9 - 13 Uhr. Am ersten Werktag im Monat mo - fr 9 - 12.30 + 14 - 20 Uhr ist der Monatsletzte ein Sa. 9 - 16 Uhr
Die F-Fahrscheine können auch schriftlich bei der Hamburger Hochbahn AG (Steinstr. 27, 20095 Hamburg) bestellt werden.
(Stand 2009)
[PDF]
Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
[PDF]
Honorarsätze für Tätigkeiten im Jugendverbandsbereich ab 2004
Merkblatt über zuwendungsfähige Ausgaben
Merkblatt der Behörde für Familie und Soziales über die Zuwendungsfähigkeit von Honorarausgaben (Honorarsätzen).
[pdf-Datei, 78 kb]
Arbeitshilfe zum KICK
Wie den "Schutzauftrag" der Kinder- und Jugendhilfe bei Gefährdungen des Kindeswohls realisieren ?
Am 1.10.2005 trat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK = Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz) in Kraft. In diesem Zusammenhang wurden substantielle Änderungen des SGB VIII vorgenommen, die insbesondere den „Schutzauftrag“ der Kinder- und Jugendhilfe bei Gefährdungen des Kindeswohls betreffen. Ein effektiverer Schutz des Kindeswohls soll insbesondere durch …
– die Konkretisierung des Schutzauftrags des Jugendamtes (§ 8a SGB VIII),
– die Neuordnung der vorläufigen Maßnahmen bei Krisenintervention (§ 42 SGB VIII),
– eine stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls beim Sozialdatenschutz (§§ 61 ff. SGB VIII) und
– der verschärften Prüfung von Personen mit bestimmten Vorstrafen (§ 72a SGB VIII)
erreicht werden.
Vor dem Hintergrund dieser Neuregelungen bestehen vieler Orts noch Unsicherheiten im Hinblick auf die veränderten Anforderungen sowie das Verfahren im Umgang bei Kindeswohlgefährdungen.
Das Institut für soziale Arbeit e.V. hat zu diesem Themenkomplex eine umfassende Arbeitshilfe erstellt, die unten heruntergeladen werden kann. Weitere Materialien finden sich auf der Website des Instituts unter www.kindesschutz.de/Externes/externes.html
[0,7 MB]
Hilfen bei sexualisierter Gewalt
Merkblatt für Freizeiten
Das LJR-Merkblatt beschreibt, was unter sexueller Gewalt zu verstehen ist, und gibt Hinweise, wie Opfern geholfen werden kann. Zudem sind Adressen von Beratungsstellen aufgelistet.
Das Merkblatt kann als pdf-Datei heruntergeladen werden (s.u.) oder als Farblaserausdruck zum Preis vom 1 € pro Blatt (incl. Versand) hier bestellt werden.
[200 kb]
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