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Rechtliches

Landesförderplan vom 12.07.2010
Fortschreibung der Regelungen zur Förderung der Jugendverbände
Landesförderplan als PDF [415 kb]
Der vom Landesjugendhilfeausschuss im Juli 2010 beschlossene Landesförderplan »Familie und Jugend« fasst Förderprogramme Hamburgs für den Bereich der überregionalen Kinder- und Jugendarbeit, des erzieherischen Jugendschutzes sowie der Familienförderung auf Landesebene zusammen.
Der Förderplan gliedert sich in zwei Teilpläne: Der Teil A umfasst Förderpositionen für sozialpädagogische Projekte, die auf gesamtstädtischer Ebene wirken. Im Teil B wird die Förderung der überregionalen Jugendverbände dargelegt.
Während die Förderung der sozialpädagogischen Projekte in Gänze neu formuliert wurde, wird die Förderung der Jugendverbände unverändert nach den Richtlinien des Förderplans »Familie und Jugend« vom 20. Januar 2003 fortgeschrieben. Die entsprechenden Förderpositionen sowie die damit einhergehenden Rahmenbedingungen sind daher bis zu einer Neufassung auch in ihrer Nummerierung ohne Änderungen in den Teil B übernommen worden.

Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Anerkennungsrichtlinie.pdf (120 K)

Juleica-Regelungen
• Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Anwendung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter vom September 2009 (PDF)
• Hamburger Richtlinie für die Ausstellung amtlicher Cards für Jugendleiterinnen und Jugendleiter vom 8.2.2010 (PDF)
• Mindeststandards für die Inhalte der Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern in Hamburg (PDF)

Merkblatt für Freizeiten und Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung 2012 und Berechnungsformular
Merkblatt_Ferienfreizeiten_2012.pdf
Feststellung der Zuschussberechtigung und Berechnung der Einkommensgrenzen laut Landesförderplan Teil I A Position IV.1.1.3 (Träger der freien Jugendhilfe) und Teil I B Position 2.3.2.2 (Jugendverbände)
Formular zur Berechnung der Zuschussberechtigung an gefördeten Jugenderholungsmaßnahmen (Excel-Datei)

Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Ganztagsschulen mit Partnern aus den Bereichen Kultur und Jugendhilfe
Am 10. Januar 2011 hat der Landesjugendring die Rahmenvereinbarung für die Jugendverbände in Hamburg unterschrieben. Der genaue Wortlaut kann in dem PDF (s.u.) eingesehen werden.
Rahmenvereinbarung_Jugendhilfe.pdf (0.9 M)

Honorartabelle für Tätigkeiten im Jugendverbandsbereich ab 2009
Merkblatt (PDF) des Landesjugendamtes über die Zuwendungsfähigkeit von Honorarausgaben (Honorarsätzen).